Sportfördergesetz des Bundes
Mit dem Referentenentwurf des Sportfördergesetzes soll die Spitzensportförderung grundlegend neu aufgestellt werden. Dazu gehören die Errichtung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur, ein deutliches Bekenntnis zur Leistung im Spitzensport und eine professionellere Förderung. Hier finden Sie alle Informationen zum laufenden Gesetzgebungsverfahren.
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Die notwendigen Reformschritte in der Spitzensportförderung sollen nun angegangen werden. Das Sportfördergesetz ist der Auftakt hierfür!
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Das Bundeskanzleramt hat am 23. Oktober 2025 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz)“ PDF, 599 KB, barrierefrei in die Ressortabstimmung sowie die parallele Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Anschließend wird das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen. Danach wird der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet und es beginnt die sogenannte parlamentarische Beratung in Bundesrat und Bundestag.
Das Sportfördergesetz dient der Umsetzung einer gemeinsamen Vereinbarung aus dem KoaV (S. 116): "Wir werden die Förderung effizienter, flexibler und weniger bürokratisch gestalten und zielen dabei auf eine Professionalisierung, Externalisierung und eine stärkere Digitalisierung. Dabei orientieren wir uns an den bereits eingeleiteten Prozessen, tragen der Hoheit des Haushaltsgesetzgebers Rechnung und richten eine effektive und erfolgsorientierte Steuerung des Spitzensports ein.“
Mit dem Sportfördergesetz schaffen wir eine einheitliche und transparente gesetzliche Grundlage für die Sportförderung des Bundes. Die Spitzensportförderung externalisieren wir zu weiten Teilen, indem wir eine unabhängige Spitzensport-Agentur als Stiftung öffentlichen Rechts gründen. Sie soll Spitzensportförderung „aus einer Hand“ gewährleisten. Daneben setzt das Gesetz erstmals leistungs- und gesellschaftsbezogene Rahmenbedingungen für die Sportförderung. Für die Spitzensportförderung wird der Leistungsgedanke klar verankert.
Die Gremienstruktur und Arbeitsweise der Spitzensport-Agentur sind schlank und professionell aufgestellt. Wir eröffnen der Spitzensport-Agentur die Möglichkeit, überjährig und disziplinübergreifend zu fördern. Besonders erfolg- und potenzialreiche Athleten kann sie zukünftig zudem auch unmittelbar fördern. In einem ersten Schritt soll die olympische Verbändeförderung in die Spitzensport-Agentur überführt werden. Perspektivisch kann auch die para- und nichtolympische Verbändeförderung überführt und die Zuständigkeit der Agentur kann schrittweise auch auf weitere Förderverfahren ausgeweitet werden.