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Planungsbeschleunigung Schneller bauen

Die Bundesregierung will das Bauen beschleunigen. Mit der Digitalisierungsnovelle im Baugesetzbuch werden Bauleitpläne künftig online veröffentlicht und Genehmigungsverfahren vereinfacht. Weitere Änderungen im Baugesetzbuch erleichtern den schnelleren Wiederaufbau nach Katastrophen und den Bau von Flüchtlingsunterkünften. Das Gesetz ist im Wesentlichen am 7. Juli in Kraft getreten.

2 Min. Lesedauer

Foto zeigt eine Baustelle.

Bauprojekte sollen schon bald schneller abgeschlossen werden.

Foto: imago images/Arnulf Hettrich

Das Bauen und Planen von Gebäuden kann künftig schneller gehen. Die sogenannte Digitalisierungsnovelle im Baubesetzbuch (Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften) ist im Wesentlichen am 7. Juli 2023 in Kraft getreten. Es wurde am 6. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die "BauGB-Digitalisierungsnovelle" ist Teil der drei Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung . Bundestag und Bundesrat hatten sie am 15. beziehungsweise 16. Juni verabschiedet.

Digitale Bürgerbeteiligung

Öffentlichkeit und Behörden werden künftig in der Regel digital an der Bauleitplanung beteiligt. Gibt es Planänderungen, sollen neue Stellungnahmen nur zu geänderten oder ergänzten Teilen eingeholt werden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel.

Ddie analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.

Kürzere Fristen

Für eine erneute Beteiligung gibt es kürzere Veröffentlichungsfristen. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden. Gemeinden können nun unter Umständen auch den Kreis der zu beteiligenden Personen beschränken. Die Genehmigungsfrist für bestimmte Bauleitpläne beträgt nun nur noch einen Monat statt drei. All dies soll Bauleitplanverfahren vereinfachen, sodass Bauprojekte schneller abgeschlossen werden.

Bessere Datengrundlage für Windkraftausbau

Auch der Ausbau der Windenergie soll effektiver gestaltet werden: Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz muss jedes Bundesland bis Ende 2027 beziehungsweise Ende 2032 gewisse Flächen für Windkraftanlagen ausweisen . Um einen besseren Überblick über die Flächen zu bekommen, die für Windkraftanlagen genutzt werden können, müssen standardisierte Daten für geografische Informationssysteme vorliegen. Dementsprechend sieht das Gesetz vor, dass nur die Flächen den Ländern für ihr Flächenziel angerechnet werden, die eine entsprechende Datengrundlage aufweisen.

Schnellerer Wiederaufbau nach Katastrophen

Um Katastrophen wie etwa die Hochwasserkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz besser zu bewältigen, erlaubt eine Wiederaufbauklausel weitgehende Abweichungen vom Bauplanungsrecht. Die damals befristet eingeführte Sonderregel (§ 246 c) ist nun dauerhaft im Baugesetz verankert, damit Gebäude, Straßen und andere Infrastruktur in kürzester Zeit wiederaufgebaut werden können.

Außerdem wurden die Sonderregelungen in § 246 Baugesetzbuch für Flüchtlingeunterkünfte bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Damit können die Gemeinden Flüchtlingsunterkünfte ohne entsprechende Bauleitplanung errichten.

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen, werden Planung und Genehmigung bestimmter Agri-Photovoltaik-Anlagen bei landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben und von Solar- und Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten vereinfacht.