Beschluss der Gesundheitsminister
Die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben sich auf Erleichterungen der Corona-Regelungen für Geimpfte mit Auffrischungsimpfungen geeinigt. Sie müssen bei einer 2G-Plus-Regelung künftig keinen aktuellen Test mehr vorlegen.
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Die Aufhebung der Testpflicht nach der Auffrischungsimpfung soll spätestens in zwei Monaten überprüft werden.
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Für Geimpfte mit einer Auffrischungsimpfung sollen künftig zusätzliche Corona-Testpflichten entfallen. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern am Dienstag geeinigt. Konkret geht es um die 2G-Plus-Regelung – wenn also bei einem Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G) auch von ihnen noch ein Test verlangt wird. Die Erleichterung gilt, wenn die sogenannte Booster-Impfung ihre volle Wirksamkeit erreicht hat. Die konkreten Bestimmungen müssen nun von den Ländern umgesetzt werden.
Ausnahmen bei Pflegeheimen und Krankenhäusern
Ausnahmen sollen beim Zutritt zu Pflegeheimen und Krankenhäusern gelten. Hier soll zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. der Patientinnen und Patienten weiterhin auch von Geimpften mit einer Auffrischimpfung ein negatives Testergebnis verlangt werden. Eine Überprüfung der Maßnahme ist nach spätestens zwei Monaten vorgesehen.
Die Gesundheitsministerkonferenz wies in ihrem Beschluss darauf hin, wissenschaftliche Erkenntnisse würden nahelegen, dass die Auffrischimpfung sowohl die Gefahr einer Infektion als auch das Risiko einer weiteren Übertragung reduziert. Zudem könnten durch die Aufhebung der Testpflicht die stark beanspruchten Testkapazitäten
entlastet werden. Hier finden Sie den Beschluss vom 14. Dezember 2021 im Wortlaut. Hier können Sie die aktuellen Regeln nachlesen, die Bund und Länder in der Corona-Pandemie vereinbart haben.