Energiesteuersenkung im Mai und Juni
Die Bundesregierung sorgt für mehr Transparenz beim Tanken und hat Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Betriebe bei den Spritpreisen entlastet. Das Kartellrecht wird noch einmal verschärft. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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In Folge des Iran-Nahost-Konflikts und der Sperrung der Schifffahrtsroute von Hormus ist der Ölpreis auf dem Weltmarkt um etwa 30 Prozent gestiegen.
Foto: Getty Images/alvaro gonzalez
Die Auswirkungen des Iran-Nahost-Konflikts auf die Kraftstoffpreise bereiten vielen Menschen Sorgen. Aus diesem Grund hat die Regierungskoalition am 12. April beschlossen, die Energiesteuer für zwei Monate um ca. 17 Cent pro Liter Kraftstoff zu senken. Diese Regelung galt für die Monate Mai und Juni. Außerdem will sie das Kartellrecht weiter verschärfen.
Seit dem 1. April ist zudem das Maßnahmenpaket der Bundesregierung wirksam, um gegen die vielen täglichen Preiserhöhungen an den Tankstellen und gegen missbräuchlich erhöhte Kraftstoffpreise vorzugehen. Das soll die Verlässlichkeit und Transparenz an den Tankstellen erhöhen und das Bundeskartellamt stärken.
Die Senkung der Energiesteuer hat Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell, direkt und unbürokratisch entlastet. Ein Fazit der unabhängigen Monopolkommission zeigt, dass die Energiesteuersenkung bei Benzin und Diesel weitgehend bei Verbraucherinnen und Verbrauchern angekommen ist. Die Maßnahme hat gewirkt: Der Tankrabatt hat seine Funktion erfüllt, in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise Preisspitzen effektiv abzufangen.
Im Detail sorgte die Bundesregierung dafür, dass die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin ab dem 1. Mai 2026 für zwei Monate um jeweils 14,04 Cent je Liter sanken. Zusammen mit dem darauf anfallenden Umsatzsteueranteil ergaben sich daraus eine Entlastung von bis zu 17 Cent brutto pro Liter. Dafür plante der Bund 1,6 Milliarden Euro ein.
Es gibt deutliche regionale Unterschiede bei der Preisgestaltung an der Zapfsäule. Die Energiesteuer, die im Zuge des Tankrabatts für zwei Monate gesenkt wurde, ist lediglich ein Preisbestandteil des Kraftstoffpreises. Wie sich die Preise gestalten, liegt weiterhin vollständig in der Hand der Mineralölkonzerne bzw. Tankstellenbetreiber und ist von vielen Faktoren wie der Preisentwicklung von Rohöl oder Transportkosten abhängig.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts sagte dazu: „Die Steuersenkung auf Kraftstoffe läuft Ende Juni aus, mit einem Anstieg der Kraftstoffpreise ist zu rechnen. Wir werden die Preisentwicklung sehr genau beobachten. Unternehmen dürfen die Situation nicht dazu nutzen, Preiserhöhungen vorzunehmen, die sich sachlich nicht rechtfertigen lassen. Entsprechenden Hinweisen werden wir konsequent nachgehen.“
Seit dem 1. April dürfen die Tankstellen in Deutschland nur noch einmal am Tag ihre Spritpreise erhöhen: um 12 Uhr. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Die neue Regel sorgt für Verlässlichkeit und mehr Transparenz für Autofahrerinnen und Pendler.
Denn zuvor änderte sich der Spritpreis bis zu 22-mal pro Tag im Durchschnitt. Das war für Autofahrerinnen und Autofahrer sehr intransparent und ärgerlich. Bei Verstößen gegen das Verbot täglich mehrfacher Preiserhöhungen drohen nun Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Nach einem Jahr wird die Bundesregierung über die Wirksamkeit und Wirkungen in der Praxis berichten.
Die Marktransparenzstelle für Kraftstoffe im Bundeskartellamt bündelt und überwacht die Preisdaten von rund 15.000 Tankstellen in Deutschland. Diese müssen jede Preisänderung innerhalb von fünf Minuten anzeigen. Sie werden beispielsweise an zugelassene Spritpreis-Apps und Service-Portale weitergegeben. Die Markttransparenzstelle wertet jetzt auch die Daten zur Einhaltung der neuen 12-Uhr-Regel aus. Jeder Verstoß wird dann den zuständigen Landesbehörden mitgeteilt.
Ja, denn die Bundesregierung hat das Bundeskartellamt gestärkt: Mit dem Kraftstoffpaket vom 1. April hat sie die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht bei marktbeherrschenden oder marktmächtigen Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich verschärft. Damit kann das Bundeskartellamt nun gegen missbräuchliche Preiserhöhungen bei Kraftstoffen einfacher und schärfer vorgehen. Damit sollen insbesondere auch überhöhte Preise gegenüber freien Tankstellen verhindert werden.
Bei Verdacht auf missbräuchlich überhöhte Kraftstoffpreise müssen die Unternehmen dann darlegen, dass die Erhöhungen gerechtfertigt sind. Verschärfte Kontrollen bei Kosten und Preisen sind eine Voraussetzung für Preisdämpfungen. Zudem soll das Bundeskartellamt strukturelle Wettbewerbsstörungen einfacher feststellen und damit schneller beheben können.
Das Bundeskartellamt hat bereits reagiert und Raffinerien zur Auskunft über Preise aufgefordert. Es hat die zuständige Beschlussabteilung neu strukturiert, inhaltlich entlastet und personell aufgestockt, um die neuen Wettbewerbsregeln im Kraftstoffbereich möglichst effizient anwenden zu können.
Darüber hinaus hat die Regierungskoalition am 12. April beschlossen, das Kartellrecht noch weiter zu verschärfen. So soll unter anderem das Kartellamt besser feststellen können, ob sinkende Rohstoffpreise schnell an Verbraucher weitergegeben werden, sobald sich die Marktlage wieder beruhigt.
Von der Energiesteuer-Senkung profitierten insbesondere Autofahrerinnen und Autofahrer sowie Betriebe mit hohem Verbrauch in einer Phase besonders hoher Kraftstoffpreise. Die Bundesregierung analysiert stets die Lage der Spritpreisentwicklung und ist jederzeit handlungsfähig in Bezug auf mögliche weitere Maßnahmen.
Zudem plant die Regierungskoalition zum 1. Januar 2027 eine Reform der Einkommenssteuer, um kleinere und mittlere Einkommen dauerhaft zu entlasten. Auch darauf hat sich die Regierungskoalition am 12. April geeinigt.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Energie und Energieversorgung finden Sie in unserem FAQ.