Im Kabinett beschlossen
Die Bundesregierung hat Verbesserungen im Rahmen der BAföG-Reform beschlossen. Ziel ist es, jungen Menschen in Ausbildung und Studium eine verlässliche, moderne und bestmögliche staatliche Unterstützung zu bieten. Wichtige Fragen und Antworten im Überblick.
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Die Bundesregierung unterstützt Studierende mit verschiedenen finanziellen Leistungen und Programmen.
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Gleiche Chancen auf ein Studium oder eine Ausbildung – unabhängig vom Einkommen der Eltern – das ermöglicht das BAföG. Es ist eine der wichtigsten staatlichen Unterstützungsleistungen für junge Menschen in Ausbildung oder Studium. Die Bundesregierung hat nun eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, um es weiter zu verbessern und zu modernisieren.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär zur Reform: „Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann.“
Welche Leistungen verbessert die BAföG-Reform?
Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene profitieren nach der Reform von diesen verbesserten Leistungen, die die Bundesregierung beschlossen hat, darunter:
- Die Wohnkostenpauschale wird erhöht: Sie soll ab dem Sommersemester 2027 von 380 Euro auf 440 Euro monatlich erhöht werden. Das soll Studierende angesichts hoher Mieten entlasten.
- Die BAföG-Bedarfssätze für Studierende steigen schrittweise: Ab dem Wintersemester 2027/28 von 475 Euro auf 503 Euro und im Sommersemester 2029 auf bis zu 563 Euro – das entspricht dem aktuellen Grundsicherungsniveau. Das soll helfen, um Lebenshaltungskosten besser abzudecken. Bei Schülerinnen und Schülern beziehungsweise Azubis erfolgt auch eine entsprechende Anpassung.
- Die Freibeträge steigen jährlich: Sie sollen ab dem Schuljahr beziehungsweise Wintersemester 2028 jährlich um 1,5 Prozent steigen. Damit will die Bundesregierung den Kreis der Berechtigten erhalten.
- Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst: Damit sollen die gestiegenen Versicherungskosten besser berücksichtigt und damit die BAföG-Förderung an die aktuellen Bedingungen angepasst werden.
Welche Verbesserungen gibt es in Sachen Bürokratierückbau und Digitalisierung?
Neben den höheren Leistungen soll es einfacher werden, BAföG zu beantragen. Künftig soll die Antragsstellung bundesweit einheitlich und vollständig digital über das Portal BAföG Digital laufen. Zudem sollen Regelungen, wie beispielsweise der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester oder Ausnahmetatbestände bei der Altersgrenze entfallen. Damit reduziert die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand, beschleunigt das BAföG-Verfahren und engagiert sich weiter für einen konsequenten Bürokratierückbau.
Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie auf der Seite des Bundesforschungsministeriums.
Warum soll die Reform erst 2027 in Kraft treten?
Trotz einer sehr angespannten Haushaltslage hat die Bundesregierung eine BAföG-Reform vorgelegt, die zentrale Punkte aus dem Koalitionsvertrag umsetzt – auch wenn der Zeitplan etwas verschoben wurde. Wichtig ist dabei: Es wird Leistungsverbesserungen für alle geben und die gilt es, auch im Gesamtbild zu betrachten. Die Bundesregierung erhöht nicht nur die Wohnkostenpauschale, sondern auch die Grundbedarfssätze, die Freibeträge und die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge. Von den Leistungsverbesserungen profieren – neben Studierenden und Schülern – auch Aufstiegs-BAföG-Berechtigte sowie (betriebliche) Auszubildende.
Die Bundesregierung stellt dafür in den kommenden Jahren erhebliche Mehrausgaben zur Verfügung: Im Jahr 2027 sind es rund 137 Millionen Euro mehr, ansteigend bis 2030 auf rund 355 Millionen Euro. Das ist der Bundesregierung ein sehr wichtiges Anliegen, denn jeder in Deutschland soll die Chance auf ein Studium oder eine schulische Ausbildung bekommen – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Das ist auch ein entscheidender Schritt zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland.
Wo kann man den digitalen BAföG-Antrag stellen?
Ein Antrag auf BAföG kann auf dem Portal BAföG Digital gestellt werden. In einigen Bundesländern ist er bereits verfügbar. Die Reform sieht vor, dass Anträge dort künftig ausschließlich und bundeseinheitlich abgewickelt werden. Das Portal hat mehrere Vorteile: Es soll künftig den digitalen Antrag automatisch auf Vollständigkeit überprüfen und beim Ausfüllen mit Vorauswahlen und Hilfstexten unterstützen. Gleichzeitig kann die Verwaltung die Daten direkt übernehmen, Anträge schneller bearbeiten und Verfahren beschleunigen.
Wie unterstützt die Bundesregierung darüber hinaus?
Gute Bildung darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Deshalb unterstützt die Bundesregierung mit verschiedenen finanziellen Leistungen und Programmen. Darunter beispielsweise:
Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro und richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Sozialleistungsbezug, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie dient zur Finanzierung von Aufwendungen, die typischerweise mit dem Studienstart in Verbindung stehen – zum Beispiel IT-Ausstattung, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution oder Umzugskosten.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Studienstarthilfe finden Sie auf der Internetseite des Bundesforschungsministeriums.
Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit. Er steht als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Der Bund übernimmt gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Ausfallhaftung für die geförderten Studierenden, Schülerinnen und Schüler, sodass die Kreditkonditionen günstig sein können.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bildungskredit finden Sie auf der Internetseite des Bundesforschungsministeriums.
Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ unterstützt die Bundesregierung langfristig und gemeinsam mit den Ländern bessere Studienbedingungen vor Ort und in der gesamten Breite der Hochschullandschaft. Dafür nimmt allein der Bund in diesem Jahr 2,14 Milliarden Euro in die Hand.
In den Großstädten wird es zunehmend schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Besonders junge Menschen stellt dies vor große Herausforderungen, denn Studierende und Auszubildende verfügen in der Regel nur über geringe Einkommen. Deshalb fördert die Bundesregierung – unter anderem mit Sonderprogrammen wie „Junges Wohnen“ – den Bau von mehr Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Mit fast 400 Prozent Steigerung konnte die Förderung von Wohnheimprojekten für Studierende und Auszubildende zwischen 2022 und 2024 schon besonders vorangebracht werden. Daran knüpft die Bundesregierung weiter an. Wie in den vergangenen Jahren stellt der Bund den Ländern deshalb auch in 2026 wieder 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 Studierende. Es ermöglicht leistungsstarken Studierenden Bildungschancen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und dem Standort ihrer Hochschule. Es wird zur Hälfte vom Bund und privaten Fördernden finanziert. Insgesamt 33.033 Studierende wurden 2024 mit einem Deutschlandstipendium gefördert.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Internetseite des Bundesforschungsministeriums.