Schnelltests für Alten- und Pflegeheime

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Neue Testverordnung in Kraft Schnelltests für Alten- und Pflegeheime

Pflegeheime und Krankenhäuser können Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Besucher, Patienten und Bewohner regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen. Damit trägt die neue Testverordnung dazu bei, in diesen Einrichtungen auch bei steigenden Infektionszahlen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.

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Foto zeigt einen PCR-Test

Die bekannten PCR-Tests bleiben aufgrund ihrer hohen Verlässlichkeit weiterhin essentieller Bestandteil der Teststrategie.

Foto: picture alliance/AP Photo/Michael Probst

Antigentest-Schnelltests sollen dazu beitragen, eine vollständige soziale Isolation von Bewohnern und Patienten möglichst zu vermeiden. Die Schnelltests ermöglichen es, mehr zu testen und Infektionen schneller zu erkennen. Deshalb eignen sie sich besonders für Besucher, Beschäftigte, Bewohner und Patienten von Pflegeheimen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Fällt ein Schnelltest positiv aus, wird zusätzlich ein PCR-Test durchgeführt, um das Ergebnis zu überprüfen.

Weitere Informationen zu den Antigentests und Antworten auf häufige Fragen zur Teststrategie bietet das Bundesgesundheitsministerium

PCR-Test bleibt Standard

Die bekannten PCR-Tests bleiben aufgrund ihrer hohen Verlässlichkeit weiterhin essentieller Bestandteil der Teststrategie.

In erster Linie werden diese Personengruppen in Deutschland getestet:

  • Personen mit Corona-typischen Symptomen – auch bei leichten Symptomen.
  • Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, zum Beispiel Mitglieder eines Haushalts oder Personen, die über die Corona-Warn-App als Kontaktpersonen identifiziert wurden.
  • Personen in Arztpraxen, Schulen, Kitas sowie in Asylbewerberheimen, wenn in der Einrichtung eine infizierte Person festgestellt wurde.
  • Personen, die von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückkehren.

In welchen Situationen PCR-Tests angezeigt sind und in welchen Antigen-Schnelltests, zeigt diese Grafik des Gesundheitsministeriums.

Zudem ist der Wortlaut der überarbeiteten Testverordnung auch online zugänglich.