Erklärung zur Barrierefreiheit

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Barrierefreiheit dieser Internetseite

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.bundesregierung.de veröffentlichte Website des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 und 4 der BITV 2.0 .

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem von der BIK Prüfstelle DIAS GmbH am 23.04.2024 vorgenommenen BIK BITV-Test.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • In der Ansicht für kleine Bildschirme (mobile Ansicht) kann die Bereichsnavigation über Pfeilschaltflächen in den sichtbaren Bereich bewegt werden. Diese Pfeilschaltflächen benötigen eine Textalternative.
  • Bestimmten Teasern geht eine Grafik voran, die (redundant zur nachfolgenden Teaser-Überschrift) verlinkt ist, jedoch nicht das Linkziel nennt.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Informationsgrafiken eine adäquate Textalternative haben, die alle Inhalte der Grafik vermittelt.
  • Auf der Seite „Regierungsmonitor wird die grafische Statusangabe ("in Vorbereitung", "im Prozess", "abgeschlossen") im eingeklappten Zustand der Maßnahme nicht-visuell Nutzenden nicht vermittelt.
  • Die Maßnahmen-Filter auf der Seite „Regierungsmonitor“ benötigen eine farbunabhängige Hervorhebung, die den ausgewählten Zustand vermittelt.
  • Es sind Mängel bezüglich der Überschriften- und Listenauszeichnung vorhanden.
  • Es ist nicht gewährleistet, dass die Bedienelemente des Videoplayers in jeder Situation (abhängig vom Hintergrundbild) über ausreichende Kontraste verfügen.
  • Der Dokumenttitel der Suchergebnis-Seite und der Seite „Aktuelles“ unterscheidet sich nicht und gibt somit nicht den Inhalt der individuellen Seiten wieder.
  • Auf bestimmten Seiten gibt es einen Übersichtsbereich mit interaktiven Kacheln (zum Beispiel bei „Fotoreihen“), deren Aktivierung den Inhalt in einem Karussell oberhalb anzeigt. Der Bereich ist bislang noch nicht mit einer Landmark ausgezeichnet.
  • Die Textalternative der Blätter-Schaltfläche von Paginationen ist nicht in deutscher Sprache verfügbar.
  • Vereinzelt gibt es englischsprachige Titel bzw. Linktexte, die nicht mit dem lang-Attribut ausgezeichnet sind.
  • Es gibt noch kleinere Mängel hinsichtlich des ARIA-Markups bei dem Schieberegler-Widget („Energie und Klimaschutz“), den Filter-Widgets und der Suchfunktion, die im Kontext der Filter-Widgets eingesetzt wird.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich viertes Quartal 2024 geplant:

  • Behebung der genannten noch nicht barrierefreien Mängel

Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19. Juni 2020 erstellt und zuletzt am 23. April 2024 aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bundeskanzler.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 
Referat Infrastruktur Web/Barrierefreiheit 
Dorotheenstraße 84 
10117 Berlin 
Telefon: 030 18 272-0 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de