Seit Oktober 2020
Die Einstufung als Corona-Risikogebiet zieht seit Oktober 2020 automatisch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nach sich. Das sehen die Regelungen für Reisewarnungen und Reisehinweise vor.
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Seit dem 1. Oktober 2020 gilt dann für alle Länder ein einheitliches System in Bezug auf Reisewarnungen und -hinweise, das die Covid-19-Risiken zum Ausgangspunkt hat:
- Für Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet ausgewiesen sind, gilt grundsätzlich eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen.
- Für Länder, die nicht als Risikogebiet ausgewiesen sind, kann von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten werden, sofern für diese Länder Einreisebeschränkungen nach Deutschland gelten oder diese Länder umgekehrt Einreisebeschränkungen aus Deutschland beschlossen haben. Auch die Gesamtschau der Lage im jeweiligen Land (zum Beispiel Ausstattung Gesundheitssystem, bisheriger Umgang mit Infektionsherden) wird dabei berücksichtigt.
- Für alle anderen Länder gilt: Reisende werden um besondere Vorsicht gebeten.
Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht nach gemeinsamer Abstimmung von Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium internationale Risikogebiete. Die Festlegung der Risikogebiete basiert auf einer Betrachtung der Infektionszahlen und einer qualitativen Bewertung. Das Auswärtige Amt steuert Beobachtungen und Bewertungen des Umgangs mit dem Infektionsgeschehen im Ausland bei. Wesentliches Ziel der Reise- und Sicherheitshinweise bleibt der Gesundheitsschutz.
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