Bundesregierung unterstützt syrischen Übergangsprozess

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Nach Fall des Assad-Regimes Bundesregierung unterstützt syrischen Übergangsprozess

Viele Jahre hat das syrische Volk entsetzliches Leid erfahren. Nach dem Fall des Assad-Regimes im Dezember 2024 ist die Übergangsregierung in der Verantwortung, das Land zu einem dauerhaften Frieden zu führen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Prozess.

4 Min. Lesedauer

Das Foto zeigt die Ruinen eines zerstörten Flüchtlingscamps in der Nähe von Damaskus. Zwei Kinder grinsen auf den Ruinen stehend in die Kamera.

Fast 14 Jahre Bürgerkrieg haben Syrien in eine humanitäre Krise gestürzt.

Foto: picture alliance/abaca/Ugur Yildirim/DIA Images

Die Bundesregierung will an der Stabilisierung Syriens mitarbeiten. „Ich habe den syrischen Staatspräsidenten Ahmed Al-Scharaa nach Deutschland eingeladen, um mit ihm auch darüber zu sprechen, wie wir das gemeinsam lösen können”, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz im Rahmen seines Antrittsbesuch in Schleswig-Holstein . Natürlich werde die Bundesregierung weiter Straftäter nach Syrien abschieben, so der Kanzler. „Wir werden das jetzt auch sehr konkret umsetzen. Da ist der Innenminister auch an der Arbeit. Damit dies jetzt auch nachhaltig gelingt, wollen wir an der Stabilisierung des Landes mitarbeiten.”

Rückführungen nach Syrien

Der Kanzler betonte: „Der Bürgerkrieg in Syrien ist beendet. Es gibt jetzt keinerlei Gründe mehr für Asyl in Deutschland, und deswegen können wir auch mit Rückführungen beginnen.” Er setze allerdings darauf, dass ein großer Teil der Flüchtlinge jetzt von sich aus in das Land zurückkehre und dort am Wiederaufbau teilnehme. „Ohne diese Menschen ist der Wiederaufbau nicht möglich. Diejenigen in Deutschland, die sich dann weigern, in das Land zurückkehren, können wir selbstverständlich auch in naher Zukunft abschieben.”

Erste Parlamentswahl 

Anfang Oktober 2025 fand in Syrien die erste Parlamentswahl seit dem Sturz von Baschar al-Assad statt. Die Bundesregierung hat die Wahl zur syrischen Nationalversammlung als ersten wichtigen Schritt zu mehr politischer Teilhabe in dem Land gewürdigt: „Es verdient Anerkennung, dass nur wenige Monate nach dem Ende des Bürgerkriegs ein politischer Prozess begonnen hat, der auf Teilhabe und institutionellen Wandel setzt", machen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ihrer Gemeinsamen Erklärung deutlich. Wichtig sei, dass die Menschen in ganz Syrien an der Wahl teilnehmen könnten. „Deshalb muss das Auswahlverfahren für die Nationalversammlung dort nachgeholt werden, wo es bisher noch nicht stattgefunden hat – in den Gouvernements Hasaka, Rakka und Suweida.” 

Bundesregierung unterstützt Übergangsprozess

Deutschland steht bereit, den Übergangsprozess in Syrien weiter eng zu begleiten und die Syrerinnen und Syrer dabei zu unterstützen, ihren Wunsch nach einer friedlichen und selbstbestimmten Zukunft zu verwirklichen.

Die Bundesregierung setzt sich für Wiederaufbau und Erholung der syrischen Wirtschaft ein. Für den Wiederaufbau Syriens sind Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Infrastruktur, Bildung, Wasser, Wirtschaftsentwicklung, Stärkung der Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit geplant. Gleichzeitig wird auch die Zivilgesellschaft gestärkt, um eine Teilhabe am politischen Übergangsprozess zu fördern. Damit ermöglicht die Bundesregierung auch, dass Geflüchtete in ihre Heimat zurückkehren. So hat sie es in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. 

Zentral sind für die Bundesregierung der Schutz und die gesellschaftliche und politische Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen. Die Menschenrechte müssen gewahrt werden, insbesondere die Rechte der Frauen.

Unterstützung an Bedingungen geknüpft 

Außenminister Johann Wadephul erwartet von der neuen syrischen Regierung, dass sie „einen Ausgleich zwischen den Bevölkerungsgruppen organisieren und den Terrorismus bekämpfen muss. Danach können wir dafür sorgen, dass im Gespräch mit allen Nachbarn Schutz für das Land sichergestellt wird.“ 

Für alle, die sich für den Wiederaufbau Syriens engagieren wollen, stellt das Bundesentwicklungsministerium die Plattform „Neuanfang für Syrien“ zur Verfügung. 

Rückblick

2011 begann in Syrien der Bürgerkrieg zwischen dem Assad-Regime und oppositionellen Gruppen. Er löste in der Folge eine der größten humanitären Krisen und eine der schlimmsten Flüchtlingskatastrophen weltweit aus. Fast eine Million Syrerinnen und Syrer haben in Deutschland Schutz gefunden. 

Am 8. Dezember 2024 eroberten Kämpfer der islamistischen Miliz Hajat Tahrir al-Scham (HTS) Damaskus und beendeten damit die langjährige Herrschaft von Baschar al-Assad. Eine Übergangsregierung unter Ahmed al-Scharaa kontrolliert nun weite Teile des Landes. 

Sanktionen gegen Syrien aufgehoben 

Die Vereinten Nationen haben am 6. November 2025 die Sanktionen gegen den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa und seinen Innenminister, Anas Hasan Chattab, aufgehoben. Die Bundesregierung begrüßt diesen Schritt. Zuvor waren sie mit einem Reiseverbot, dem Einfrieren ihrer Vermögenswerte und einem Waffenembargo belegt. 

Die EU hat am 20. Mai 2025 beschlossen, alle Wirtschaftssanktionen gegen Syrien aufzuheben, auch die gegen die syrische Zentralbank und die gegen wirtschaftlich zentrale Unternehmen in den kritischen Bereichen Energie und Finanzen. Deutschland hat sich maßgeblich dafür eingesetzt. 

Damit wollen die Bundesregierung und die anderen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten einen Neuanfang mit Syrien wagen: „Wir geben der syrischen Regierung damit eine Chance, erwarten aber auch eine inklusive Politik innerhalb des Landes, die alle Bevölkerungsgruppen und Religionsgruppen einbezieht“, sagte Außenminister Wadephul . Syrien sei schon immer ein diverses Land gewesen. „Wichtig ist für uns, dass ein einiges Syrien dadurch seine Zukunft in die eigene Hand nehmen kann.“ 

Sicherheitsrelevante Sanktionen bleiben bestehen

Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali Radovan sagte: „Für einen erfolgreichen und friedlichen Neuanfang in Syrien kommt es entscheidend darauf an, dass die Wirtschaft anläuft und die Menschen sich mit dem Nötigsten versorgen können.“ Die Aufhebung der Sanktionen stärke die Selbsthilfekräfte der syrischen Gesellschaft. 

Gleichzeitig bleibt klar: Sicherheitsrelevante Sanktionen werden aufrechterhalten, auch die gegen das Chemiewaffenprogramm und das Umfeld des ehemaligen Assad-Regimes. 

Das tut die Bundesregierung diplomatisch und humanitär

Seit März ist die deutsche Botschaft in Damaskus  nach 13 Jahren wieder geöffnet, um den politischen Dialog im Land zu stärken. Der Betrieb unterliegt bis auf Weiteres starken Einschränkungen. 

Nach Angaben der Vereinten Nationen sind 16,7 der rund 24 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Bundesregierung leistet daher humanitäre Hilfe zur Bewältigung akuter Notlagen. Ziel ist es, Menschen ein Überleben in Würde und Sicherheit zu bieten und Leid zu lindern. Die Entwicklungszusammenarbeit in Syrien hingegen zielt auf die langfristige und nachhaltige Verbesserung von wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und politischen Verhältnissen ab.