Regierung wird Urteil genau beachten

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts Regierung wird Urteil genau beachten

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Dieses Urteil wird die Bundesregierung, so Kanzler Scholz, nun auswerten und genau beachten. Seine Beratungen über den Bundeshaushalt werde der Bundestag aber wie geplant fortsetzen.

2 Min. Lesedauer

Bundeskanzler Scholz hält ein Statement zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Bundeskanzler Olaf Scholz mit Wirtschaftsminister Robert Habeck (l.) und Finanzminister Christian Lindner (r.) im Bundeskanzleramt.

Foto: Bundesregierung / Sandra Steins

Laut Urteil der Verfassungsrichter dürfen Mittel, die der Bund 2021 ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Krise bereit gestellt hatte, nicht für den Klimaschutz genutzt werden. Bundeskanzler Scholz versicherte in einem ersten Statement am Mittwoch: „Wir werden nun den Richterspruch, seine umfassende Begründung und seine Folgen gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag genau beachten.“

Die Urteilsbegründung finden Sie beim Bundesverfassungsgericht .

Klar sei, dass das Urteil weitreichende Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds haben werde. Denn „60 Milliarden Euro an Zuflüssen aus dem Jahr 2021 stehen nun nicht mehr zur Verfügung“. Die Bundesregierung wird deshalb den Wirtschaftsplan des Fonds zügig überarbeiten, die nötigen Veränderungen vornehmen und einen neuen Wirtschaftsplan beschließen.

Am Zeitplan für den Bundeshaushalt 2024 hält die Bundesregierung trotz des Urteils fest. „Der Deutsche Bundestag wird seine Beratung über den Haushalt 2024 wie geplant fortsetzen", sagte Scholz.

05:48

Video Presseunterrichtung nach Urteil des BVerfG

Wie geht es jetzt weiter?

Die Bundesregierung wertet den Richterspruch nun sehr genau aus und prüft, welche Folgen er für die Haushaltspraxis von Bund und Ländern hat. Das braucht noch etwas Zeit. Denn es ist wichtig, dass alle Beteiligten verantwortungsvoll mit dem Urteil umgehen, ihre gemeinsamen Ziele nicht aus den Augen verlieren und sorgfältig über all das beraten, was jetzt zu tun ist.

Bundeskanzler Scholz hat unmittelbar nach der Urteilsverkündung mit den Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen gesprochen. Alle sind sich darin einig: Der Haushalt 2024 soll wie geplant am 1. Dezember 2023 im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden. Damit das gelingt, nimmt sich das Parlament für die Haushaltsberatungen in diesem Jahr mehr Zeit als gewöhnlich. Zusätzlich werden Experten, die die Fraktionen ausgewählt haben, den Haushaltsausschuss unterstützen. Die Einzelheiten zum Bundeshaushalt 2024 stehen erst fest, wenn der Haushaltsausschuss seine Bereinigungssitzung beendet hat.

Wie war die Ausgangslage? Ende 2021 hatten Wirtschaft und Gesellschaft massiv mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Mit Zukunftsinvestitionen wollte die Bundesregierung wichtige Impulse setzen, um gut aus der Krise zu finden. Viele Investitionen konnten jedoch pandemiebedingt nicht oder nicht vollständig getätigt werden. Die nicht verwendeten Mittel aus Kreditermächtigungen – insgesamt 60 Milliarden Euro – sollten später für Klimaschutz, Energiewende und die Transformation der Wirtschaft verwendet werden können. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalt für 2021 wurde dieses Geld deshalb dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesen und beschlossen, es in Folgejahren auszugeben. Diese Praxis hat das Gericht nun für verfassungswidrig erklärt.