Im Kabinett beschlossen
Das Kabinett hat beschlossen, die Bedingungen für erneuerbare Energien auch im Städtebaurecht zu verbessern – unter anderem soll es einfacher werden, Flächen dafür auszuweisen. Denn Deutschland will schneller mehr Energie aus Wind und Sonne nutzen.
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Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu sichern, müssen erneuerbare Energien schneller ausgebaut werden. Änderungen im Städtebaurecht sollen dazu führen, dass kurzfristig mehr Flächen für den Ausbau genutzt werden können. Das Kabinett hat sie am Mittwoch auf den Weg gebracht.
Wasserstoff privilegieren
Dabei ist nicht nur der Bau von Windrädern wichtig. Es helfen auch Anlagen bei der Energieversorgung, die den überschüssigen Strom aus der Windkraft in grünen Wasserstoff umwandeln und speichern. Sie sollen deshalb im Baugesetzbuch privilegiert werden. Das gilt etwa für Elektrolyseure, die den Strom in Wasserstoff umwandeln.
Anzahl von Elektrolyseuren begrenzen
Um möglichst wenig Boden zu versiegeln, soll die Anzahl der Elektrolyseure, die im Zusammenhang mit Windenergieanlagen errichten werden, im sogenannten Außenbereich allerdings begrenzt werden. Ein Elektrolyseur soll an mindestens sechs Windenergieanlagen angeschlossen sein und darf nicht mit weiteren Elektrolyseuren verbunden sein.
Ehemalige Kohleabbauflächen für Wind- und Sonnenenergie
Besonders ehemalige Abbauflächen des Braunkohletagebaus eignen sich für Windenergie und Solaranlagen. Denn Umweltbeeinträchtigungen oder Störungen der Nachbarschaft sind hier meist nicht zu befürchten. Daher sollen diese Flächen künftig schneller für Windenergie- oder Photovoltaik-Anlangen geöffnet werden können. Zudem sind die Standorte gut an die Energienetze angeschlossen.