Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bleibt bestehen

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Das Bild zeigt einen Computer-Bildschirm, auf dem gerade die Antragsmaske für das Arbeitslosengeld zwei geöffnet ist.

Unterstützung in der Corona-Pandemie: Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung gilt weiterhin.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Wer durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not gerät, kann das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe weiterhin schnell und unbürokratisch erhalten. Das Bundeskabinett hat die vereinfachten Zugangsbedingungen aus dem Sozialschutz-Paket I bis zum 30. September 2020 verlängert. Das heißt unter anderem: Die Vermögensprüfungen werden weiterhin nur sehr eingeschränkt durchgeführt und die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt. Weitere Informationen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung finden Sie hier

Mittagsversorgung abgesichert

Zudem hat das Kabinett die besonderen Regelungen zur Mittagsverpflegung aus dem Sozialschutz-Paket II bis 30. September verlängert. So ist gesichert, dass bedürftige Kita- und Schulkinder, die aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen können, mit Mittagessen versorgt werden. Die Sonderregelung für die Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen gelten ebenfalls weiter.