Fragen und Antworten
Sie sind im Rentenalter, wollen aber weiter einer Beschäftigung nachgehen? Mit der „Flexirente“ haben Sie mehrere Möglichkeiten, Rente und Hinzuverdienst flexibel zu kombinieren. Welche Modelle es gibt, und was Sie beachten müssen – hier der Überblick.
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Was ist die Flexirente?
Seit 1. Januar 2017 gibt es das Flexirentengesetz. Die „Flexirente“ gibt es allerdings nicht, sie ist kein eigenständiges Rentenmodell. Vielmehr sind darunter mehrere Möglichkeiten zusammengefasst, Rente und Hinzuverdienst flexibel zu kombinieren - etwa wenn Sie die Regelaltersgrenze verschieben oder neben der Regelaltersgrenze arbeiten.
Was muss ich beachten, wenn ich später in Rente gehe?
Später in Rente heißt höhere Rente: Wenn Sie Ihre Regelaltersrente verschieben und weiterhin arbeiten, erhalten Sie für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf Ihre Rente und erhöhen diese um die weiter gezahlten Rentenversicherungsbeiträge. Wenn Sie Ihre Rente also um ein Jahr hinausschieben, bekommen Sie allein dafür einen Zuschlag von sechs Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die laufende Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen Sie nicht mehr zahlen.
Was muss ich beachten, wenn ich neben der Regelaltersrente arbeite?
Wer mit Erreichen des regulären Rentenalters in Rente geht und nebenbei weiterarbeitet, kann beliebig viel hinzuverdienen und durch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen seine Rente erhöhen. Hierfür müssen Rentnerinnen und Rentner ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Ab Juli des Folgejahres wird dann die erhöhte Rente gezahlt. Dabei gilt auch in diesem Fall: Für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen ergibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente gezahlt. Darüber hinaus erhöht sich die Rente zusätzlich um die weiter gezahlten Beiträge.
Kann ich auch als Frührentnerin oder Frührentner nebenher arbeiten?
Sie können auch neben der vorgezogenen Altersrente, also der Frührente, einer Beschäftigung nachgehen: Am 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten, die im Flexirentengesetz festgelegt wurde, aufgehoben. Somit können auch Frührentner mit einem Nebenjob beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Kann ich neben meiner Erwerbsminderungsrente beliebig viel hinzuverdienen?
Nein. Aber die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten wurden am 1. Januar 2023 deutlich angehoben: Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich eine Hinzuverdienstgrenze von rund 35.650 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 17.820 Euro.
Wichtig: Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ich möchte gerne länger arbeiten. Wo kann ich mich informieren oder beraten lassen?
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie sich auch individuell beraten lassen, wenn Sie wissen wollen, was sich für Sie lohnt: den Rentenbeginn verschieben oder Rente und Job miteinander kombinieren.