Rentenversicherungsbericht 2025 im Kabinett
Das Kabinett hat den diesjährigen Rentenversicherungsbericht beschlossen. Der jährliche Bericht gibt Auskunft über die voraussichtliche Entwicklung der Rentenfinanzen der kommenden Jahre. Grundlage sind Modellrechnungen.
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Der Rentenbeitragssatz bleibt laut Vorausberechnungen des diesjährigen Rentenversicherungsberichts bis zum Jahr 2027 stabil.
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Wie entwickeln sich die Geburtenrate, die Beschäftigungsquote oder die Lebenserwartung in den kommenden Jahren? Diese und weitere Fragen sind Grundlage für den Blick in die Zukunft der Rente. Denn auf diesen Annahmen beruhen die Modellrechnungen für die Jahre 2025 bis 2039 – den Berechnungszeitraum des aktuellen Berichts.
Blick in die Zukunft der Rente
Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 Prozent. Laut Vorausberechnungen des diesjährigen Rentenversicherungsberichts bleibt er bis zum Jahr 2027 stabil. Danach wird der Beitragssatz steigen: von 19,8 Prozent im Jahr 2028 auf 20 Prozent im Jahr 2029. Bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2039 erhöht er sich voraussichtlich auf 21,2 Prozent – und damit weniger, als die Vorausberechnung des vergangenen Jahres ergeben hatte. Bislang wurde bereits für 2027 ein Beitragssatzanstieg vorhergesagt, so auch im Rentenversicherungsbericht 2024.
Die Berechnungen der Rentenfinanzen für die nächsten fünfzehn Jahre gehen von geltendem Recht aus. Darüber hinaus berücksichtigen sie Gesetzentwürfe, die das Kabinett auf den Weg gebracht hat – hier das Rentenpaket 2025.
Steigerungsrate von rund 2,8 Prozent jährlich
Das Rentenniveau bleibt nach der Modellrechnung bis zum Jahr 2031 stabil bei 48 Prozent – so wie im Rentenpaket 2025 vorgesehen. Das Kabinett hatte es im August beschlossen. Es sieht vor, die Haltelinie von 48 Prozent bis einschließlich der Rentenanpassung am 1. Juli 2031 zu verlängern. Danach sinkt das Rentenniveau bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums 2039 voraussichtlich auf 46,3 Prozent.
Insgesamt erhöhen sich die Renten dennoch bis zum Jahr 2039 voraussichtlich um rund 47 Prozent. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von rund 2,8 Prozent jährlich. Im Rentenversicherungsbericht 2024 ging man noch von einer jährlichen Steigerung von drei Prozent aus.
Modellrechnungen – keine Prognosen
Die Ergebnisse der Modellrechnungen sind abhängig von den zugrundeliegenden Annahmen. Sie stellen keine Prognosen dar. Sie sind insbesondere mit Blick auf die konjunkturelle Entwicklung von Unsicherheiten geprägt. Mit Veröffentlichung des Rentenversicherungsberichts 2025 stehen die grundlegenden Tabellen erstmalig auch digital über das Open-Data-Portal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung.
Das Rentenniveau zeigt das Verhältnis zwischen dem Einkommen nach 45 Jahren Beitragszahlung auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens – und der daraus folgenden Rente.