Urheberrechtsreform beschlossen

Aus dem Deutschen Bundestag Urheberrechtsreform beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform verabschiedet. Damit wird beispielsweise die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Online-Plattformen geregelt. Presseverlage erhalten außerdem ein eigenes Leistungsschutzrecht.

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Frau schreibt am Laptop

Der Bundestag hat heute die Reform des Urheberrechts beschlossen.

Foto: picture alliance / Westend61 | Andrés Benitez

Das heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz setzt die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in nationales Recht um. Es enthält unter anderem Regelungen zur Verlegerbeteiligung an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften, zum Urhebervertragsrecht, aber auch zum Erhalt des kulturellen Erbes. Weitere Bestimmungen betreffen die digitale Nutzung im Bildungsbereich sowie die Verfügbarkeit vergriffener Werke.

Ausgewogene Balance der Interessen

„Nur ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet, dass Kreative auch im digitalen Zeitalter von ihrer Arbeit leben können“, sagte Kulturstaatsministerin Grütters zum Bundestagsbeschluss. Die Staatsministerin für Kultur und Medien hatte sich während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Interessen der Künstlerinnen und Künstler Berücksichtigung finden.

„Bei der Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung mussten alle Beteiligten Kompromisse machen, auch ich hätte mir an manchen Stellen eine deutlichere Stärkung der Rechte Kreativer gewünscht“, erklärte Grütters. Wichtig sei ihr gewesen, nach langen Auseinandersetzungen in Politik und Gesellschaft eine ausgewogene Balance zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern zu finden.

Urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen

Unternehmen wie YouTube müssen laut Gesetzentwurf künftig aktiv auf Rechteinhaber zugehen und Lizenzen erwerben, wenn sie ihre Umsätze zu einem erheblichen Teil mit deren geistigen Eigentum erzielen. Gleichzeitig erhalten Urheber einen Direktvergütungsanspruch gegenüber den Plattformen. Hier gelte es, den bereits auf europäischer Ebene gefundenen Kompromiss sachgerecht umzusetzen, so Grütters.

Beteiligung an Ausschüttungen für Verlage und Kreative

In Zukunft sollen Verlage außerdem wieder an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften beteiligt werden. Für die Urheberinnen und Urheber ist dabei eine Mindestbeteiligung vorgesehen.

Ein eigenes Leistungsschutzrecht soll Presseverlagen die Grundlage bieten, an der digitalen Verwertung der Presseinhalte wirtschaftlich teilzuhaben und ihre journalistischen Angebote angemessen zu refinanzieren. Hierbei gehe es auch um den Erhalt der medialen Vielfalt und damit um einen wesentlichen Kern unseres demokratischen Selbstverständnisses, erläuterte die Staatsministerin.