Bessere Datenerfassung, weniger Resistenzen

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Antibiotika in der Tierhaltung Bessere Datenerfassung, weniger Resistenzen

Die Datenerfassung zur Antibiotikaverwendung bei Nutztieren wird neu geregelt. Ziel ist der umsichtigere Einsatz von Antibiotika und damit die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen. Der Bundesrat hat der entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Das Tierarzneimittelgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

2 Min. Lesedauer

Schweine stehen in ihrem Stall bei einem Mastbetrieb

Der Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren soll besser erfasst und dauerhaft gesenkt werden.

Foto: picture alliance/dpa

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Antibiotikaeinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben zu erfassen und zu senken. Mit Änderungen im Tierarzneimittelgesetz, die der Bundesrat nun beschlossen hat, wird ein wichtiger Schritt dazu gegangen.

Zudem wird mit den Regelungen EU-Recht durchgesetzt. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) übermitteln.

Antibiotika-Minimierungskonzept wird erweitert

Mit den beschlossenen Änderungen wird das nationale Antibiotika-Minimierungskonzept aktualisiert und erweitert. Unter anderem diese Änderungen werden vorgenommen:

  • Erstmals wird ein Reduktionsziel für Antibiotika verankert. Das Ziel von minus 50 Prozent für Antibiotika entspricht der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission für ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem.
  • Das derzeit ausschließlich für den Bereich der Tiermast geltende Minimierungskonzept soll künftig auch Betriebe mit diesen Tieren einbeziehen: Milchkühe, Kälber, die nicht im Haltungsbetrieb geboren sind, Jung- und Legehennen und Sauen mit Saugferkeln.
  • Die  zuständigen Überwachungsbehörden werden gestärkt: Die Behörden vor Ort sind künftig gesetzlich verpflichtet, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist.
  • Für Antibiotika, die aufgrund ihrer therapeutischen Relevanz eine kritische Bedeutung haben (Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation) soll es einen Wichtungsfaktor geben. Für Tierärzte und Tierhalter wird damit das Signal gesetzt, die Anwendung dieser Antibiotika mit kritischer Bedeutung auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren.
  • Im Hinblick auf Colistin werden die Weichen für striktere nationale Regelungen gestellt, indem Klarstellungen in der Ermächtigungsgrundlage vorgenommen werden.

Aktuelle Zahlen zum Antibiotikaeinsatz

Die Notwendigkeit der Nachschärfung des geltenden Antibiotika-Minimierungskonzepts wird durch die Ende Dezember 2022 vorgelegten Zahlen des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) unterstrichen.

Das BfR konnte einerseits feststellen, dass 2021 im Vergleich zu 2017 bei Masttieren ein Rückgang des Antibiotikaeinsatzes um 18 Prozent zu verzeichnen war. Es wurden 78 Tonnen weniger Antibiotika eingesetzt. Der rückläufige Trend konnte auch bei den für Behandlungen des Menschen besonders wichtigen Antibiotika festgestellt werden.

Zugleich zeigten die Zahlen, dass zwar bei Betrieben, die Mastferkel, Mastschweine, Mastrinder oder Mastputen halten, die Therapiehäufigkeit zurückgegangen ist, bei Masthühnern jedoch ein Anstieg zu verzeichnen war. Die Auswertung ergab zudem, dass bei Masthühnern und Mastputen Colistin auch weiterhin sehr hoch dosiert eingesetzt wird.

Umbau der Nutztierhaltung notwendig

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir treibt den Umbau der Nutztierhaltung voran. Eine artgerechtere und damit auch nachhaltigere Tierhaltung ist ein zentrales Element, um die Anwendung von Antibiotika bei Tieren zu verringern.

Das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung umfasst vier zentrale Bausteine. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe, inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht und Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

Im Oktober 2022 wurde der von Minister Özdemir vorgelegte Entwurf zum neuen Tierhaltungskennzeichen im Bundeskabinett beschlossen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen, wie ein Tier in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurde. 

Das BMEL setzt sich außerdem auf EU-Ebene dafür ein, weitergehende europaweite Restriktionen für die Antibiotika-Anwendung bei Tieren vorzusehen.