Änderungen am Errichtungsgesetz der DSEE
Neue Strukturen auf Bundesebene: Mit den gesetzlichen Regelungen zur Änderung des Errichtungsgesetzes für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt wird der Verankerung des Bereichs Ehrenamt im Bundeskanzleramt und dem hohen Stellenwert dieses Bereichs für die Bundesregierung Rechnung getragen.
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Gesetzliche Regelungen zur Änderung des Errichtungsgesetzes der DSEE in Kraft getreten.
Foto: Bundeskanzleramt
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die erfolgreiche Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt weiter auszubauen und das Ehrenamt zu stärken. Die Verankerung von Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt macht deutlich, welch hohen Stellenwert die Bundesregierung diesen Bereichen beimisst. Erstmals wurde auch das Amt einer Staatsministerin für Sport und Ehrenamt geschaffen, das seit Mai 2025 Dr. Christiane Schenderlein innehat. Auf Grundlage des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 06.05.2025 ist somit die Zuständigkeit für das Thema Ehrenamt vom Bundesministerium des Innern sowie die Engagementpolitik vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen, und Jugend zum 01.11.2025 auf die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt übergegangen.
Mit den gesetzlichen Regelungen zur Änderung des Errichtungsgesetzes der DSEE werden diese strukturellen Änderungen innerhalb der Organisationsstruktur der DSEE nachvollzogen und abgebildet.
So wird die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt einen Sitz im Stiftungsrat der DSEE und den Vorsitz erhalten. Ebenso erhält ein Mitglied des Deutschen Bundestages aus dem neuen Ausschuss für Sport und Ehrenamt einen Sitz im Stiftungsrat. Die Anzahl der Sitze im Stiftungsrat für die Zivilgesellschaft wird von neun auf zehn Sitze erhöht und die Rechtsaufsicht über die Stiftung wird dem Bundeskanzleramt übertragen. Das Benennungsrecht in Bezug auf die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft im Stiftungsrat wird entsprechend der neuen Verantwortlichkeiten und Sitze im Stiftungsrat neu verteilt. Darüber hinaus sieht das Gesetz technische Anpassungen im Bereich der Vertretungsbefugnis und bei Stimmengleichheit bei Beschlüssen des Stiftungsrats sowie die Streichung überholter Vorschriften vor.
Die gesetzlichen Änderungen am Errichtungsgesetz der DSEE wurden in Form einer Formulierungshilfe vom Bundeskabinett am 21.01.2026 beschlossen. Nach dem Kabinettbeschluss haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ (BT-Drucksache 21/3193) mit den in der Formulierungshilfe enthaltenen Regelungen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Das Gesetz ist am 18.03.2026 ohne Änderungen an den Vorschriften zur DSEE im Bundestag in 2./3. Lesung beschlossen worden und wurde am 27.03.2026 im Bundesrat abschließend beraten. Das Gesetz ist am 02. April 2026 in Kraft getreten.