Im Kabinett beschlossen
Damit die Kinder- und Jugendhilfe auch in Zukunft ihrer Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen gerecht wird, braucht es zeitnah entlastete Strukturen. Die Bundesregierung will dafür die gesetzliche Grundlage schaffen.
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Anstelle von individuellen Begleitern für ein einzelnes Kind sollen zukünftig verstärkt feste Bildungsassistenzen in Kitas und Schulen etabliert werden.
Foto: imago/Sebastian Willnow
Die Kinder- und Jugendhilfe steht vor großen Herausforderungen. Einerseits steigen die – teils sehr komplexen – Unterstützungsbedarfe von Kindern, Jugendlichen und Eltern kontinuierlich an. Andererseits sind die Ressourcen begrenzt. Zusätzlichen Druck erzeugen bürokratische Anforderungen sowie schwierige Abgrenzungen zu anderen Systemen wie der Eingliederungshilfe oder der Schule. Daher hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen.
Strukturreform beschlossen: Vorrang von Regelangeboten
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass künftig infrastrukturelle und reguläre Angebote gegenüber individuellen Einzelfallhilfen Vorrang haben. So sollen anstelle von persönlichen, individuellen Kita- oder Schulbegleitern für ein einzelnes Kind verstärkt feste Bildungsassistenzen in Kitas und Schulen etabliert werden, die für mehrere Kinder gleichzeitig zuständig sind.
Kindern und Jugendlichen, die individuelle Betreuung benötigen, wird aber auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt. Auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung sollen statt individueller Hilfen künftig vorrangig allgemeine Unterstützungsangebote wie Familienförderung, Beratung, Jugendsozialarbeit oder Regelangebote der Kindertagesbetreuung genutzt werden, sofern sie den Bedarf gleichermaßen oder besser erfüllen.
Hilfen aus einer Hand verbessern
Hilfen aus einer Hand für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien sollen verbessert werden. Dazu soll es nun eine Experimentierklausel geben, um eine Erprobung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen statt der bisherigen geteilten Zuständigkeit.
Die Regelung zum Verfahrenslotsen, der Familien mit Kindern mit Behinderungen bei der Beratung und Beantragung zu Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt, wird entfristet und weitergeführt.
Abschaffung des sogenannten „Begleiteten Trinkens“
Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung eines Sorgeberechtigten erlaubt, wird gestrichen. Mit dem Streichen dieser Regelung soll dem präventiven Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums besser Rechnung getragen werden.
Daneben zielt die Reform auf Bürokratieabbau und die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren ab. Ziel ist es, die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe langfristig und zukunftssicher so weiterzuentwickeln, dass sie gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen wirksam und effizient gewährleisten beziehungsweise fördern kann.
Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder.