Wirtschaftsbeziehungen mit Kanada ausbauen

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Freihandelsabkommen CETA Wirtschaftsbeziehungen mit Kanada ausbauen

Das CETA-Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada verbessert die wirtschaftlichen Beziehungen und bringt Vorteile für beide Seiten. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Ratifizierungsgesetz ist am 20. Januar in Kraft getreten. Das ist ein wichtiger Schritt für die EU-Freihandelspolitik und die Europäisch-Kanadischen Beziehungen. Wesentliche Fragen und Antworten.

3 Min. Lesedauer

CETA

Das CETA-Abkommen soll den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen verbessern

Foto: picture alliance / Klaus Ohlenschläger

Welche Vorteile bringt CETA?

Die Volkswirtschaften der EU und Kanadas sind eng miteinander verflochten. Durch CETA können europäische und kanadische Unternehmen ihre Produkte auf beiden Märkten leichter anbieten und verkaufen. Dafür sind zum Beispiel knapp 98 Prozent der Zölle zwischen beiden Volkswirtschaften weggefallen. Das entlastet viele Unternehmen. Die positiven Effekte des neuen Abkommens: robustere Lieferketten, ein besserer Zugang zu wichtigen Rohstoffen, klimafreundlichen Technologien und Vorprodukten, Chancen für neue Arbeitsplätze sowie idealerweise niedrigere Preise.

Moderne und klare Regeln steigern die Möglichkeiten für Handel und für Investitionen. Deshalb sollen künftig weitere Bestimmungen zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten gelten. Die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Kanada erhalten damit einen dauerhaft rechtssicheren, modernen und nachhaltigen Rahmen.

Das Abkommen bekräftigt soziale und ökologische Standards. Es schützt auch Besonderheiten und spezifische Errungenschaften in der EU und in Kanada. Das ist ein sehr wichtiger Schritt für die EU-Freihandelspolitik und die europäisch-kanadischen Beziehungen.


CETA wird seit 2017 vorläufig angewendet. Wann soll das Abkommen vollständig in Kraft treten?

Die EU und Kanada unterzeichneten das CETA-Abkommen am 30. Oktober 2016. Es wird seit 2017 nur vorläufig angewendet. Denn für die Vereinbarung von Bestimmungen zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ist die EU nicht allein zuständig. Hier sind auch die EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien. Das vollständige CETA-Abkommen kann somit erst nach der Zustimmung und Ratifizierung durch sämtliche Mitgliedstaaten gelten.

Bundestag und Bundesrat haben der Ratifizierung im Dezember 2022 zugestimmt. Mit dem Inkrafttreten des Ratifizierungsgesetzes am 20.01.2023 kann Deutschland das Handelsabkommen mit Kanada unterzeichnen. Das ist ein wichtiger Schritt für die EU-Freihandelspolitik und die Europäisch-Kanadischen Beziehungen. Deutschland ist ein großer Befürworter einer ambitionierten Freihandelspolitik der Europäischen Union. In weiteren EU-Staaten steht die Ratifizierung noch aus.

Wofür setzt sich die Bundesregierung noch ein, um CETA weiter zu verbessern?

Die Bundesregierung hat sich parallel zur Ratifizierung dafür eingesetzt, bestimmte CETA-Investitionsschutzstandards weiter zu präzisieren und die parlamentarische Beteiligung zu verbessern. Das ist möglich, ohne dass das Abkommen selbst geändert werden muss. Die angestrebten Nachbesserungen für das Abkommen sollen ein Aushebeln des staatlichen Regulierungsrechts durch missbräuchliche Klagen privater Unternehmen verhindern. Die Gespräche zwischen der EU-Kommission und Kanada dazu sind auf gutem Weg.

Wie will die Bundesregierung ihre Handelspolitik weiterentwickeln?

Die Bundesregierung befürwortet, dass Europa fairen Handel auch mit weiteren Ländern in aufstrebenden Regionen treibt. Sie setzt sich dafür ein, weitere Freihandelsabkommen voranzubringen – etwa mit Neuseeland, Australien, Indien, Mexiko oder Chile.

Das Kabinett hat im November 2022 Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Handelspolitik beschlossen. Große Bedeutung hat die angestrebte Reform der WTO. Moderne Handelsabkommen sollen grundsätzlich Nachhaltigkeitsstandards sowie Investitionsschutzvereinbarungen berücksichtigen.

Warum hat die Bundesregierung die CETA-Ratifizierung erst so spät auf den Weg gebracht?

Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, über die Ratifizierung von CETA zu entscheiden, sobald die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht abgeschlossen ist. Mit Beschluss vom 15. März 2022 wies es mehrere Verfassungsbeschwerden und einen Antrag im Organstreitverfahren zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens als unbegründet beziehungsweise unzulässig zurück. Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 1. Juli 2022 die  die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und den Weg für die deutsche Ratifizierung bereitet.