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Aktenpläne sind ein einfaches System der Kennzeichnung. Ihr Ziel ist es, das gesamte Schriftgut, wie etwa Akten, systematisch zu ordnen.
Der Aktenplan des Bundeskanzleramtes umfasst grundsätzlich die gesamten Aufgaben. Ändern sich die Aufgaben, wird der Plan entsprechend angepasst.
In Deutschland müssen nach dem Informationsfreiheitsgesetz die Aktenpläne von Bundesbehörden im Internet veröffentlicht werden.