Erleichterter Zugang zur Grundsicherung bleibt bestehen

Das Bild zeigt einen Computer-Bildschirm, auf dem gerade die Antragsmaske für das Arbeitslosengeld zwei geöffnet ist.

Unterstützung in der Corona-Pandemie: Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung gilt weiterhin.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Wer durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not gerät, kann das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe weiterhin schnell und unbürokratisch erhalten. Das Bundeskabinett hat die vereinfachten Zugangsbedingungen aus dem Sozialschutz-Paket I bis zum 30. September 2020 verlängert. Das heißt unter anderem: Die Vermögensprüfungen werden weiterhin nur sehr eingeschränkt durchgeführt und die tatsächlichen Aufwendungen für die Miete als angemessen anerkannt. Weitere Informationen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung finden Sie hier . 

Mittagsversorgung abgesichert

Zudem hat das Kabinett die besonderen Regelungen zur Mittagsverpflegung aus dem Sozialschutz-Paket II bis 30. September verlängert. So ist gesichert, dass bedürftige Kita- und Schulkinder, die aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen können, mit Mittagessen versorgt werden. Die Sonderregelung für die Mittagsverpflegung in Werkstätten für behinderte Menschen gelten ebenfalls weiter.