Mehr Sicherheit bei Medikamenten

Arzneimittel Mehr Sicherheit bei Medikamenten

Patienten vor gefälschten oder verunreinigten Arzneimitteln schützen, das ist Ziel des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung. Es enthält ein Bündel von Maßnahmen, das die Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung deutlich verbessert. Das Gesetz ist am 16. August 2019 in Kraft getreten.

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Ein Mann kauft in der Apotheke Medikamente

Vertrauen stärken: Die Bundesregierung verbessert die Patientensicherheit.

Foto: picture alliance / imageBROKER

"Arzneimittel sollen den Patienten helfen und nicht schaden." Das macht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deutlich. Denn immer wieder gelangen verunreinigte oder gefälschte Medikamente auf den Markt. Um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln sicherer zu machen, werden die Kompetenzen der zuständigen Bundesbehörden ausgebaut.

So können beispielsweise die Zulassungsbehörden leichter Arzneimittel und Medikamente zurückrufen. Außerdem können sie die Länder bei Inspektionen von Herstellern im Ausland unterstützen. Sollten Versorgungsmängel drohen, können die Behörden damit zeitnah und länderübergreifend tätig werden.

Keine Kosten durch mangelhafte Medikamente

Wenn ein Medikament sich als mangelhaft herausgestellt hat und ersatzweise ein anderes verordnet werden muss, sind gesetzlich Versicherte von der Zuzahlung befreit. Auch die Krankenkassen werden demnächst für mangelhafte Arzneimittel nicht mehr zahlen müssen.

Das Gesetz enthält daneben zahlreiche weitere Regelungen, etwa zum Vertrieb und zur Nutzenbewertung bestimmter Arzneimittel. Außerdem ist vorgesehen, dass bis Mitte 2020 Rezepte für Arzneimittel überall auch elektronisch ausgestellt werden können.