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Ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht Für mehr gesellschaftliche Teilhabe

Das Staatsangehörigkeitsrecht soll modernisiert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen – und damit ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Lesen Sie hier die Kernpunkte der Reform.

2 Min. Lesedauer

Symbolbild Einwanderung

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein starkes Bekenntnis zu Deutschland. 

Foto: picture alliance / Laci Perenyi

Etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben keinen deutschen Pass. Das sind rund zwölf Millionen Menschen. Von ihnen leben rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Derzeit lässt sich nur ein Teil derjenigen, die dazu berechtigt wären, einbürgern. So haben 2022 168.545 Menschen den deutschen Pass beantragt. Das sind gerade einmal 3,1 Prozent der ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die seit mindestens zehn Jahren hier leben. Die Einbürgerungsrate in Deutschland liegt mit 1,1 Prozent unterhalb der Einbürgerungsrate in der EU mit 2,0 Prozent. Das soll sich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts nun ändern. 

„Deutschland ist vielfältig. Deshalb passen wir unsere Gesetze den verschiedenen Lebensrealitäten an. Ob bei der Frage des Geschlechts , des Namens oder der Staatsangehörigkeit – im Kabinett haben wir wichtige Beschlüsse gefasst, die unsere Gesellschaft weiter modernisieren.“
Bundeskanzler Olaf Scholz

Kernpunkte der Reform

  • Die Bundesregierung will die Mehrstaatigkeit ermöglichen und vollzieht damit einen lange überfälligen Paradigmenwechsel. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein starkes Bekenntnis zu Deutschland. Viele Zugewanderte fühlen sich als Deutsche, wollen aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht vollständig kappen. Künftig wird von ihnen nicht mehr verlangt, einen Teil ihrer Identität aufzugeben.
  • Mit dem Gesetzentwurf sollen Anreize zur Integration geschaffen werden, statt Hürden aufzubauen und lange Vorlaufaufenthaltszeiten zu verlangen. So werden die Voraufenthaltszeiten vor der Einbürgerung von bisher acht auf fünf Jahre beziehungsweise bei besonders guter Integration auf drei Jahre verkürzt. 
  • In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, denn Studien belegen: je früher Kinder und Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, desto besser ihre Bildungschancen.
  • Für ehemalige Gastarbeiter reichen künftig mündliche Sprachkenntnisse. Ein Einbürgerungstest ist nicht mehr erforderlich. Damit würdigt die Bundesregierung die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration für unser Land. In besonderen Härtefällen kann das Einbürgerungserfordernis ausreichender Deutschkenntnisse auf mündliche Kenntnisse reduziert werden.
  • Das Einbürgerungserfordernis der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse wird durch konkrete Ausschlussgründe ersetzt. Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung bei Mehrehe oder Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
  • Es wird klargestellt, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und eine Einbürgerung ausschließen.
  • Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt. Zugleich wird die Liste der abzufragenden Behörden um die Sicherheitsbehörden erweitert, die auch in den Beteiligungsverfahren nach Aufenthalts- und Vertriebenenrecht eingebunden sind.

Die Bundesinnenministerin freut sich, dass die Reform jetzt auf den Weg gebracht wird. „Wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft und unserem modernen Land gerecht wird. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist eine der wichtigsten Reformen dieser Ampel-Koalition“, so Nancy Faeser.

Grafik "Für eine moderne Gesellschaft"

Deutschland ist ein vielfältiges Land – den verschiedenen Lebensrealitäten passt die Bundesregierung nun drei Gesetze an.

Foto: Bundesregierung