Ausbau vorantreiben, Kosten begrenzen

Erneuerbare-Energien-Gesetz Ausbau vorantreiben, Kosten begrenzen

Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll deutlich anwachsen. Zugleich gilt es, die Kostenbelastung für Bürgerinnen und Bürger zu begrenzen und die Akzeptanz der Energiewende zu erhalten. Damit dies gelingt, hat die Bundesregierung eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Das "EEG 2021" ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

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Montage einer Solaranlage auf einem Dach.

Ob Solaranlagen oder Windräder: Der Ausbau erneuerbarer Energien soll weiter vorangetrieben werden.

Foto: mauritius images

Erneuerbare Energien sollen einen höheren Anteil am Bruttostromverbrauch ausmachen. Dafür ist ein weiterer Fortschritt bei der Energiewende unverzichtbar. Der Bundestag hat dafür eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen und darin auch das Ziel verankert, den gesamten Strom in Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral zu erzeugen und zu verbrauchen.

Altmaier: "Klares Zukunftssignal"

"Die EEG-Novelle 2021 setzt ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Wir formulieren in der Novelle erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom", erklärte dazu Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. 

Kostenbelastung begrenzen

Die weitere Kostenbelastung durch das EEG soll für Bürger wie für Unternehmen begrenzt werden. Das EEG 2021 enthält deshalb Maßnahmen, die

  • die weitere Förderung der erneuerbaren Energien günstiger machen sollen und
  • sicherstellen, dass der Industrie durch die COVID19-Pandemie keine Nachteile im EEG entstehen.

Auch für den Einsatz von grünem Wasserstoff will die Bundesregierung die Kosten begrenzen. Dieser soll von der EEG-Umlage befreit werden.

Akzeptanz für erneuerbare Energien erhalten

Die Bundesregierung will zudem erneuerbare Energien erhalten und den weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien ermöglichen.  

Für ältere Windkraftanlagen an Land, deren Förderung Ende 2020 ausgelaufen ist, ist eine Anschlussförderung vorgesehen. Zunächst als feste Förderung geplant soll aber auch diese Förderung in ein Ausschreibungsmodell umgewandelt werden.

Damit will die Bundesregierung erreichen, dass funktionstüchtige Anlagen nicht überstürzt vom Netz genommen werden. Dabei wird das sogenannte Repowering - das Erneuern von Anlagen - als erstbeste Option gesehen. Damit Windkraftanlagen in Kommunen eher akzeptiert werden, sollen Kommunen beim Ausbau der Windenergie an Land finanziell beteiligt werden.

Ältere Solaranlagen müssen zur Erleichterung der Betreiber vorerst nicht mit intelligenten Stromzählern teuer aufgerüstet werden, wie zunächst vorgesehen. Außerdem wird die Leistung, ab der darauf die Ökostromumlage fällig wird, auf das Dreifache angehoben, also von 10 auf 30 Kilowatt bzw. 30 Kilowattstunde Jahresertrag. 

Auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den "Mieterstrom" werden verbessert. Als Mieterstrom wird Strom bezeichnet, der beispielsweise in Solaranlagen auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Mieter in diesem Gebäude ohne Netzdurchleitung geliefert wird.