Weitere Steuervorteile für Elektroautos

Gesetz in Kraft getreten Weitere Steuervorteile für Elektroautos

Die steuerliche Förderung von Elektromobilität ist ein wichtiger Beitrag, um klimaschädliche CO2-Emmissionen zu senken. Die bisher geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung eines Elektroautos wird auf zehn Jahre verlängert. Das entsprechende Gesetz ist am 17. November in Kraft getreten.

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Elektroautos beim Laden

Der Bund fördert lokale E-Mobilitätskonzepte.

Foto: Bundesregierung/Tybussek

Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen darf, kann sich künftig freuen: Dieser Vorteil ist für ihn steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, die "Tankfüllung" wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen.

Die Regelungen sind Teil eines Marktanreizprogramm, das zu größerem Absatz von Elektrofahrzeugen und schnellerem Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen soll.

Zehn Jahre steuerfrei

Deshalb spart auch, wer sich ein Elektroauto neu zulegt: Es ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, auch dies eine Neuregelung.

Das neue Gesetz ist Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität, auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April geeinigt hatten. Neben der steuerlichen Förderung erhält jeder Käufer eines rein elektrisch betriebenen Fahrzeugs eine Prämie von 4.000 Euro.

Bundesamt für Wirtschaft zahlt Prämie aus

Seit Juli 2016 können Käufer von Elektroautos eine Prämie beantragen. Sie erhalten einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus auszahlen. Die Anträge können online beim Bafa gestellt werden. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus.

Mehr Ladestationen für Elektroautos

Die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist gleichfalls in Arbeit. Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normallladestationen fördern. 300 Millionen Euro stellt sie dafür von 2017 und bis 2020 bereit. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen wird das Programm verwalten.

Die Mittel für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" bereitgestellt werden.