Schutzklauseln in der Rentenformel

Nach der Rentenanpassungsformel steigen die Renten, wenn auch die Löhne und Gehälter der Erwerbstätigen steigen. Allerdings gibt es immer mehr Rentnerinnen und Rentner, während die Zahl der Erwerbstätigen tendenziell abnimmt. Um den Lebensstandard auch im Alter zu halten, wird es daher für die Menschen immer wichtiger, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.

Deshalb hat die Bundesregierung 2003 den Riester-Faktor in die Rentenberechnungsformel eingeführt. Beschäftigte, die beispielsweise zusätzlich mit der Riester-Rente für ihre Altersvorsorge sparen („riestern“), haben weniger netto für ihre private Lebensführung übrig. Da dies eine Belastung für die Erwerbstätigen bedeutet, müssen auch die Rentner und Rentnerinnen Einschnitte hinnehmen. Jede Rentenerhöhung wird seitdem durch den Riester-Faktor um etwa 0,6 Prozentpunkte gemindert.

Mit dem Rentenanpassungsgesetz 2008 hat die Bundesregierung beschlossen, den Riester-Faktor in den Jahren 2008 und 2009 jeweils auszusetzen. Die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sollten somit am Aufschwung beteiligt werden. Dadurch ergaben sich 2008 und 2009 eine jeweils um 0,65 Prozentpunkte höhere Rentenanpassung. Die beiden ausgesetzten Stufen sollen bei den Rentenanpassungen 2012 und 2013 nachgeholt werden.

Mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz 2004 wurde ein so genannter Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Er berücksichtigt das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern bei der Rentenanpassung. Veränderungen in diesem Verhältnis können sich je nach Entwicklung dämpfend oder erhöhend auf die Anpassung der Renten auswirken. Steigt zum Beispiel die Zahl der Rentnerinnen und Rentner, fällt die jährliche Rentenanpassung geringer aus. Führt auf der anderen Seite die Belebung des Arbeitsmarktes zu einem Anstieg der Zahl der Beitragszahler, fallen die Rentenanpassungen entsprechend höher aus.

Gleichzeitig wurde eine Schutzklausel in das Gesetz eingefügt. Zweck dieser Schutzklausel ist, dass die Rentnerinnen und Rentner keine Rentenkürzungen aufgrund der Dämpfungsfaktoren (Nachhaltigkeits- und Riester-Faktor) in der Rentenanpassungsformel hinnehmen müssen. Die Schutzklausel stellt sicher, dass es allein wegen der dämpfenden Faktoren nicht zu einer Minusanpassung der Renten, also zu einer Rentenkürzung, kommen kann.

Die volkswirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2005 und 2006 hätte eine Rentenkürzung zur Folge gehabt. Dies wurde durch die Schutzklausel von 2004 verhindert. Die zur Vermeidung von Rentenkürzungen ausgefallene Dämpfungswirkung bei der Rentenanpassung hätten langfristig eine dauerhafte Zusatzbelastung der Beitragszahler zur Folge.

Mit dem Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2006 ist deshalb die Schutzklausel durch  den so genannten „Nachholfaktor“ verändert worden. Dieser Faktor ist auch als „modifizierte Schutzklausel“ bekannt. Dämpfungen, die infolge der geltenden Schutzklausel nicht realisiert wurden, sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Die Renten würden dann nur noch halb so stark steigen wie rechnerisch möglich.

Wegen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise hatte die Bundesregierung 2009 die bestehende Schutzklausel um eine „erweiterte Rentenschutzklausel“ ergänzt. Den Rentnerinnen und Rentnern wird damit gesetzlich garantiert, dass allein ein sinkendes Lohnniveau nicht zu sinkenden Renten führt („Rentengarantie“). Rentenkürzungen sind somit gesetzlich ausgeschlossen. Die "Rentengarantie" wurde bei der Rentenanpassung 2010 wirksam. Es gab keine Rentenerhöhung.