Mehr bezahlbare Wohnungen

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Wichtige Fragen und Antworten Mehr bezahlbare Wohnungen

Menschen brauchen dort bezahlbare Wohnungen, wo sie leben und arbeiten. Deshalb fördert die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau bis 2027 mit einer Rekordsumme von 18,15 Milliarden Euro. Lesen Sie hier wichtige Fragen und Antworten.

3 Min. Lesedauer

Aufnahme von neugebauten Wohnblocks in Leipzig.

Etwa 100.000 neue Sozialwohnungen im Jahr werden laut Bundesregierung benötigt. 

Aufnahme von neugebauten Wohnblocks in Leipzig. picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild


Was ist das Ziel des sozialen Wohnungsbaus?

Mit dem sozialen Wohnungbau sollen Wohnungen mit angemessenem Platz für Menschen mit geringem Einkommen oder Lebensunterhalt geschaffen werden. Dazu zählen etwa Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Auszubildende sowie große Familien.

Wie viele Sozialwohnungen werden gebraucht?

Die Bundesregierung geht davon aus, dass pro Jahr mindestens 100.000 neue Wohnungen im sozialen Wohnungsbau gebraucht werden, um den Bedarf zu decken. Das ist ihr Ziel für den sozialen Wohnungsbau. Denn Menschen mit geringen Einkommen – dazu gehören viele Familien, Alleinerziehende, Rentnerinnen, Auszubildende und Studierende – brauchen preiswerte Wohnungen. So haben zum Beispiel rund die Hälfte der Hamburger und der Berliner Bürgerinnen und Bürger ein Anrecht auf eine Sozialwohnung.

Was tut die Bundesregierung für mehr bezahlbaren Wohnungraum?

Zuständig für den sozialen Wohnungsbau sind nach dem Grundgesetz die Länder. Lange wurde der soziale Wohnungsbau in Deutschland vernachlässigt, obwohl viele Menschen dringend bezahlbare Wohnungen brauchen, und zwar dort, wo sie leben und arbeiten.

Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Länder beim sozialen Wohnungsbau: allein in diesem Jahr mit 3,15 Milliarden Euro. Bis 2027 will sie eine Rekordsumme von 18,15 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Länder geben außerdem mindestens 30 Prozent, oft mehr dazu. Bis 2027 könnten etwa 45 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau investiert werden.

Wer hat Anspruch auf eine Sozialbauwohnung – auch Studierende und Azubis?

Grundsätzlich können alle, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, eine Sozialwohnung beanspruchen. Einen WBS erhält man, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Das gilt also auch für Auszubildende und Studierende. Die Einkommensgrenzen für den WBS legen die Länder fest. Mit dem Programm „Junges Wohnen“ fördert die Bundesregierung seit 2023 auch Wohnheimplätze für Studierende und Azubis – mit rund 500 Millionen Euro im Jahr durch die soziale Wohnraumförderung.

Wo und wie beantragt man einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragt man bei der zuständigen Verwaltung der Gemeinde, in der man wohnt. Ein WBS ist in der Regel ein Jahr gültig.

Um einen WBS zu beantragen, muss man einen Ausweis, gegebenenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung, eine Meldebescheinigung, Einkommensnachweise sowie weitere Nachweise über die persönlichen Lebensverhältnisse einreichen. Oft gibt es einen Online-Service. Bei der Beantragung helfen zum Beispiel Sozialberatungsstellen.

Wie hoch darf die Miete in einer Sozialwohnung sein?

Über die Höhe und die weiteren Belegungsbedingungen für Sozialwohnungen entscheiden die Länder. Die Mietbindung hält die Mieten für lange Zeit verlässlich auf einem kostengünstigen Niveau – für 15, 25 Jahre oder auch deutlich länger.

Wer wenig Einkommen hat, kann außerdem Wohngeld beantragen. Seit der großen Wohngeldreform 2023 haben deutlich mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld.

Wie viele Sozialwohnungen gibt es bereits?

Nach Angaben der Länder gab es Ende 2022 knapp 1,1 Millionen Sozialmietwohnungen. Im Jahr 2022 wurden von Bund und Ländern bundesweit gut 41.000 Wohnungen gefördert.

Welche Bauherren können Sozialbauförderung erhalten?

Alle Grundstückseigentümer oder Inhaber von Erbbaurechten, zum Beispiel kommunale und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und private Investoren können gefördert werden, wenn sie im sozialen Mietwohnungsbau investieren und geförderten Wohnraum zur Verfügung stellen.

Es gibt auch soziale Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum und Eigenheimbau. Die Einzelheiten der Förderung regeln die Länder. Förderprogramme findet man etwa über die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Gibt es neue gute Projekte im sozialen Wohnungsbau?

Dass der soziale Wohnungsbau modern und vielseitig ist, zeigen viele gute Beispiele aus den Ländern: Zum Beispiel ein Neubauprojekt für Alleinerziehende und Alleinlebende in Hannover, ein Bremer Modellquartier für Auszubildende, Studierende, Familien und Senioren „unter einem Dach“, ein saniertes Wohnviertel in Eberswalde/Brandenburg und neue Studierendenwohnheime in Augsburg und Illmenau.

Weitere Informationen zum Thema Sozialer Wohnungsbau finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.