Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren
Die Transformation des Energiesystem soll beschleunigt werden: Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich ist in Kraft getreten.
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Die Beschleunigung von großen Infrastrukturprojekten ist eine wichtige Voraussetzung für die Modernisierung Deutschlands, für künftiges Wachstum und Wohlstand. Ein entsprechendes Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich ist in Kraft getreten.
Transformation des Energiesystems
Gerade in Zeiten angespannter Energiemärkte und der Transformation des Energiesystems in Deutschland bekommt dieses Vorhaben eine besondere Bedeutung. Der Ausbau von Gas- und Stromleitungen sowie Flüssiggasterminals haben absolute Priorität. Die Energiewende verlangt zudem den zügigen Ausbau erneuerbarer Energien. Hinzu kommen Vorhaben beim Straßenbau und im Schienennetz.
Bundesjustizminister Marco Buschmann betont, dass die Bundesregierung in allen Bereichen des Verfahrens schneller und dynamischer werden will. „Bei den Verwaltungsgerichtsverfahren gehen wir nun einen wichtigen Schritt. Die Gerichtsverfahren zu großen Infrastrukturprojekten erhalten Vorrang und werden effizienter. Klar korrigierbare Mängel sollen Projekte nicht mehr aufhalten“, so der Minister.
Drei Leitgedanken
Dem Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich liegen drei Leitgedanken zugrunde: Planungsbeschleunigung, Rechtssicherheit sowie Normenklarheit. Ziel ist die bevorzugte Behandlung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben gegenüber anderen Verfahren. Die neuen Regelungen stellen daneben sicher, dass die hohe Qualität verwaltungsgerichtlicher Verfahren aufrechterhalten wird.