Schärferes Recht gegen heimliche Betäubung 

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Im Kabinett beschlossen  Schärferes Recht gegen heimliche Betäubung 

Die Bundesregierung hat mit den beschlossenen Änderungen des Strafgesetzbuches ein weiteres wichtiges Vorhaben beim Kampf gegen sexualisierte Gewalt und Gewalt gegen Frauen auf den Weg gebracht: Der Einsatz von K.-o.-Tropfen wird härter bestraft. 

3 Min. Lesedauer

Nahaufnahme eines Martiniglases, das von einer Frau an einer Bar mit violetter Beleuchtung gehalten wird.

Beim Einsatz von K.-o.-Tropfen sollen zukünftig härtere Strafen gelten.

Foto: Getty Images/AzmanJaka

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen beschlossen. Damit werden Taten mit Einsatz von K.-o.-Tropfen, aber auch sämtlicher gefährlicher Mittel, die der Täter bei der Tat verwendet, härter bestraft. Der Einsatz von K.-o.-Tropfen ist besonders perfide und hinterhältig sowie für die Opfer sehr gefährlich. Die Nachwirkungen können weitreichend sein: Betroffene leiden meist lange an körperlichen beziehungsweise psychischen Folgen. 

Der Einsatz von K.-o.-Tropfen oder sämtlicher gefährlicher Mittel soll nunmehr als besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubs gewertet werden. Die Mindestfreiheitsstrafe erhöht sich von drei auf fünf Jahre. Damit sendet die Bundesregierung ein klares Signal: Solche Taten werden hart verfolgt und bestraft. Die Strafverschärfung ist Teil des zentralen Anliegens der Bundesregierung, den Schutz vor Gewalt zu intensivieren. 

Fragen und Antworten zur Strafverschärfung beim Einsatz von sogenannten K.-o.-Tropfen: