Versorgungssicherheit in Deutschland
Deutschland hat eine der verlässlichsten Stromversorgungen. Damit das auch in Zukunft so bleibt, hat die Bundesregierung ein Gesetz für neue Stromkapazitäten beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben es nun verabschiedet. Lesen Sie hier wichtige Fragen und Antworten.
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Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind.
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Eine sichere Stromversorgung ist für unseren Alltag essenziell – und zentraler Standortfaktor für die Wirtschaft. Das Stromnetz in Deutschland ist seit vielen Jahren eines der zuverlässigsten in Europa. Das soll auch in Zukunft so bleiben – bei einem noch größeren Anteil erneuerbarer Energien und mit fortschreitendem Kohleausstieg.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein „Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz“ (StromVKG) auf den Weg gebracht. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in Zukunft ausreichend flexible Kapazitäten auf dem Strommarkt verfügbar sind. So soll weiterhin eine stabile Versorgung im Stromsystem jederzeit gewährleistet bleiben – auch wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz nun verabschiedet. Lesen Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Das StromVKG führt einen sogenannten Kapazitätsmarkt ein. Damit soll der Bedarf für eine sichere Versorgung mit Strom ab 2031 gedeckt werden. Bereits in den nächsten zwölf Monaten sollen steuerbare Kapazitäten im Umfang von insgesamt elf Gigawatt ausgeschrieben werden – also Stromkapazitäten, die flexibel ein- und ausgeschaltet werden können. In den Jahren 2027 und 2029 werden zwei weitere Ausschreibungen folgen.
Ein Kapazitätsmarkt entlohnt Anbieter schon für die Bereithaltung von Leistung und nicht erst, wenn der von ihrer Anlage produzierte Strom abgenommen wird. Das schafft wichtige finanzielle Anreize für Investitionen in neue Anlagen sowie den Erhalt bestehender Kapazitäten – auch, wenn die Kraftwerke nur wenige Stunden im Jahr benötigt werden. Mit einem Zuschlag gehen aber auch Verpflichtungen einher. Anlagen müssen die zugesicherte Leistung zu relevanten Zeitpunkten nachweislich erbringen und Neuanlagen fristgerecht errichtet werden.
Außerdem wird die Versorgungssicherheit durch ein sogenanntes Resilienzkriterium weiter verbessert. So wird sichergestellt, dass die zunächst ausgeschriebenen Langzeitkapazitäten beziehungsweise ihre wesentlichen Bauteile hauptsächlich im Europäischen Wirtschaftsraum gefertigt werden.
Der Anteil erneuerbarer Energien soll bis 2030 auf 80 Prozent steigen. Die zusätzlichen Stromkapazitäten sind notwendig, um in Zeiten einzuspringen, in denen nicht genug Windkraft oder Solarenergie zur Verfügung stehen – sogenannte Dunkelflauten.
Denn die erneuerbaren Energien können zwar schon jetzt oft einen Großteil des Strombedarfs in Deutschland decken, sind aber deutlich stärkeren Schwankungen ausgesetzt als herkömmliche Kraftwerke. Diese Schwankungen sollen die neuen, flexiblen Kapazitäten ausgleichen. Das Ziel ist klar: Die Versorgungssicherheit in Deutschland muss auch in Zukunft so hoch wie heute bleiben.
Das neue Gesetz soll die Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz auch in Zukunft gewährleisten. Dafür muss der Strom dort vorhanden sein, wo er gebraucht wird.
Das ist stärker im Süden und Westen Deutschlands der Fall - wegen der dort vermehrt vorhandenen energieintensiven Industrie. Diese Region wird als der „netztechnische Süden“ bezeichnet. Neue Kapazitäten sollen daher vor allem dort entstehen.
Doch auch im „netztechnischen Norden“ (einschließlich Ostdeutschland) werden neue Kraftwerke zur Absicherung gegen Schwankungen in der Stromversorgung benötigt. Daher ist im nun verabschiedeten Gesetz gleichzeitig sichergestellt, dass auch Standorte in dieser Region erfolgreich an Ausschreibungen teilnehmen können.
Wie genau der nun für 2031 beschlossene Kapazitätsmarkt geregelt und finanziert wird, soll in einem weiteren „Gesetz zum Kapazitätsmarkt“ voraussichtlich in 2027 beschlossen werden. Dabei sind auch die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union einzuhalten. Die Bundesregierung hat in jedem Fall die Belastung für die Verbraucher durch eine mögliche Umlage ab 2031 im Blick. Sie entlastet bereits jetzt sowohl die Wirtschaft als auch die Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten in großem Umfang und will dies auch zukünftig tun.
Das StromVKG unterstützt die Klimaschutz‑ und Dekarbonisierungsziele in Deutschland. Alle über das Gesetz geförderten Kraftwerke müssen ab 2045 klimaneutral sein. Neue Gaskraftwerke, die gefördert werden, werden Wasserstoff‑ready ausgelegt, um die zukünftige Dekarbonisierung zu ermöglichen. Das bedeutet, dass die Gaskraftwerke nur übergangsweise mit Erdgas betrieben werden. Langfristig soll Wasserstoff diese Funktion übernehmen.
Nein. Das StromVKG ist eine notwendige Ergänzung zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Diesen Ausbau treibt die Bundesregierung gleichzeitig weiter ambitioniert voran – sowohl bei der Solar- als auch der Windenergie. So ist der Anteil erneuerbarer Energien auf Rekordniveau und soll bis 2030 weiter auf 80 Prozent steigen.
Allerdings will die Bundesregierung den Ausbau besser mit dem Ausbau der Stromnetze synchronisieren. Das ist auch wichtig für bezahlbare Strompreise. Aus diesem Grund arbeitet sie derzeit an einem Netzanschlusspaket und einer Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes. Der Zubau soll zukünftig vor allem dort stattfinden, wo es noch freie Netzkapazitäten gibt.
Der nun geplante Kapazitätsmarkt ermöglicht einen technologieoffenen Mix von unterschiedlichen Anlage-Arten. Sie müssen in erster Linie flexibel, aber auch darauf ausgelegt sein, bestimmte Zeitbedarfe zu überbrücken. In Frage kommen hauptsächlich Gaskraftwerke, Batterien und flexible Lösungen.
Für einen Großteil der in den nächsten zwölf Monaten ausgeschriebenen Kapazitäten ist ein Langzeitkriterium vorgesehen. Das ist notwendig, um auch in langen Phasen schwacher Wind- und Solarstromeinspeisung – sogenannter Dunkelflauten – ausreichend Stromkapazität zu gewährleisten.
Der verbleibende Teil der Ausschreibungen – in den kommenden 12 Monaten zwei GW – adressiert ebenfalls neue Anlagen ohne Langzeitkriterium, um technologieoffen die verbliebenen Bedarfe für das Jahr 2031 zu decken. Weiteren Ausschreibungen in den Jahren 2027 und 2029 sollen sowohl neue als auch bestehende Anlagen adressieren – Kraftwerke, Batterien und flexible Lasten können gleichermaßen teilnehmen.
Derzeit werden Schwankungen in der Energieversorgung noch unter anderem durch Strom aus Kohlekraftwerken ausgeglichen. Um den gesetzlich vereinbarten Ausstieg aus der Verstromung von Kohle bis 2038 zu verwirklichen, muss auch danach eine sichere Versorgung mit Strom, ohne Abstriche, zu jedem Zeitpunkt sichergestellt werden.
Genau das leistet das nun beschlossene Gesetz. Die neu geschaffenen Kapazitäten können künftig Schwankungen im Stromnetz ausgleichen und sichern damit die Netzstabilität – auch für die Zeit nach dem Kohleausstieg.
Mit dem nun von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten“ wird ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages und eine Grundsatzeinigung der Koalition zur sogenannten Kraftwerksstrategie umgesetzt. Auch die Europäische Kommission hatte den Eckpunkten schon zugestimmt.