Steueroasen austrocknen

Steueroasen-Abwehrgesetz beschlossen Steueroasen austrocknen

Staaten und Gebiete, die international anerkannte Standards im Steuerbereich nicht einhalten, befördern Steuerhinterziehung. Das gefährdet Steueraufkommen und die Steuergerechtigkeit. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb auf den Weg gebracht.

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Steuervermeidung

Die Bundesregierung wird mit einem Gesetz gegen Steuervermeidung vorgehen.

Foto: picture-alliance / dpa

Die darin enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es Personen und Unternehmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete (sogenannte „schwarze Liste“) geführt werden, in Deutschland Steuern zu vermeiden. Der Bundestag und der Bundesrat stimmten der Neuregelung zu.

Die im Gesetz vorgesehenen Abwehrmaßnahmen – wie zum Beispiel die Versagung von steuerlichen Vorteilen oder Abzügen - verleihen einer Listung mehr Durchschlagskraft. Die Überführung der Maßnahmen in nationales Recht dient einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten.

Am 5. Dezember 2017 wurde von den Mitgliedstaaten die erste EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete vereinbart. Diese Liste dient der Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung und soll eine stärkere Abschreckung für Länder darstellen, die sich konsequent weigern, in Steuerangelegenheiten fair zu handeln. Die EU-Liste wird mindestens einmal pro Jahr aktualisiert. Haben sich die aufgeführten Länder und Gebiete um die von der EU genannten Probleme gekümmert, werden sie aus der Liste gestrichen.