Klimaschutz für alle möglich machen

Jeder Beitrag zählt. Unser Klimaschutz Klimaschutz für alle möglich machen

Ein Jahr Klimaschutzprogramm 2030 und das erste Klimaschutzgesetz weltweit - jetzt geht es an die Umsetzung. Die Bundesregierung will alle beim Klimaschutz mitnehmen und hilft dabei: etwa mit Entlastung bei den Stromkosten, mehr Wohngeld oder Prämien für energiesparende Heizungen und E-Autos.

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Grafik zum Klimaschutz. (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Mit diesen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung unter anderem Bürgerinnen und Bürger beim Klimaschutz.

Gemeinsam gegen Klimawandel

Mobilität: innovationsprämie für E-Autos oder Plug-in-Hybride, reduzierte Mehrwertsteuer für Bahntickets, höhere Entfernungspauschale für Fernpendler

Energie: Senkung der EEG-Umlage, mehr Wohngeld zum Ausgleich höherer Heizkosten, höhere Fördersätze für energieeffizientes Bauen und Sanieren, Austauschprämie für alte Ölheizungen

Foto: Bundesregierung

Vor einem Jahr hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 vorgestellt und sich mit dem ersten Klimaschutzgesetz weltweit zum Erreichen der Klimaziele für Deutschland verpflichtet: den Treibhausgasausstoß in unserem Land bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu verringern.

Die Bundesregierung informiert über alle Maßnahmen und Fördermöglichkeiten auf www.unser-klimaschutz.de. Denn: Jeder Beitrag zählt.

Klimafreundliche Zukunft für Kohleregionen

Bund und Länder haben das Ende der Kohleförderung und -verstromung bis spätestens 2038 besiegelt, und wollen auf mehr erneuerbare Energien umsteigen. Die Bundesregierung unterstützt die betroffenen Regionen beim Strukturwandel mit bis zu 40 Milliarden Euro und stärkt ihre Wirtschaftskraft. Energie- und Industrieunternehmen bekommen Hilfe bei der Umstellung auf erneuerbare Energien und innovative Technologien, beispielsweise zur Nutzung von klimafreundlichem Wasserstoff. So werden neue und hochwertige Arbeitsplätze für die Menschen in den Regionen entstehen. Das entsprechende Gesetzespaket ist seit dem 14. August 2020 in Kraft.

Kohleausstieg und Energiewende sind wesentliche Bausteine für den Klimaschutz in allen Bereichen. Damit Deutschland die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht, müssen allein Energiewirtschaft und Industrie ihren Treibhausgasausstoß um rund 63 und mehr als 50 Prozent verringern.

Entlastung für Besitzer von Eigenheim und Auto

CO2-Emissionen durch Verbrennung von Benzin, Diesel, Öl und Gas in Gebäuden und im Verkehr kosten ab 2021 zusätzlich Geld. Damit wird CO2-Sparen attraktiver. Die Einnahmen aus der neuen CO2-Bepreisung gibt der Bund über Förderprogramme und Entlastungen an Bürgerinnen und Bürger zurück.

  • So fördert der Bund beispielsweise in höhere Kaufprämien und Steuervergünstigungen für E-Autos: Die Kaufprämie für ein Elektrofahrzeug wurde im Juli 2020 so stark nachgefragt wie noch nie seit ihrer Einführung Mitte 2016.
    Zusätzlich zu einer flächendeckenden öffentlichen Ladeinfrastruktur fördert der Bund in diesem Jahr erstmals auch private Lademöglichkeiten mit zusätzlichen 50 Millionen Euro.
  • Für Hausbesitzerinnen und -besitzer hat die Bundesregierung eine Austauschprämie für alte Ölheizungen aufgelegt. Sie entlastet finanzschwächere Haussanierer bei den Steuern und ermöglicht höhere Kredite für aufwendigere energetische Gebäudesanierungen.

Der CO2-Ausstoß durch Straßenverkehr und Heizen muss bis 2030 deutlich sinken. So ist der Straßenverkehr für 94 Prozent der Verkehrsemissionen verantwortlich, und seit 1990 nicht gesunken.
Ältere Häuser und Wohnungen können mit gedämmten Wänden und modernen, energieeffizienten Heizungen klimafreundlicher werden.

Unterstützung für Bahnfahrer

Wer mit der Bahn statt mit dem Auto oder dem Flieger weitere Strecken zurücklegt, zahlt seit Januar 2020 weniger fürs Ticket. Dafür hat die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr dauerhaft gesenkt. Flugtickets für Inlandsflüge sind dagegen seit April 2014 teurer.

Berufspendler mit Auto werden nicht abgehängt

Für Berufspendler aus abgelegeneren Regionen mit wenig ÖPNV- und Bahnverbindungen gibt es ab Januar 2021 eine höhere Entfernungspauschale von 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Sie wird in den Jahren 2024 bis 2026 um weitere drei Cent auf insgesamt 38 Cent pro Kilometer erhöht. Geringverdiener - etwa Auszubildende - können neben der Entfernungspauschale zusätzlich die neue Mobilitätsprämie beantragen.

Entlastung beim Strompreis und beim Wohngeld

Die Bundesregierung gibt zudem einen Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als Entlastung beim Strompreis und über das Wohngeld zurück.

Ab Januar 2021 sinkt die Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Umlage). Mit den Sonderzuschüssen zum Schutz vor coronabedingten Mehrkosten wird die EEG-Umlage ab Januar 2021 bei 6,5 Cent pro kWh und ab Januar 2022 bei 6,0 Cent pro kWh liegen. Aktuell beträgt sie 6,756 Cent/Kilowattstunde.

Um soziale Härten durch steigende Heizkosten zu vermeiden, erhöhen Bund und Länder ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent. Mehr als 600.000 Haushalte sollen davon profitieren.