Umfassendes Bild über Rüstungsexportpolitik

Rüstungsexportbericht 2020 Umfassendes Bild über Rüstungsexportpolitik

Im vergangenen Jahr erteilte die Bundesregierung Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 5,8 Milliarden Euro. 2019 betrug der Wert 8 Milliarden Euro. Das geht aus dem Rüstungsexportbericht hervor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

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Rüstungsbericht

Die Bundesregierung prüft Rüstungsexporte aus Deutschland nach strengen und den aktuellen Situationen angepassten Kriterien.

Foto: imago images / penofoto

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich vor der Sommerpause einen Rüstungsexportbericht vor, in dem die Umsetzung der Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik im vorangegangenen Kalenderjahr aufgezeigt sowie die von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgeschlüsselt werden. So entfiel ein Anteil von 49,9 Prozent auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/Nato- und Nato-gleichgestellte Länder (Australien, Japan, Neuseeland, Schweiz). Ausfuhrgenehmigungen für diesen Länderkreis sind Ausdruck der Bündnis- und Gemeinschaftstreue, die für die Bundesregierung. außer Frage steht.

Für Drittländer (alle Staaten, die weder der EU noch der NATO oder den Nato-gleichgestellten Staaten angehören) wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 2,92 Milliarden Euro erteilt. 2019 betrug der Wert 3,53 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte des auf die Drittländer entfallenden Wertes ist auf Ausfuhrvorhaben für den maritimen Bereich zurückzuführen. Für das Land Ägypten, das mit 763,8 Millionen Euro den höchsten Wert unter den Drittländern aufweist, machen die Ausfuhrgenehmigungen betreffend Schiffe und U-Boote 99 Prozent des Genehmigungswertes aus. Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich im Jahr 2020 auf 37,62 Millionen Euro. Im Jahr 2019 lag der Wert bei 69,49 Millionen Euro.

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet sie im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation - nach sorgfältiger Prüfung, bei der außen- und sicherheitspolitische Erwägungen einbezogen werden.

Sicherheitspolitische Herausforderungen

Angesichts zahlreicher internationaler Krisen und terroristischer Bedrohungen sehen sich Deutschland und seine Verbündeten mit großen sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert. Bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Ausübung der Exportkontrollpolitik steht die Bundesregierung zu ihren Bündnisverpflichtungen und zu ihrer Verantwortung für die europäische und internationale Sicherheit. Ausfuhren von Rüstungsgütern, die der Kooperation mit Bündnispartnern oder deren Ausstattung dienen, erfolgen auch im sicherheitspolitischen Interesse Deutschlands. Dies gilt ebenso für Ausfuhren in Drittländer, mit denen beispielsweise Beiträge zur Grenzsicherung oder zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus geleistet werden.

Zu Rüstungsgütern gehören beispielsweise auch Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzausrüstung sowie Sicherheitsglas oder sondergeschützte Fahrzeuge, die unter anderem dem Personen- und Selbstschutz von Botschaften und Organisationen der Vereinten Nationen dienen. Mit den periodisch veröffentlichten Rüstungsexportberichten leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für eine sachliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema Rüstungsexporte.