Unterstützung in Corona-Zeiten
Studierende, die durch die Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, können die Überbrückungshilfen nun für das gesamte Wintersemester beantragen. Zudem übernimmt der Bund bis Ende 2021 die Zinsen eines KfW-Studienkredits.
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Ursprünglich war die Überbrückungshilfe als Zuschuss für die Monate Juni, Juli, August und September vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie hat das Bundesbildungsministerium nun in Absprache mit dem Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken entschieden, die Überbrückungshilfe für das gesamte Wintersemester zu verlängern. Anträge können ab sofort gestellt werden.
"Wir lassen die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein. Wir werden die bereits aus dem Sommer bekannten Zuschüsse als Teil der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut anbieten – und das bis zum Ende des Wintersemesters", erklärte Bundesbildungsministerin Karliczek. Ziel sei es, Studierenden zu helfen, deren Erwerbsmöglichkeiten durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vorübergehend wegfallen oder die aufgrund der Pandemie nicht mehr von den Eltern unterstützt werden können.
Um Härten für Studierende abzufedern, wurde deshalb ein umfassendes Paket geschnürt, zu dem neben Anpassungen im BAföG auch eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen bestehend aus dem KfW-Studienkredit und Zuschüssen zählt.
KfW-Studienkredit als Sicherungsnetz
Der langbewährte KfW-Studienkredit ist das größte Sicherungsnetz – er bietet stabile und rasche Unterstützung mit bis zu 650 Euro im Monat. Auch hier gibt es Neuerungen: Er wird nun für das komplette Jahr 2021 zinsfrei gestellt. Ausländische Studierende können noch bis März 2021 Anträge stellen. Viele Studierende haben dieses Angebot bereits genutzt: 155.000 Anträge wurden zuletzt im September eingereicht.
Weitere Informationen lesen Sie in der Pressemitteilung sowie in den FAQ des BMBF. Lesen Sie auch die Übersicht zu den Unetrstützungsangeboten.