Sondervermögen Bundeswehr
In einem beispiellosen Schritt hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ beschlossen. Es soll dazu beitragen, die bedarfsgerechte Ausstattung der Bundeswehr schneller zu beschaffen, als dies im üblichen jährlichen Haushaltsrhythmus möglich ist.
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Mit dem Gesetz zur Errichtung des „Sondervermögens Bundeswehr“ soll ein Sondervermögen in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro für die Finanzierung bedeutsamer Ausrüstungsvorhaben errichtet werden. Dazu gehören insbesondere überjährige Maßnahmen zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit.
Für eine leistungsstarke Bundeswehr
Das Sondervermögen soll dazu beitragen, die bedarfsgerechte Ausstattung der Bundeswehr schneller zu beschaffen, als dies im üblichen jährlichen Haushaltsrhythmus möglich ist. Zusätzlich zum Verteidigungshaushalt sollen hieraus in enger Abstimmung mit dem Bundestag festgelegte Großvorhaben der Bundeswehr finanziert werden.
Die Bundesregierung hat zur verfassungsrechtlichen Absicherung des Sondervermögens auch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Es sieht einen neuen Absatz 1a in Artikel 87a des Grundgesetzes vor, der den Bund zur Errichtung des Sondervermögens mit eigener einmaliger Kreditermächtigung berechtigt. Diese Kreditermächtigung wird von den Kreditobergrenzen der Schuldenregel ausgenommen.
Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 im Bundestag: „Wir brauchen eine gut ausgerüstete und leistungsstarke Bundeswehr - das wird gerade jetzt angesichts von Putins furchtbarem Angriffskrieg gegen die Ukraine noch einmal auf dramatische Weise deutlich. Dieser historischen Zäsur begegnen wir mit einer beispiellosen gemeinsamen Kraftanstrengung für unsere Streitkräfte. Das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro wird es uns ermöglichen, die Bundeswehr stark aufzustellen und als verlässlicher und leistungsfähiger Bündnispartner unsere angemessene Rolle in der Allianz zu übernehmen. Dieser Aufgabe widme ich mich mit aller Kraft.“