Für Corona-Risikogebiete gilt automatisch eine Reisewarnung

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Passagiere warten in einem Terminal eines Flughafens auf das Einchecken.

Reisende sollten sich auf der Seite des Auswärtigen Amts über ihre Urlaubsziele informieren und die aktuellen Reisewarnungen beachten.

Foto: picture alliance/dpa/Frank Rumpenhorst

Seit dem 1. Oktober 2020 gilt dann für alle Länder ein einheitliches System in Bezug auf Reisewarnungen und -hinweise, das die Covid-19-Risiken zum Ausgangspunkt hat:

  • Für Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet ausgewiesen sind, gilt grundsätzlich eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen.
  • Für Länder, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten werden, sofern für diese Länder Einreisebeschränkungen nach Deutschland gelten oder diese Länder umgekehrt Einreisebeschränkungen aus Deutschland beschlossen haben. Auch die Gesamtschau der Lage im jeweiligen Land (zum Beispiel Ausstattung Gesundheitssystem, bisheriger Umgang mit Infektionsherden) wird dabei berücksichtigt.
  • Für alle anderen Länder gilt: Reisende werden um besondere Vorsicht gebeten.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nach gemeinsamer Abstimmung von Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium internationale Risikogebiete. Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt  steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz.

Weitere Informationen zum Thema Reisen finden Sie hier.