Grundsätze für Rüstungsexporte beschlossen

Strenge Regeln Grundsätze für Rüstungsexporte beschlossen

Die Kriterien weiter schärfen, europäische Kooperationen fördern und den Stand der Entwicklung einarbeiten - diese Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Aktualisierung ihrer Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. 

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Rüstungsgüter auf Paletten in einem Transportflugzeug.

Kleinwaffen sollen grundsätzlich nicht mehr in Drittstaaten exportiert werden.

Foto: Bundeswehr / Tessensohn

Die vom Kabinett beschlossenen, überarbeiteten Regelungen unterstreichen die restriktive Genehmigungspraxis für Rüstungsexporte.

Aktuelle Entwicklungen berücksichtigt

So wurde der 2014 in Kraft getretenen Vertrag der Vereinten Nationen über den Waffenhandel ("Arms Trade Treaty ") explizit einbezogen. Eine Vereinbarung der EU aus dem Jahr 1998 zu Rüstungsexporten wurde durch die Aufnahme eines aktuelleren Gemeinsamen Standpunktes  des EU-Rates aus dem Jahr 2008 ersetzt.

Die Politischen Grundsätze berücksichtigen und unterstreichen auch Regelungen, die seit 2000 neu eingeführt oder angepasst wurden. Dazu gehören etwa die verstärkte Transparenz gegenüber dem Bundestag, die Zustimmung des Exportempfängers zu einer möglichen Überprüfung des Endverbleibs ("Post-Shipment-Kontrollen") oder die bereits 2015 von der Bundesregierung überarbeiteten Grundsätze für Kleinwaffen.

Keine Kleinwaffen mehr in Drittstaaten

Die restriktive Genehmigungspraxis für Exporte in Drittländer wird fortgeführt. Kleinwaffen sollen grundsätzlich nur noch an EU-Mitgliedsstaaten, Nato-Mitglieder oder Nato-gleichgestellte Länder exportiert werden. Die letztere Gruppe bilden Australien, Japan, Neuseeland und die Schweiz.

In den Politischen Grundsätzen werden gleichzeitig der Stellenwert der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie der Erhalt technologischer Kompetenzen unterstrichen. Kooperationen der europäischen Industrie sollen durch gemeinsame Ansätze oder Verfahrensvereinfachungen gefördert werden.

Europäische Kooperation stärken

Die Bundesregierung möchte die europäische Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik stärken. Deshalb soll etwa die bereits angelegte Förderung von europäischen Rüstungskooperationen weiter unterstützt werden. Solche Kooperationen werden im Rahmen der "Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit der EU zu Sicherheit und Verteidigung" (PESCO) und des "Europäischen Verteidigungsfonds " gefördert. Die europäische verteidigungsindustrielle Basis soll gestärkt werden.