Stärkung der Drohnenabwehr 

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Schutz kritischer Infrastruktur Stärkung der Drohnenabwehr 

Die Bundesregierung will die Drohnenabwehr verbessern. Die entsprechenden Änderungen im Luftsicherheitsgesetz wurden im Bundesrat beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

2 Min. Lesedauer

Ein Hinweisschild "Drohnen verboten" am Gelände eines Flughafens

Das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen auf das Gelände eines Flughafens soll zukünftig unter Strafe stehen.

Foto: IMAGO/onw-images

Illegale Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur in Deutschland sind seit Beginn des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine deutlich angestiegen. Diese werden mutmaßlich auch von ausländischen staatlichen Akteuren zu Spionage- und Sabotagezwecken in Deutschland gesteuert. 

Die Bundesregierung hat am 8. Oktober 2025 die umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes auf den Weg gebracht und die Befugnisse der Bundespolizei bei der Drohnenabwehr ausgeweitet. 

Mit den Änderungen im Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes soll die Drohnenabwehr weiter verbessert werden. 

Änderungen im Luftsicherheitsgesetz:

  • Mehr Befugnisse: Die Befugnisse der Streitkräfte werden erweitert. Sie dürfen zukünftig zur Unterstützung der Landespolizeien bei der Drohnenabwehr im Wege der Amtshilfe als letztes Mittel auch Waffengewalt anwenden, wenn ohne diese Unterstützung die Gefahrenabwehr nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
  • Einfachere, schnellere Verfahren: Das Entscheidungsverfahren über einen Einsatz der Streitkräfte zur Drohnenabwehr wird vereinfacht und beschleunigt. Die Entscheidung ist nunmehr dem Bundesministerium (bisher: Bundesminister) der Verteidigung übertragen und kann somit delegiert werden. Das Erfordernis einer Entscheidungsfindung im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern entfällt. 

Zusätzlich steht das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen auf das Gelände eines Flughafens zukünftig unter Strafe. Das konnte bisher nur mit Bußgeldern geahndet werden.

Neben den Änderungen im Bundespolizeigesetz und dem Luftsicherheitsgesetz hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen ergriffen, um die Drohnenabwehr weiter zu verbessern. 

Ein Überblick zur Rechtslage und weiteren Maßnahmen:

Wo sind Drohnenüberflüge in Deutschland illegal?

Entsprechend der Luftverkehrsordnung (LuftVO) sind Drohnenflüge verboten, nur eingeschränkt oder mit der Erlaubnis des Betreibers oder der zuständigen Behörde möglich. 

Dazu zählen beispielsweise Drohnenüberflüge über Flugplätzen und Flughäfen, Industrieanlagen, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen zur Energieverteilung, Gebäuden von Verfassungsorganen des Bundes oder der Länder oder Liegenschaften der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden.

Welche Strafen drohen bei illegalen Drohnenflügen?

Bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB) handelt es sich um eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden. Bei luftverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Wie wird die deutsche Drohnenabwehr verbessert? 

Drohnenabwehreinheit:  Seit Dezember 2025 hat die deutsche Bundespolizei eine Einheit zur Abwehr von Drohnen. Diese wird bundesweit eingesetzt und mit neuester Technik zur smarten Abwehr von Drohnen ausgestattet. Die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll mit zunächst 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an verschiedenen Standorten operieren. Dafür investiert die Bundesregierung insgesamt 100 Millionen Euro. 

Drohnenabwehrzentrum: Daneben wurde ein Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern eingerichtet. Das neue Zentrum soll ein nationales Lagebild zu Drohnenbewegungen erstellen und eine gemeinsame Einschätzung von Risiken ermöglichen — in enger Kooperation mit der Bundeswehr. Ein Schwerpunkt wird auf Forschung und Entwicklung liegen, um mit technologischen Innovationen Schritt zu halten und auf neue Bedrohungslagen reagieren zu können. Besonders wichtig: Viele Drohnenflüge zielen nicht primär auf direkte Angriffe, sondern auf Verunsicherung — dennoch erfordert dies schnelle, koordinierte Reaktionen.

Forschungszentrum: Darüber hinaus soll auch noch ein Forschungszentrum entstehen, das die schnelle Entwicklung rund um Drohnentechnik begleiten und neue Technik in die Anwendung bringen soll.