Unternehmen in schwieriger Zeit schützen

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Insolvenzrecht Unternehmen in schwieriger Zeit schützen

Die Bundesregierung will verhindern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die Energie- und Rohstoffpreise derzeit schwer kalkulierbar sind. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz ist nun in Kraft getreten.

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Foto zeigt zwei Mitarbeiter in der Produktion.

Die hohen Energiepreise belasten vor allem produzierende Unternehmen.

Foto: picture alliance/dpa

Die Verhältnisse und Entwicklungen auf den Energie- und Rohstoffmärkten belasten die finanzielle Situation von Unternehmen im Moment sehr. Die schwer berechenbare Entwicklung macht ihnen zudem eine vorausschauende Planung schwierig. Im Hinblick auf diese bestehenden Unsicherheiten will die Bundesregierung vermeiden, dass Unternehmen, die im Grunde gesund sind, in die Insolvenz gedrängt werden. Mit einer nun beschlossenen Gesetzesänderung wird eine Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket umgesetzt.

Kürzung des Prognosezeitraums

Dazu wird der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verkürzt. Eine Überschuldung kommt erst dann in Betracht, wenn eine Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von vier Monaten nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Damit entgehen Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage der Pflicht, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, wenn ihre Fortführung zumindest für vier Monate hinreichend gesichert ist.

Verlängerung der Antragsfrist

Ein weiteres Anliegen der Bundesregierung ist es, überschuldeten, aber noch nicht zahlungsunfähigen Unternehmen mehr Zeit zu verschaffen. Zeit, in der sie sich um eine Sanierung bemühen können. Daher wird die Frist für die Insolvenzantragstellung vorübergehend von zuvor sechs auf nun acht Wochen hochgesetzt.

Die Regelungen sind in Kraft getreten und gelten bis zum 31. Dezember 2023.