Soforthilfeprogramm für Kinos auf dem Land startet – Grütters: „Kulturort Kino auch abseits der Metropolen erhalten“

Mit fünf Millionen Euro Soforthilfe in diesem Jahr unterstützt die Bundesregierung Kinos in Gemeinden mit bis zu 25.000 Einwohnern. Aus dem Programm können Kinobetreiber bis zu 25.000 Euro für Modernisierungsmaßnahmen und programmbegleitende Investitionen beantragen. Dazu zählt die Erneuerung von Saal-, Projektions- und Kassentechnik. Aber auch zeitgemäße Marketingstrategien sowie Ansätze zur digitalen Kundenbindung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz („Grünes Kino“) können gefördert werden. Kinobetreiber können die Mittel ab heute beantragen.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagt dazu: „Das schwierige Kinojahr 2018 hat die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation gerade für die Kinos im ländlichen Raum noch einmal deutlich verschärft, so dass sich viele Kinobetreiber in existenzbedrohender Notlage befinden. Wir tun alles dafür, dass der Kulturort Kino weiterhin in ganz Deutschland auch abseits der Metropolen erhalten bleibt. Dazu leistet das Soforthilfeprogramm einen wichtigen Beitrag.“

Als zusätzliche Maßnahme verwies Grütters auch auf das in der Koalition vereinbarte „Zukunftsprogramm Kino“, das in den kommenden Jahren mit bis zu 17 Millionen Euro jährlich ausgestattet werden soll. Wichtig ist, so die Kulturstaatsministerin weiter, dass „auch die Länder ihren Teil der Verantwortung für den Erhalt der Kinolandschaft in ihren Städten und Regionen erbringen müssen.“

Die Mittel für das Soforthilfeprogramm Kino stammen aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Der Online-Antrag, die Fördergrundsätze sowie nähere Informationen zum Soforthilfeprogramm stehen ab sofort auf der Webseite der Filmförderungsanstalt (FFA) unter www.ffa.de bereit.