Renten steigen deutlich

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Rentenanpassung 2022 Renten steigen deutlich

Am 1. Juli erhöhen sich die Renten – im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Außerdem werden zwei Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag zur Rente umgesetzt – der sogenannte Nachholfaktor wird wieder eingesetzt und Verbesserungen für die Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten werden auf den Weg gebracht. 

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Auf der Grafik steht auf blauem Grund "Zum 1. Juli 2022: Die Rente steigt". Darunter: Im Westen + 5,35%, im Osten + 6,12%. Am unteren Rand zeigt ein gelber Pfeil nach rechts oben.

Rentnerinnen und Rentner profitieren von deutlichen Erhöhungen ihrer Bezüge.

Foto: Bundesregierung

Rentenanpassung

Zum 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Somit erhöht sich der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro.

Der Rentenwert Ost steigt damit auf 98,6 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. So kommt die Rentenangleichung einen weiteren Schritt voran – sie wird spätestens zum 1. Juli 2024 vollständig abgeschlossen sein. Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind dabei die Angleichungsschritte relevant, die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegt wurden.

Wiedereinführung des Nachholfaktors

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Nachholfaktor bei der Rentenanpassung wieder eingesetzt. Das heißt, die unterbliebene Rentenminderung aus dem Jahr 2021 wird mit der Rentenanpassung zum 1. Juli verrechnet. Dabei wird die Haltelinie von 48 Prozent für das Sicherungsniveau beachtet. 

Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten

Die Erwerbsminderungsrenten werden ab 1. Juli 2024 für diejenigen erhöht, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen – etwa drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren davon.

Denn für Neurentner wurden die Erwerbsminderungsrenten in den vergangenen Jahren durch mehrere gesetzliche Verbesserungen für Neurentner deutlich erhöht. Das heißt Personen, die zum Einführungszeitpunkt bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten, wurden nicht oder nur teilweise erfasst.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rentenanpassung 2022 finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales .