Mehr bezahlbare und klimagerechte Wohnungen schaffen

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Bundesbaupolitik Mehr bezahlbare und klimagerechte Wohnungen schaffen

Für mehr bezahlbare und klimaneutrale Wohnungen ziehen Bundesbauministerin Geywitz und Bundesklimaschutzminister Habeck an einem Strang. Beide waren zu Gast beim 13. Wohnungsbau-Tag der Bauwirtschaft. Es ging um das Ziel der Bundesregierung, jährlich 400.000 neue Wohnungen, davon 100.000 Sozialwohnungen zu bauen.

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Baugerüste auf einer Baustelle für neue Wohnungen.

Der Bund wird den sozialen Wohnungsbau in diesem Jahr mit einer Milliarde Euro unterstützen.

Foto: imago images / Martin Müller

„Ich möchte, dass wir es schaffen, in Deutschland gutes, bezahlbares und klimagerechtes Wohnen in einem lebenswerten Umfeld sicherzustellen. Ich möchte zudem, dass wir ausreichend Wohnungen bereitstellen. Wohnungen, die den demografischen wie digitalen Erfordernissen entsprechen. Aber auch Wohnungen, die den ökologischen Standards gerecht werden“, sagte Klara Geywitz.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck ergänzte, soziales Bauen nach vorne zu bringen, sei genauso wichtig wie klimaneutrales Bauen und Wohnen. Deshalb müssten verschiedene Fördertöpfe geschaffen werden.

Der Wohnungsbau-Tag wird jährlich vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. veranstaltet. In ihm haben sich die führenden Verbände und Organisationen der deutschen Bau- und Immobilienbranche zusammengeschlossen.

Rahmenbedingungen schaffen für 400.000 neue Wohnungen jährlich

Jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen zu bauen, davon 100.000 Sozialwohnungen, sei eine große Herausforderung. Dazu brauche es gemeinsame Kraftanstrengungen aller Akteure. Die Bundesbauministerin kündigte ein „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ an, um ab dem Frühjahr eine Investitions- und Innovationsoffensive anzuschieben.

Es sei klar, dass die Bauwirtschaft passende Förderbedingungen und klare rechtliche Rahmenbedingungen brauche, so Geywitz. Die Bundesförderung von einer Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau für 2022 stehe seit Dezember fest. Zudem habe der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Mittel für die gestoppte KfW-Förderung zum energieeffizienten Sanieren am 16. Februar gebilligt.

Instrumente für mehr und schnelleres Bauen

Um dem freifinanzierten Mietwohnungsneubau Impulse zu geben, soll die lineare Abschreibung für den Wohnungsneubau von zwei auf drei Prozent angehoben werden. Serielles Bauen und mehr Digitalisierung bei der Planung – etwa digitale Bauanträge – sollen für höhere Geschwindigkeit sorgen. Der Bund könne mit dem Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens (BIM) Vorbild sein.

Da Bauland eine knappe Ressource ist, werde zum kommunalen Vorkaufsrecht mit Hochdruck an einer guten, rechtssicheren Lösung gearbeitet, sagte Geywitz. Das Baulandmobilisierungsgesetz solle die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen stärken. Der Koalitionsvertrag sehe vor, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu entfristen.

Höhere Bundesförderung für neue und klimagerechte Sozialwohnungen

Jährlich 100.000 öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen, sei möglicherweise das noch anspruchsvollere Ziel, sagte die Bauministerin. Der Bund wird den sozialen Wohnungsbau in diesem Jahr - wie in den Vorjahren - mit einer Milliarde Euro unterstützen. Sie hoffe, dass die Länder bald die entsprechende Verwaltungsvereinbarung auf den Weg bringen, sagte Geywitz.

Eine weitere Milliarde werde der Bund den Ländern ebenfalls in diesem Jahr zur Verfügung stellen, damit sie klimagerechten sozialen Wohnraum schaffen, so Geywitz.

Soziale Wohnraumförderung
Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder für die soziale Wohnraumförderung zuständig. Dank der Grundgesetzänderung von 2019 kann der Bund den Ländern wieder dauerhaft zweckgebundene Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen.
Mit der sozialen Wohnraumförderung werden die Haushalte unterstützt, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum versorgen können. Zwar wurden in den vergangenen Jahren wieder mehr Sozialwohnungen gebaut, aber der Bedarf ist bei weitem nicht gedeckt. Zudem sind bislang sehr viele Wohnungen nur auf Zeit sozial- oder mietpreisgebunden, danach werden sie Bestandteil des normalen Wohnungsmarktes. In den vergangenen zehn Jahren fielen jährlich mehr als 68.000 Wohnungen aus der Bindung. Daher sieht der Koalitionsvertrag etwa die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit vor.

Bei Heizkosten entlasten

Am 2. Februar 2022 hat die Bundesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht, um  2,1 Millionen Menschen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Bis zum Sommer kündigte Geywitz eine Lösung an, um die höheren Heizkosten durch den CO2-Preis gerecht zwischen Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter aufzuteilen.

Gebäudeförderung für klimaneutrale Wohnungen neu aufsetzen

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen. Ab 2023 solle das gesamte Programm für energetisches Bauen und Wohnen neu aufgestellt sein, sagte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck.

Denn um die Ziele nach dem Klimaschutzgesetz zu erreichen, sei der Gebäudesektor noch nicht auf dem richtigen Kurs. Quartierslösungen wären eine gute Möglichkeit, um Emissionen und Energie zu sparen.

Die neue Fördersystematik will er mit dem geplanten Sofortprogramm zum Klimaschutz vor Ostern vorstellen, so Habeck. Die große Novelle des Bundesprogramms für energieffiziente Gebäude will er dann im Sommer vorlegen.

Lösung für KfW-Förderung nach vorläufigem Förderstopp