Stasi-Akten werden dauerhaft gesichert

Bundestagsbeschluss Stasi-Akten werden dauerhaft gesichert

30 Jahre nach der Wiedervereinigung werden die Akten der Stasi-Unterlagen-Behörde in die Verantwortung des Bundesarchivs übergeben. Außerdem wird das Amt eines oder einer Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet. Ein entsprechendes Gesetz hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen.

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Magazin mit Stasi-Akten

Künftig in der Verantwortung des Bundesarchivs: Stasi-Akten

Foto: Der Beauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU)

Mit dem Gesetz werden die Stasi-Unterlagen langfristig gesichert. Sie bleiben damit auch für künftige Generationen nutzbar – im Kontext mit anderen Beständen des Bundesarchivs, die einen Bezug zur Geschichte der ehemaligen DDR und zur Zeit der deutschen Teilung haben.

Bürgerinnen und Bürger werden auch weiter Einsicht in ihre Akten bekommen, und zwar künftig an sämtlichen Standorten des Bundesarchivs in ganz Deutschland und in digitaler Form. Grundlage für den Zugang zu den Akten ist wie bisher das Stasi-Unterlagen-Gesetz. 

Wichtiger Schritt zur Fortsetzung der Aufarbeitung

Die Eingliederung der Stasi-Akten in die Verantwortung des Bundesarchivs sei "keinesfalls der Schlusspunkt, sondern im Gegenteil: die Fortsetzung der Aufarbeitung unter gesamtdeutschen Vorzeichen“, erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters heute bei der Plenardebatte.

Grütters unterstrich die Bedeutung der Stasi-Akten für die umfassende Aufarbeitung des SED-Unrechts. "Sie bleiben weiterhin unverzichtbar bei der Aufklärung persönlicher Schicksale und die dokumentieren eindringlich, was es heißt, in einer Diktatur zu leben. So machen sie uns und auch künftigen Generationen den Wert eines demokratischen Rechtsstaats bewusst", erklärte sie.

Die Stasi-Akten offenbarten aber auch den unbeugsamen Widerstandsgeist der Gegnerinnen und Gegner des SED-Regimes und die Zivilcourage vieler Menschen in der DDR, die den Machthabern im Streben nach Freiheit und Demokratie die Stirn boten, so Grütters weiter.

Ombudsperson für die Opfer der SED-Diktatur

Das Gesetz sieht außerdem vor, eine Ombudsperson für die Opfer der SED-Diktatur einzusetzen. Ihre zentrale Aufgabe wird es sein, für die Anliegen der Betroffenen in Politik und Öffentlichkeit eintreten und zur Würdigung der Opfer des Kommunismus in Deutschland beizutragen. Die oder der Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur ist unmittelbar dem Deutschen Bundestag zugeordnet und wird ihn in Belangen der Opfer der SED-Diktatur beraten.

Das Gesetz wird noch im Bundesrat behandelt. Es soll zum Ende der Amtszeit des amtierenden Beauftragten für die Stasi-Unterlagen am 17. Juni 2021 in Kraft treten.