Eckpunkte für KRITIS-Dachgesetz
Sabotageakte an der Bahninfrastruktur und den Ostsee-Pipelines haben jüngst gezeigt, warum der Schutz Kritischer Infrastrukturen so wichtig ist. Diese Aufgabe soll nun erstmals per Bundesgesetz geregelt werden. Dafür hat das Kabinett Eckpunkte des KRITIS-Dachgesetzes beschlossen.
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Das Kabinett hat die Eckpunkte für das geplante KRITIS-Dachgesetz beschlossen. In dem Papier werden die Hintergründe, die Ziele und die wesentlichen Regelungsinhalte des geplanten Gesetzes aus Sicht der Bundesregierung dargestellt.
„Wir haben seit Beginn des verbrecherischen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch eine veränderte Sicherheitslage in Deutschland“, erklärte dazu Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Wir nehmen die aktuellen Bedrohungen sehr ernst – und handeln!“, so die Ministerin. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen habe höchste Priorität. Deutschland müsse sich besser gegen Krisen wappnen und die Resilienz stärken. „Deshalb schaffen wir mit dem KRITIS-Dachgesetz erstmals eine bundesgesetzliche Regelung zum physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen“, erklärte Faeser zum Kabinettsbeschluss.
Konkret sollen mit dem KRITIS-Dachgesetz erstmals sektorübergreifend Vorgaben und Strukturen zum physischen Schutz von Kritischen Infrastrukturen im Rahmen der dem Bund zustehenden Zuständigkeiten umfassend gesetzlich geregelt werden.
Vorgesehen sind unter anderem verpflichtende Risikobewertungen, Mindeststandards für Betreiber und ein zentrales Störungs-Monitoring. „Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen ihre Schutzmaßnahmen verstärken. Systeme müssen besser gegen Ausfälle geschützt sein. Wir brauchen stärkere Rückfallebenen und Backup-Systeme, um weniger vulnerabel zu sein“, so Faeser.
Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag realisiert. Außerdem soll das Gesetz die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (Critical Entities Resilience / CER-Richtlinie) umsetzen, die voraussichtlich Ende 2022 verabschiedet wird. Der deutsche Rechtsrahmen für den Schutz Kritischer Infrastrukturen wird somit in ein europäisches Gesamtsystem eingebettet.
Durch europaweit einheitliche Mindestvorgaben und verstärkte grenzüberschreitende Kooperation wird die Versorgungssicherheit in Deutschland und in Europa gestärkt.