Für eine höhere Tarifbindung

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Im Kabinett beschlossen  Für eine höhere Tarifbindung

Mehr Tarifbindung, mehr Lohngerechtigkeit, fairerer Wettbewerb: Öffentliche Aufträge des Bundes sollen nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Dafür hat das Kabinett hat nun den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen. 

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Bauarbeiten auf der Autobahn A3 im Ruhrgebiet.

Bauarbeiten auf der Autobahn A3 im Ruhrgebiet: Aufträge des Bundes sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Foto: imago images/Rupert Oberhäuser

Unternehmen sollen ihren Beschäftigten künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen, wenn sie Aufträge des Bundes ausführen. Das betrifft beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche oder Regelungen zu Ruhezeiten. Den entsprechenden Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz hat das Bundeskabinett nun beschlossen. 

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte zu dem Vorhaben: „Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.” Das Gesetz soll für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro gelten. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden: Der Entwurf sieht vor, dass das Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung im Vergabeverfahren abgegeben werden soll.

Anreize für mehr Tarifbindung

Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürften keinen Nachteil haben, erklärte die Bundesarbeitsministerin. Aktuell sind tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb oft benachteiligt: Sie kommen bei Vergaben häufig nicht zum Zug oder bewerben sich erst gar nicht. Denn nichttarifgebundene Konkurrenten können ihre Waren und Dienstleistungen aufgrund geringerer Personalkosten meist günstiger anbieten. Das beschränkt den Wettbewerb. 

Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Früher waren drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden; heute ist es nur noch jeder zweite. Dies wirkt sich nachteilig auf Löhne und Arbeitsbedingungen aus. Mit dem Bundestariftreuegesetz setze der Bund einen Anreiz für mehr Tarifbindung, so Bas. Tarifverträge seien "die Basis für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen”. 

Der Bund als Auftraggeber

Einige Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen. Das geplante Gesetz soll bald auch auf Bundesebene den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken. Und das kommt genau zum richtigen Zeitpunkt: Mit dem vom Kabinett beschlossenen Sondervermögen Infrastruktur werden in den kommenden Jahren zahlreiche öffentliche Aufträge vergeben. Viel Geld wird in die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern, Schulbauten fließen. Und da solle, wer im Auftrag des Bundes arbeite "auch ordentlich bezahlt werden”, so Ministerin Bas.  

Der Kabinettsbeschluss zum Bundestariftreuegesetz vom 27. November 2024 wurde im Bundestag nicht mehr behandelt und ist deshalb in der 20. Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen.