Maßnahmen der Bundesregierung gegen Gewalt
Gewalt hat viele Gesichter und sie begegnet uns überall: Zuhause, im öffentlichen Raum, im Netz. Die Bundesregierung arbeitet entschlossen daran, Gewalt zu bekämpfen, Strukturen zu verbessern und Betroffenen die Unterstützung zu geben, die sie brauchen. Ein Überblick.
2 Min. Lesedauer
Frauen, die Hilfe oder Beratung suchen, können sich beispielsweise telefonisch oder online an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (116 016) wenden.
Foto: Getty Images/istock/JulPo
Was ist Gewalt gegen Frauen?
Es gibt viele Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen: körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung, psychische Gewalt und strukturelle Gewalt, die persönliche Freiheiten und Lebenschancen einschränkt. Hier finden Sie eine Übersicht mit Hintergründen zu verschiedenen Formen der Gewalt.
Wo finde ich Hilfe?
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr unterstützt. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.
Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung unterstützt das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Betroffene rund um die Uhr.
Foto: BAFzA
Zudem finden von Gewalt betroffene Frauen auf der Webseite des Vereins Frauenhauskoordinierung e.V. Kontakte zu Frauenhäusern. Der Verein wird vom Bundesfamilienministerium gefördert und unterstützt deutschlandweit Frauenhäuser und Fachberatungsstellen fachlich und bei ihrer politischen Arbeit.
Was tut die Bundesregierung zum Schutz der Frauen gegen Gewalt?
Jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt und frei von Bedrohung. Das gilt im öffentlichen Raum, in den eigenen vier Wänden und auch im digitalen Raum.
Die Bundesregierung arbeitet deshalb entschlossen daran, Gewalt zu bekämpfen, Strukturen zu verbessern und Betroffenen die Unterstützung zu geben, die sie brauchen.
Die Bundesregierung hat einen neuen Gewaltschutz auf den Weg gebracht. Dieser verankert erstmals die elektronische Fußfessel bundeseinheitlich und stärkt den Schutz vor häuslicher Gewalt. Durch verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings sollen Gewaltspiralen durchbrochen werden.
Betroffene von schweren Straftaten sollen im Verfahren vor Gericht leichter professionelle Unterstützung erhalten können. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten auf den Weg gebracht.
Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde von der Bundesregierung beschlossen.
Hass, Deepfakes und Beleidigungen im Netz treffen vor allem Frauen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat ein digitales Gewaltschutzgesetz vorgelegt. Ziel ist es, es den Betroffenen künftig leichter zu machen, gegen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsreche im Netz vorzugehen und etwa Accounts per richterlicher Anordnung sperren zu lassen, wenn diese massiv ihre Rechte verletzen. Zudem sollen Strafbarkeitslücken bei pornografischen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt schließen. Ziel ist zudem, das Herstellen und Verbreiten pornografischer Deepfakes künftig unter Strafe zu stellen.
Das im Februar 2025 verabschiedete Gewalthilfegesetz (GewHG) etabliert ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder in Deutschland. Es verpflichtet Länder und Kommunen zu einem bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen, um bundesweit einheitliche Hilfe unabhängig vom Wohnort zu sichern. Der Bund unterstützt die Länder zwischen 2027 und 2036 mit 2,6 Milliarden Euro, um den Ausbau zu finanzieren.