Konjunkturprogramm
Ab sofort können kleine und mittelständische Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und sollen dabei helfen, das wirtschaftliche Überleben der betroffenen Firmen und Solo-Selbständigen zu sichern.
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Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland die Krise schnell überwindet.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer können die Zuschüsse für betroffene Firmen beantragen. Dazu steht seit heute eine Antragsplattform bereit. Nach erfolgreicher Registrierung können dort ab dem 10. Juli und bis spätestens 31. August 2020 online Anträge gestellt werden.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe gibt es hier.