Fragen und Antworten
Bundeskanzler Scholz hat am 11. Dezember die Vertrauensfrage beantragt. Der Deutsche Bundestag wird am 16. Dezember darüber entscheiden. Was bedeutet das? Wie läuft das Verfahren ab? Alles Wissenswerte im Überblick.
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Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Vertrauensfrage beantragt. Der Deutsche Bundestag wird am 16. Dezember darüber abstimmen. Alle wichtigen Informationen im Überblick.
Wie funktioniert die Vertrauensfrage?
Die Vertrauensfrage ist in Artikel 68 des Grundgesetzes geregelt. Das Instrument hat das Ziel, dafür zu sorgen, dass kein Zustand eintritt, in dem das Land keine handlungsfähige Regierung besitzt. Es kann auf zweierlei Arten eingesetzt werden: zur Stabilisierung der Regierungsarbeit oder zur Initiierung von Neuwahlen.
Der Bundeskanzler möchte die Vertrauensfrage nutzen, damit der Bundestag entscheiden kann, ob er den Weg für vorgezogene Neuwahlen freimacht. Spricht die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages dem Bundeskanzler nicht das Vertrauen aus, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen und es kommt zu Neuwahlen.
Die Vertrauensfrage kann auch darauf gerichtet werden, ob der Bundeskanzler für seine Politik noch den Rückhalt der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages hat. Die Vertrauensfrage kann zudem mit einer Sachfrage, insbesondere der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verbunden werden.
Gab es schon mal eine Vertrauensfrage im Bundestag?
Die Vertrauensfrage wurde in der Geschichte der Bundesrepublik fünf Mal gestellt:
- am 20. September 1972 von Willy Brandt
- am 3. Februar 1982 von Helmut Schmidt
- am 17. Dezember 1982 von Helmut Kohl
- am 16. November 2001 von Gerhard Schröder
- am 1. Juli 2005 von Gerhard Schröder
Wie läuft die Vertrauensfrage genau ab und wann wird es Neuwahlen geben?
Zwischen dem Antrag des Bundeskanzlers zur Vertrauensfrage und der Abstimmung durch die Abgeordneten im Bundestag müssen mindestens 48 Stunden liegen.
Der Bundeskanzler muss in der Abstimmung die absolute Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestages erhalten (sog. Kanzlermehrheit). Erforderlich wären derzeit 367 Stimmen. Bekommt er sie nicht, kann der Bundespräsident, wenn der Bundeskanzler ihm das vorschlägt, binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen. Folgt der Bundespräsident dem Antrag des Bundeskanzlers und löst den Bundestag auf, muss innerhalb von 60 Tagen neu gewählt werden. Das steht ebenfalls im Grundgesetz (Artikel 39).
Der Tag der Bundestagswahl wird nach dem Bundeswahlgesetz vom Bundespräsidenten bestimmt.
Ist die aktuelle Bundesregierung handlungsfähig? Kann sie außenpolitisch tätig werden und zum Beispiel völkerrechtliche Verträge abschließen? Darf sie Geld ausgeben?
Ja, die Bundesregierung ist voll handlungsfähig. Sie ist weder kommissarisch noch geschäftsführend tätig. Sie führt ihre Regierungsgeschäfte regulär und im Vollbesitz aller Kompetenzen und Befugnisse – sowohl nach innen und außen.
Die aktuelle Bundesregierung ist allerdings nun eine sogenannte Minderheitsregierung, die für Angelegenheiten, die der Zustimmung des Parlaments bedürfen, Mehrheiten im Bundestag finden muss.
Was ist der Unterschied zwischen Misstrauensvotum und Vertrauensfrage?
Das Misstrauensvotum ist in Artikel 67, die Vertrauensfrage in Artikel 68 des Grundgesetzes geregelt. Beide Verfahren zielen darauf ab, das Vertrauen in die Regierung auf die Probe zu stellen.
Bei einer Vertrauensfrage geht die Initiative vom Bundeskanzler aus. Findet er nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann dies zu Neuwahlen führen.
Ein Misstrauensvotum geht von der Initiative des Bundestages aus. Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt. Das Misstrauensvotum führt also nicht zu Neuwahlen.