Wert genehmigter Rüstungsexporte sinkt

Rüstungsexportbericht 2018 Wert genehmigter Rüstungsexporte sinkt

Im vergangenen Jahr erteilte die Bundesregierung Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 4,824 Milliarden Euro. Der Wert sank damit im Vergleich zu 2017 um rund 1,4 Milliarden Euro. Das geht aus dem Rüstungsexportbericht hervor, den das Kabinett beschlossen hat.

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Ein Anteil von 47,2 Prozent entfiel auf Genehmigungen für Lieferungen von Rüstungsgütern in Länder der EU, der Nato und der Nato gleichgestellte Länder (Australien, Japan, Neuseeland, Schweiz). Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 2,55 Milliarden Euro erteilt. 2017 betrug der Wert 3,795 Milliarden Euro.

Sorgfältige Einzelfallprüfung

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet sie im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation - nach sorgfältiger Prüfung, bei der außen- und sicherheitspolitische Erwägungen einbezogen werden.

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile ging deutlich zurück. Er belief sich im Jahr 2018 auf 38,91 Millionen Euro. Im Jahr 2017 lag der Wert bei 47,82 Millionen Euro. Auf EU-Länder entfielen 82,60 Prozent des Genehmigungswertes, auf Nato- und Nato-gleichgestellte Länder 16,36 Prozent und auf Drittländer 1,04 Prozent.

88 Anträge für die Genehmigung der Ausfuhr von Rüstungsgütern wurden im vergangenen Jahr abgelehnt. Der Gesamtwert der abgelehnten Anträge belief sich auf 39,43 Millionen Euro. Im Jahr 2017 lag der Wert bei 14,37 Millionen Euro.

Umfassendes Bild über Rüstungsexportpolitik

Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung gibt dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit ein umfassendes Bild über die deutsche Rüstungsexportpolitik – auch im internationalen Rahmen. Er informiert über die erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern und die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen im zurückliegenden Berichtsjahr. Mit den periodisch veröffentlichten Rüstungsexportberichten leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für eine sachliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema Rüstungsexporte.

Der Begriff der Rüstungsgüter umfasst eine ganze Spannbreite von Gütern. Der Güterkreis der Ausfuhrliste für Rüstungsgüter beinhaltet beispielsweise auch Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzausrüstung sowie Sicherheitsglas oder sondergeschützte Fahrzeuge, die unter anderem dem Personen- und Selbstschutz von Botschaften und Organisationen der Vereinten Nationen dienen.