Regierungspressekonferenz vom 9. Dezember 2022

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 9. Dezember 2022

Themen: Termine des Bundeskanzlers (Taufzeremonie zweier U-Boote gemeinsam mit dem Premierminister von Singapur in Kiel, Kabinettssitzung, Regierungserklärung im Deutschen Bundestag, EU-ASEAN-Gipfel, Europäischer Rat in Brüssel, Eröffnung des LNG-Terminals in Wilhelmshaven), Bewegungsgipfel, Situation im Iran, Prozess gegen den russischen Oppositionspolitiker Ilja Jaschin, Angriff Russlands auf die Ukraine, Medienberichte über die Freilassung eines deutschen Entwicklungshelfers aus Geiselhaft, Energieversorgungssicherheit, Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, Konten der Bundesregierung in sozialen Netzwerken, Razzia bei sogenannten Reichsbürgern und Querdenkern, Wahl des Wortes „Zeitenwende“ zum Wort des Jahres durch die Gesellschaft für deutsche Sprache, Deutschlandticket

32 Min. Lesedauer

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Freitag, 9. Dezember 2022

Sprecher: SRS’in Hoffmann, Baron (BMWK), Kock (BMI), Obermeyer (AA), Fuchs (BMJ), Baron (BMWK), Collatz (BMVg), Obermeyer (AA), Alexandrin (BMDV), Zimmermann (BMUV)

Vorsitzender Detjen eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’in Hoffmann: Ich beginne bei den Terminen am Dienstag, dem 13. Dezember. Da wird der Bundeskanzler in Kiel gemeinsam mit dem Premierminister von Singapur, Lee Hsien Loong, an der Taufzeremonie zweier U-Boote auf der Werft von thyssenkrupp Marine Systems teilnehmen.

Gegen 9.45 Uhr werden der Bundeskanzler und Premierminister Lee zunächst ein bilaterales Gespräch führen. Anschließend geht es gemeinsam zur Werft von thyssenkrupp Marine Systems. Um 11.30 Uhr werden der Bundeskanzler und Premierminister Lee an der feierlichen Taufzeremonie für zwei U-Boote teilnehmen, die für Singapur produziert wurden. Beide werden jeweils eine Rede halten.

Am Mittwoch leitet der Bundeskanzler zunächst diesmal bereits ab 8 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts. Sie ist vorgezogen, weil der Bundeskanzler dann im Vorfeld des Europäischen Rates und des EU-ASEAN-Gipfels um 9 Uhr eine Regierungserklärung im Deutschen Bundestag abgeben wird.

Danach reist der Bundeskanzler nach Brüssel. Dort wird er ab dem frühen Nachmittag, ca. 13 Uhr, am EU-ASEAN-Gipfel teilnehmen. Anlässlich des 45-jährigen Bestehens der EU-ASEAN-Beziehungen hat die EU die ASEAN-Partner zu einem Jubiläumsgipfel nach Brüssel eingeladen. Es wird der erste Gipfel im Vollformat, in dem die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs der EU-Mitgliedstaaten und der ASEAN-Staaten zusammenkommen. Das Gipfeltreffen bietet die Gelegenheit, die strategische Partnerschaft zwischen der EU und ASEAN weiter zu vertiefen und die Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Klimaschutz, Konnektivität, Handel und Sicherheit auszubauen.

Am Donnerstagmorgen, dem 15. Dezember, um 9.30 Uhr beginnt dann in Brüssel der Europäische Rat, an dem Bundeskanzler Olaf Scholz teilnehmen wird. Thematisch werden sich die EU-Staats- und Regierungschefinnen und -chefs insbesondere mit den vielen Dimensionen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine befassen. Auch vor diesem Hintergrund werden die Themen Energie und Wirtschaft intensiv erörtert werden. Außerdem stehen Diskussionen zur Sicherheit und Verteidigung, der südlichen Nachbarschaft sowie den transatlantischen Beziehungen auf der Agenda.

Ein „Unter-zwei-Briefing“ zum Europäischen Rat und zum EU-ASEAN-Gipfel findet am Dienstag, den 13. Dezember, um 13 Uhr hier in der BPK statt.

Am Samstag, dem 17. Dezember, nimmt der Bundeskanzler an der feierlichen Eröffnung des LNG-Terminals in Wilhelmshaven teil. Dort hat die in Spanien mit Gas aus Nigeria beladene Höegh Esperanza angelegt, die Gas für 50 000 Haushalte für ein Jahr geladen hat. Beim Besuch in Wilhelmshaven wird sich der Kanzler über das Terminal, den Gashandel und weitere damit zusammenhängende Fragen informieren, ein Statement abgeben und eine Rede halten. Der Termin ist presseöffentlich.

So weit zu den Terminen.

Frage: Eine Frage zum Termin in Wilhelmshaven: Wird da nur Herr Scholz sein, oder werden auch Herr Habeck und Herr Lindner die Gelegenheit nutzen, um dabei zu sein?

SRS’in Hoffmann: Der Vizekanzler und der Finanzminister werden dort auch dabei sein, ebenso der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen und, ich glaube, Minister seines Kabinetts.

Frage: Wird beim Europäischen Rat eventuell das nächste Sanktionspaket gegen Russland erörtert oder beschlossen?

SRS’in Hoffmann: Ich kann da den Beratungen nicht vorgreifen, über das hinaus, was ich allgemein an Themen genannt habe. Grundsätzlich kann ich nur sagen, dass die Bundesregierung begrüßt, dass die EU an einem weiteren - es ist jetzt das neunte Sanktionspaket - Paket arbeitet.

Frage: Ich habe noch eine Frage ans Wirtschaftsministerium zum LNG-Terminal: Es gibt einen Bericht, dass die schwimmenden LNG-Terminals nun noch teurer werden sollen als bisher bekannt. Danach liegen die Kosten mittlerweile bei rund 10 Milliarden Euro. Können Sie das bestätigen?

Baron: Ich kann dazu gern etwas sagen. Hier muss man genau die Zeiträume betrachten. Es geht hier um langfristige Kostenschätzungen für den Zeitraum 2022 bis 2038. In diesem Gesamtzeitraum kommt man auf eine Summe von 9,7 Milliarden Euro als Kostenschätzung, wie gesagt, für den sehr langen Zeitraum 2022 bis 2038.

Diesen Kosten werden dann auch Einnahmen aus Regasifizierungsentgelten gegenüberstehen, die aber natürlich erst dann anfallen, wenn die Betriebsphasen erreicht sind. Deswegen ist das eine Kostenschätzung, die zum jetzigen Zeitpunkt für eine sehr lange Phase abgegeben wird. Wir können alle nicht in die Zukunft blicken. Da können sich natürlich noch Dinge ändern. Es ist aber völlig klar: Die Anmietung dieser schwimmenden LNG-Terminals ist für die gesamte Bundesregierung ein sehr wichtiges Element für die Sicherung der Versorgungssicherheit in Deutschland.

Zusatzfrage: Ist diese Kostenschätzung jetzt neu, also dieser Betrag von 9,7 Milliarden? Und wodurch hat er sich erhöht?

Baron: Einfach durch die Zeiträume, die man betrachtet. Es ist ja ein Unterschied, ob ich es für das Jahr 2022 betrachte oder darüber hinaus. Im Haushalt 2022 waren 2,94 Milliarden Euro eingestellt. Durch Verpflichtungsermächtigungen ist es für das Jahr 2023 und für die Folgejahre eben erhöht, sodass man auf eine Gesamtsumme von 9,7 Milliarden Euro kommt, die aber überjährige Verpflichtungsermächtigungen kennzeichnet, die dann - so ist es dort auch festgelegt - für den Zeitraum 2022 bis 2038 gerechnet sind.

Frage: Frau Hoffmann, zum Thema U-Boote: Ich habe zweimal „zwei U-Boote“ gehört. Handelt es sich dann in der Tat um insgesamt vier U-Boote, oder habe ich mich verhört?

SRS’in Hoffmann: Nein. In meinem Sprechzettel stand zweimal der Satz, dass der Taufe von zwei U-Booten beigewohnt wird. Das sind dieselben zwei.

Zusatzfrage: Es sind dieselben zwei, die nach Indonesien geliefert werden, richtig?

SRS’in Hoffmann: Nein, nach Singapur.

Zusatz: Nach Singapur, sorry. Dann ist es klar. Danke.

Frage: Auch dazu: Frau Hoffmann, es ist ja relativ ungewöhnlich, dass man die U-Boote dann gleich selber abholt. Ich nehme an, er fährt nicht mit ihnen zurück.

SRS’in Hoffmann: Interessante Frage! Das könnte ich dann nachreichen.

Vorsitzender Detjen: Wir bitten darum.

Zusatzfrage: Aber jetzt die Frage dazu: Ist denn damit die Hoffnung verbunden, dass Singapur vielleicht noch weitere U-Boote bestellt?

SRS’in Hoffmann: Dazu kann ich konkret jetzt nichts sagen, schon gar nichts ankündigen. Aber wir sehen natürlich den Verkauf dieser U-Boote als Teil einer breit angelegten, auch schon langjährigen Kooperation mit Singapur im Bereich der Rüstung, aber auch darüber hinaus. Wir arbeiten ja mit Singapur auch, was Klimaschutz oder Innovationstechnologien angeht, zusammen. Ich kann keine konkrete Ankündigung machen.

Dr. Kock: Wir haben eine Ankündigung zu machen, gemeinsam mit den heute umziehenden Kolleginnen und Kollegen vom Gesundheitsministerium, und zwar werden am Dienstag kommender Woche, am 13. Dezember, von 10 bis 11.30 Uhr Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gemeinsam hier in Berlin einen Bewegungsgipfel ausrichten.

Bewegungs- und Sportmangel ist in allen Altersgruppen unserer Gesellschaft weit verbreitet. So zeigen Daten des Robert-Koch-Instituts, dass lediglich ungefähr ein Viertel der Kinder und Jugendlichen und ein Fünftel der Erwachsenen die empfohlenen Richtlinien oder Empfehlungen zur Bewegung, wie viel man sich bewegen sollte, erreichen.

Der Bewegungsgipfel ist eine gemeinsame Veranstaltung der zentralen Akteure, die jeweils in ihrem Bereich und auf ihrer jeweiligen Ebene Sport und Bewegung fördern und die Rahmenbedingungen dafür verbessern wollen. Teilnehmen werden sehr viele Ministerinnen und Minister, Staatssekretäre und Staatssekretäre aus insgesamt neun Bundesressorts, auch seitens der Länder aus der Sport-, der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz, kommunale Spitzenverbände, Mitglieder des Deutschen Bundestags sowie des organisierten Sports.

Sie verpflichten sich alle gemeinsam, konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um Bewegung und Sport für alle Menschen in Deutschland möglich zu machen und vor allen Dingen auch einfach erreichbar zu machen, unabhängig von ihrem Wohnort, Herkunft, Geschlecht, Alter, finanziellen Möglichkeiten und auch individuellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten.

SRS’in Hoffmann: Es geht um das Thema Iran. Die Bundesregierung verurteilt auf das Schärfste, dass das iranische Regime im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Iran ein Todesurteil vollstreckt und einen Demonstranten hingerichtet hat. Die Todesstrafe ist menschenverachtend, und wir lehnen sie ab. Wir rufen Iran erneut auf, die Todesstrafe unverzüglich abzuschaffen und keine weiteren Todesurteile zu vollstrecken.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, noch einmal zu betonen, dass die Bundesregierung die massive Gewalt vonseiten iranischer Sicherheitskräfte gegen die iranische Zivilbevölkerung mit großer Sorge sieht. Wir verurteilen das iranische Vorgehen gegen die Demonstrantinnen und Demonstranten auf das Schärfste. Wir fordern das Regime auf, die Gewalt gegen Menschen, die ihre Meinung frei äußern, umgehend zu beenden.

Frage: Trotz der vielen Proteste in Iran: Glaubt die Bundesregierung immer noch, dass es keinen Volksaufstand gibt?

SRS’in Hoffmann: Die Bundesregierung richtet sich in erster Linie mit großer Sorge gegen das, was das iranische Regime gegen die eigene Zivilbevölkerung da verübt, wie massiv gegen die Proteste vorgegangen wird. Das sind ja sehr breite Proteste; das haben Sie gesagt. In verschiedenen Regionen des Landes, offenbar auch durch alle Gesellschaftsschichten, zeigen da Menschen ihre große Unzufriedenheit mit der Situation und damit, dass Freiheiten, Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit usw., massiv eingeschränkt werden. Wir sind sehr besorgt über die Entwicklung, die wir dort sehen.

Frage: Eine Frage ans Auswärtige Amt: Frau Obermeyer, es gibt Meldungen, wonach der iranische Botschafter gestern ins Außenministerium einbestellt worden ist. Können Sie das bestätigen und vielleicht Näheres dazu sagen?

Eine zweite Frage: Wird die Aufnahme der Revolutionsgarden in die EU-Terrorliste am Montag beim EU-Außenministerrat besprochen werden?

Obermeyer: Es ist richtig, dass der iranische Botschafter einbestellt wurde. Näheres dazu kann ich Ihnen allerdings nicht mitteilen.

Es ist auch richtig, dass beim EU-Außenministertreffen am Montag das Thema Iran auf der Tagesordnung steht. Im Vorlauf dessen wurde auch gemeinsam mit den europäischen Partnern über ein weiteres Listungspaket im Rahmen der Menschenrechtssanktionen beraten, von dem wir hoffen, dass wir es zügig verabschieden können.

Zusatzfrage: Darf ich davon ausgehen, dass die Bundesregierung weiterhin die Forderung unterstützt, dass die Revolutionsgarden auf die EU-Terrorliste gesetzt werden?

Obermeyer: Das ist ja eine Maßnahme, die auch Teil des Maßnahmenpakets Ende Oktober, welches von der Außenministerin vorgestellt wurde, war. Dort wurde eine Prüfung einer möglichen EU-Terrorlistung aufgeführt. Diese Prüfung ist auch erfolgt. Es wurde, glaube ich, schon mal darüber gesprochen, mit welchen schwierigen rechtlichen Voraussetzungen dies einhergeht.

Im Moment ist es so - dazu hat sich die Außenministerin auch am 9. November im Bundestag geäußert -, dass es nach dieser Prüfung als nicht ganz trivial oder als Selbstläufer erschien, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Ob sich aus den laufenden Ermittlungen ein neuer Ansatzpunkt ergibt, bleibt abzuwarten.

Frage: Außenministerin Baerbock hat nach der Hinrichtung von Herrn Shekari harte Reaktionen der EU angekündigt. Was haben wir uns darunter konkret vorzustellen?

Obermeyer: Außenministerin Baerbock hat sich gestern, genauso wie die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Amtsberg, zu der Hinrichtung geäußert, sowohl auf Twitter als auch die Außenministerin dann noch mal im Rahmen ihrer Reise in Dublin. Dabei hat sie gesagt, dass das Vorgehen des Regimes unterstreicht, „wie wichtig es war, dass wir als Europäische Union mit spezifischen Menschenrechtssanktionen darauf reagiert haben. Und wir werden darauf weiter reagieren mit harten Maßnahmen.“

Wie eben schon angesprochen, gibt es ja dieses Maßnahmenpaket, welches Ende Oktober auf den Weg gebracht wurde. Da wird weiter auch an der Umsetzung gearbeitet. Darüber hinaus gab es, wie Sie wissen, bereits seit Beginn der Proteste zwei Menschenrechtssanktionspakete auf Ebene der EU. An einem dritten - das habe ich gerade gesagt - wird derzeit gearbeitet. Natürlich wird auch weiterhin sowohl in der Bundesregierung als auch unter den europäischen Partnern geprüft, welche Maßnahmen gegenüber dem iranischen Regime möglich sind.

Zusatzfrage: Ich habe die Ankündigung so verstanden, dass es über die bereits beschlossenen Maßnahmen und Sanktionen hinaus weitere Maßnahmen geben soll. Da würde mich wirklich interessieren: Was haben wir uns darunter inhaltlich vorzustellen?

Obermeyer: Dazu kann ich Ihnen aktuell keine Ankündigung machen, bis auf das, was ich gerade gesagt habe, dass laufend geprüft wird, welche weiteren Maßnahmen möglich sind, über die Menschenrechtssanktionen und über dieses Maßnahmenpaket, das Ihnen sicher bekannt ist, hinaus.

Frage: Frau Obermeyer, ich habe eine kurze Nachfrage zu den Revolutionsgarden. Es laufen jetzt Ermittlungen in Nordrhein-Westfalen wegen der Anschläge auf die Synagogen. Woran macht sich jetzt fest, dass auf EU-Ebene festgestellt wird, dass diese Untersuchungen zur Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation ausreichen? Das habe ich noch nicht ganz verstanden. Wird das dann am Montag entschieden, oder wer entscheidet das?

Obermeyer: Nein, das wird am Montag nach meiner Kenntnis kein Thema sein. In diesem Fall sind ja auch erst mal die Ermittlungen des Generalbundesanwalts abzuwarten. Dazu kann sich vielleicht das Justizministerium genauer äußern.

Was ich zu der möglichen Terrorlistung auf EU-Ebene gesagt habe, war, dass es bestimmte rechtliche Voraussetzungen dafür gibt. Sie sind in einem gemeinsamen Standpunkt von 2001 festgeschrieben, und sie müssen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem, dass es Ermittlungen in einem europäischen Staat gibt. Aber ob sich aus dem konkreten Fall, den Sie gerade angesprochen haben, ein Ansatzpunkt ergibt, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Dr. Fuchs: Wir äußern uns zu konkreten Fällen eigentlich nicht.

Frage: Am Montag wird die Auflistung der Revolutionsgarden also kein Thema sein?

Obermeyer: Iran steht auf der Tagesordnung. Was genau dort besprochen wird, kann ich hier nicht vorwegnehmen. Aber nach meiner Kenntnis ist dadurch, dass wir es hier mit einem langen Prozess zu tun haben, kein Beschluss oder Ähnliches zu diesem Thema zu erwarten, sowieso nicht, weil aktuell die rechtlichen Voraussetzungen auch nicht gegeben sind. Aber Iran bleibt auf der Tagesordnung.

Zusatzfrage: Okay, dass es keinen Beschluss gibt, verstehe ich. Aber Beratungen wird es doch geben, oder? Wird man das Thema „Auflistung der Revolutionsgarden“ überhaupt ansprechen?

Obermeyer: Das kann ich im Einzelnen jetzt nicht vorwegnehmen. Iran wird besprochen, sicherlich in sehr vielen verschiedenen Aspekten.

Frage: Gibt es noch irgendeine Aktivität beim Atomabkommen mit dem Iran?

Obermeyer: Auch dieses Thema wurde hier, glaube ich, schon häufig besprochen. Es gibt aktuell keine Verhandlungen zum JCPOA.

Frage: Frau Hoffmann, eben kommt die Meldung herein, dass der russische Oppositionspolitiker Ilja Jaschin in Moskau wegen angeblicher Fakes über die russische Armee schuldig gesprochen wurde. Ihm drohen bis zu neun Jahre Haft. Die maximal mögliche Haftdauer wäre zehn Jahre. Haben Sie einen Kommentar dazu?

SRS’in Hoffmann: Davon hatte ich bisher keine Kenntnis und kann das jetzt auch hier nicht kommentieren.

Frage: Frau Hoffmann, zum Thema der Angriffe der Ukraine auf Russland: Herr Hebestreit hat sich am Mittwoch dahin gehend geäußert, dass die Ukraine ihre Verteidigungsanstrengungen nicht auf eigenes Staatsgebiet beschränken müsse, und hat auf Artikel 51 der UN-Charta abgehoben. Dieser Artikel gibt das auch nach der Kommentierung eigentlich nicht her.

Gibt es dazu seitens der Bundesregierung noch etwas zu ergänzen? In diesem Zusammenhang: Kann die Regierung sicherstellen, dass die in die Ukraine gelieferten Waffen auch wirklich nur innerhalb der Grenzen der Ukraine benutzt werden?

SRS’in Hoffmann: Es gibt dazu im Grunde nichts zu ergänzen. Nach unserer Ansicht übt, so wie Herr Hebestreit es auch gesagt hat, die Ukraine ihr Recht auf Selbstverteidigung aus, wie es in dem von Ihnen genannten Artikel 51 der UN-Charta verankert ist.

Die Ukraine ist der angegriffene Staat in diesem Fall; Russland hat die Ukraine überfallen. Sie ist da nicht verpflichtet, ihre Verteidigungsanstrengungen auf ihr eigenes Staatsgebiet zu beschränken, sondern sie kann sich auch über ihr eigenes Staatsgebiet hinaus gegen den russischen Angriff verteidigen. Das ist die Ansicht der Bundesregierung zu diesem Thema.

Zusatzfrage: Dann wäre noch die Frage offen: Dürfte die Ukraine dafür auch deutsche Munition, deutsche Waffen nutzen, oder ist das auf ukrainisches Gebiet beschränkt?

Vielleicht darf ich in diesem Zusammenhang den Hintergrund meiner Frage erläutern: Der Kanzler hat bei seinem Besuch im August in Stockholm gesagt, dass die deutschen Waffenlieferungen nur dazu dienen, „die Integrität und Souveränität“ - ich zitiere jetzt aus dem Protokoll – „ihres eigenen Staatsgebiets und Territoriums [zu] verteidigen“. Gibt es da eine Kontrolle?

SRS’in Hoffmann: Wie gesagt, die Ukraine verteidigt mit dem, was sie tut, die Integrität ihres eigenen Staatsgebietes, indem sie mögliche Angriffe auf ihr eigenes Staatsgebiet durch die Angriffe auf russisches Territorium abwehrt. Insofern ist das davon umfasst. Den Widerspruch, den Sie dort vielleicht vermuten oder den Sie jetzt zu Recht ja auch ausloten, sehe ich da nicht.

Frage: Ich glaube, es gibt da so etwas wie eine Grauzone, wie weit - ich nenne das jetzt mal so - Vorwärtsverteidigung zulässig oder angemessen ist. Das Kriterium, das ich kenne, ist, dass Angriffe auf solche Areale zulässig seien, von denen aus nachweisbar Angriffe gegen die Ukraine gestartet würden. Ist dies das Kriterium? Denn wenn man sagt: „Na ja, die dürfen sich eben verteidigen, wo und wie sie wollen“, dann könnte die Ukraine theoretisch auch den Kreml angreifen, weil es von da befohlen wird. Das würde man vermutlich nicht mehr als direkte territoriale Verteidigung begreifen.

Was ist das Kriterium, an dem die Bundesregierung misst, ob es eine legitime Verteidigung des ukrainischen Territoriums ist?

SRS’in Hoffmann: Die Bundesregierung hält das, was die Ukraine da macht, für legitim. Das will ich hier nur noch einmal betonen. Ich habe auch etwas Probleme mit dem Begriff „Vorwärtsverteidigung“. Denn die Ukraine ist angegriffen worden, und alles, was sie tut, ist eine Reaktion auf den russischen Angriff. Sie tut das alles, um sich im Nachhinein gegen diesen russischen Angriff zu verteidigen. Das, was wir dort im Moment sehen, hält die Bundesregierung für legitim.

Frage: Ich habe in dem Zusammenhang eine Frage an, glaube ich, das Wirtschaftsministerium und vielleicht auch an das BMVg: Sind die Waffenlieferungen an die Ukraine Rüstungsexporte im klassischen Sinne, die dann auch der Endverbleibskontrolle unterliegen? Meine Frage zielt halt darauf ab: Weiß die Bundesregierung, was mit diesen Waffen passiert, die in die Ukraine geliefert werden?

Baron: Die Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten, weil Rüstungsexportgenehmigungen ja dann gelten, wenn es sich um Rüstungsgüter der Industrie handelt. Dann greifen die Regelungen zur Rüstungsexportgenehmigung, und das ist in allen Fällen so. Wenn es aber um andere Bestände geht, dann greifen die Regelungen natürlich nicht, dann gelten andere Regelungen.

Collatz: Ich habe aus Sicht des BMVg nicht viel zu ergänzen. Wenn Waffen aus dem Bestand der Bundeswehr zur Verfügung gestellt werden, dann werden diese natürlich zum Zwecke der Verteidigung der Ukraine zur Verfügung gestellt. Mehr braucht man, glaube ich, dazu nicht zu sagen.

Frage: Herr Collatz, ich habe auch eine Frage. Die Liste der Waffenlieferungen wird immer beeindruckender. Ich habe nun eine ganz konkrete Frage. Letzte Woche gab es die zehn Überwasserdrohnen, die an die Ukraine geliefert wurden. Können Sie sagen, was das für Drohnen sind?

Collatz: Nein, auf die Details kann ich nicht eingehen. Das sind auch Industrielieferungen, und dieser Typ wurde in der Bundeswehr auch nicht eingeführt. Deswegen müssten Sie danach andere fragen.

Zusatzfrage: Heißt das, das ist - - -

Collatz: Kein Bundeswehrmaterial.

Zusatzfrage: Wird irgendwann auf dieser Liste auch der Leopard-2-Panzer erscheinen?

Collatz: Netter Versuch, aber ich glaube, darüber haben wir uns hier sehr häufig ausgetauscht. Da gibt es nichts zu ergänzen oder meinerseits mitzuteilen.

Zusatzfrage: Es gibt also keine weitere Diskussion darüber?

Collatz: Diskussionen gibt es immer und überall. Hier brauchen wir sie, glaube ich, über dieses Thema im Moment nicht weiterzuführen.

Frage: Frau Hoffmann, ich will einmal bei den Panzern bleiben. Es gibt eine Berichterstattung darüber, dass die amerikanische Regierung der Bundesregierung klargemacht habe, dass sie aus amerikanischer Sicht sehr wohl Leopard-Panzer liefern könne. Das wurde als Widerspruch zu der Aussage der Bundesregierung und auch des Bundeskanzlers angesehen, dass man das nur im Verbund machen würde. Könnten Sie diesen Bericht bitte kommentieren?

SRS’in Hoffmann: Ich kommentiere ja im Prinzip ungern Berichte. Ich glaube, das bezieht sich auf ein Treffen zwischen den Sicherheitsberatern Sullivan und Plötner. Dazu kann ich sagen, dass wir natürlich kontinuierlich im Austausch über dieses Thema und insgesamt das Thema der Waffenlieferungen stehen. Sie wissen ja, dass unser Prinzip ist, dass wir dort keine Alleingänge machen wollen und nicht machen werden und uns sehr eng abstimmen. Da gibt es in der Tat auch intensiven Kontakt zwischen Herrn Plötner und dem US-Sicherheitsberater Sullivan. Ich kann dazu sagen: Es gab nie ein Drängen der amerikanischen Seite oder etwa eine Bitte, Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 zu liefern.

Zusatz: Die Frage bezog sich nicht darauf, ob es ein Drängen der Amerikaner gab, sondern darauf, ob es das Einverständnis der Amerikaner dazu gab, dass die Deutschen das tun.

SRS’in Hoffmann: Es ist so, dass Deutschland ein souveräner Staat ist und darüber entscheiden kann, was es liefert und was es nicht liefert, dass aber unser Prinzip ist, dass wir keine Alleingänge in dieser Frage machen, sondern uns da sehr eng abstimmen. Sie wissen ja, dass noch kein westlicher Staat westliche Kampfpanzer an die Ukraine geliefert hat, und das ist das Prinzip, von dem wir uns dabei leiten lassen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es gibt einen Bericht des „Spiegel“, wonach ein deutscher Entwicklungshelfer befreit worden sei, wie ich jetzt einmal sage, und nach viereinhalb Jahren Geiselhaft freigekommen ist. Ich möchte Sie fragen, ob Sie den Bericht bestätigen können, auch in den Details.

Obermeyer: Ich befürchte, da muss ich Sie enttäuschen, da wir uns grundsätzlich zu solchen Fällen nicht äußern.

Zusatzfrage: Ist der Mann freigekommen oder nicht?

Obermeyer: Tut mir leid.

Zusatzfrage: Sie wissen das nicht, oder Sie können oder wollen dazu nichts sagen?

Obermeyer: Es ist, glaube ich, geübte Haltung und grundsätzliche Haltung, dass wir uns zu Entführungsfällen und Geiselnahmen ganz grundsätzlich nicht äußern. So würde ich es gerne beibehalten.

Zusatzfrage: Wir können also auch nicht erfahren, ob er auf dem Weg zurück nach Deutschland ist?

Obermeyer: Ich bleibe dabei.

Zusatzfrage: Wie lange bleiben Sie dabei?

Obermeyer: Solange ich hier sitze.

Zusatzfrage: Heute Nachmittag?

Obermeyer: Jetzt habe ich gerade nichts anderes dazu zu sagen als das, was ich gerade gesagt habe.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMWK. Ab kommender Woche wird in Frankreich wegen einer Kältewelle mit einer massiven Belastung des Stromnetzes gerechnet. Können Sie ausschließen, dass es dann ab dem 12. Dezember letztendlich auch hier in Deutschland zu Stromengpässen oder sogar zu Stromausfällen kommen wird?

Baron: Wir beobachten die Lage in Frankreich natürlich ganz genau. Es gibt aber auch tagesaktuelle Informationen, die der französische Netzbetreiber RTE täglich öffentlich zur Verfügung stellt. Insofern ist da auch eine hohe Transparenz gewährleistet. Wir beobachten die Lage sehr genau.

Ich kann zur Lage in Deutschland sagen, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet ist. Das Stromversorgungssystem in Deutschland zählt weiterhin zu den sichersten weltweit. Das ist auch weiterhin so und auch aktuell gewährleistet. Wir haben ein sehr engmaschiges Kontrollsystem. Die Stromversorgung wird kontinuierlich überwacht, sowohl durch die Übertragungsnetzbetreiber als auch die Verteilernetzbetreiber und die Bundesnetzagentur. Es wurden in den letzten Monaten ja auch noch einmal Maßnahmen durchgeführt, um auf der einen Seite das Angebot an Energie zu erweitern und auf der anderen Seite auch die Leistungsfähigkeit der Stromnetze zu verbessern.

Ich möchte hier auch noch einmal darauf verweisen, dass es einen am 1. Dezember veröffentlichten „Winter Outlook“ des Verbands der europäischen Übertragungsnetzbetreiber, ENTSO-E, gibt. Auch darin wird noch einmal bescheinigt, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland hoch und gewährleistet ist. Auch das aktuelle Wintermonitoring der Übertragungsnetzbetreiber schätzt die aktuelle Situation als stabil ein. Das heißt natürlich aber nicht, dass wir die Situation nicht immer sehr genau beobachten und monitoren müssen.

Zusatzfrage: Im Worst-Case-Szenario des Stresstests geht das BMWK ja davon aus, dass Frankreich „roundabout“ 40 Gigawatt an Strom liefern wird. Aktuell sind es aber nach einem Bericht des Umweltministeriums in Baden-Württemberg gerade einmal 32 Gigabyte. Da stellt sich mir die Frage: Sind die Ergebnisse des Stresstests damit also nur bedingt aussagekräftig? Hat man sich verrechnet?

Baron: Nein, das möchte ich zurückweisen. Zum einen kann ich nicht etwaige Papiere der Landesregierung von Baden-Württemberg kommentieren. Das müssten Sie dann noch einmal an die dortigen Kollegen adressieren. Aber ich glaube, die haben sich ja vielleicht auch schon zum Sachverhalt geäußert.

Ich möchte hier auch noch einmal darauf verweisen, dass die französischen Stromnetzbetreiber ihre Prognosen ja veröffentlichen, tagesaktuell und sehr transparent. Die RTE-Prognose geht für Ende Januar von knapp 45 Gigawatt aus, und damit befindet sich das in dem Bereich, mit dem wir auch gerechnet haben.

Zusatz: Ich spreche vom aktuellen Zeitraum.

Baron: Das, was Sie da aus etwaigen Berichten der Landesregierung entnehmen, kann ich so nicht bestätigen.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Hoffmann zu den Entlastungen für Menschen, die mit Öl und Pellets heizen. Das war ja gestern auch Gegenstand der Beratungen des Kanzlers mit den Länderchefs. Was noch nicht so klar herausgekommen ist, und vielleicht können Sie das noch einmal ein bisschen klarer aufdröseln, ist, mit welchen Entlastungen denn die Menschen, die mit Öl und Pellets heizen, jetzt rechnen können. Sind das nur Härtefallregelungen? Können Sie entsprechend auch noch einmal klarer erklären, was für die Unternehmen, die das betrifft, gelten soll?

SRS’in Hoffmann: Vielen Dank für die Frage. Ich würde die Frage sehr gerne an die Kollegin vom BMWK abgeben, die bezüglich der Einzelheiten deutlich kompetenter als ich ist. Ich kann das auch in meinem Sprechzettel suchen, aber ich glaube, Beate Baron kann das besser.

Baron: Ich möchte darauf verweisen, dass es ja gestern nach der Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz die Pressekonferenz gab, in der das Thema auch angesprochen wurde. Es gibt ja Härtefallhilfen, vor allem für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, die zur Verfügung gestellt werden. Der Bund stellt den Ländern hierzu 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hatte dafür bereits vor einigen Wochen auch den Rahmen definiert, weil der Bund das Geld zur Verfügung stellt und die Länder den Rahmen für diese Regelungen definieren, und sie haben das ja in veröffentlichten Eckpunkten auch schon getan.

Hinsichtlich des Themas der Pellets laufen die Beratungen und Abstimmungen zwischen Bund und Ländern darüber, dass eben auch da für Unternehmen, die besonders betroffen sind, Hilfe geleistet wird. Nähere Details kann ich an dieser Stelle noch nicht nennen. Ich möchte aber noch einmal den Unterschied klarmachen. Es wird oft gefragt, warum es überhaupt diesen Unterschied zwischen Pellets und Öl und der Gas- und Strompreisbremse gibt. Die Gas- und Strompreisbremse setzt eben sozusagen bei zentralen und leitungsgebundenen Heizmitteln an. Sowohl bei Strom als auch bei Gas und Fernwärme geht es um leitungsgebundene Heizmittel. Bei Pellets, Öl oder auch Flüssiggas geht es eben um dezentrale Strukturen, und es herrschen sehr unterschiedliche Strukturen, sodass da hinsichtlich sogenannter Härtefallregelungen unterschieden werden muss.

Zusatzfrage: Was gilt denn jetzt für Privatkunden? Gehen die leer aus, oder verstehe ich es so richtig, dass die Länder darüber entscheiden, ob sie diese Hilfen, die für kleine und mittelständische Unternehmen bestimmt sind, auch für Privatkunden öffnen? Was haben Privatkunden jetzt also davon?

Baron: Das kann ich Ihnen nicht abschließend beantworten, weil das jetzt eben wirklich den Vereinbarungen auf der Länderseite vorbehalten ist und Bund und Länder darüber beraten. Die 1 Milliarde Euro des Bundes für Härtefallhilfen steht, wie gesagt, fest. Das wird aber durch die Länder ausbuchstabiert. Ich möchte aber auch noch einmal darauf verweisen, dass es ja zum Thema der Heizmittel wie Pellets und Öl auch bereits Verbesserungen im Sozialgesetzbuch gibt. Das betrifft dann ja auch Private, und diese Regelungen, die in der Zuständigkeit der Kollegen vom Arbeitsministerium liegen, gibt es ja schon.

Zusatzfrage: Sorry, dass ich noch einmal nachfrage, aber sind diese Hilfen erst einmal nur für Unternehmen gedacht, also nicht für Privatkunden oder Privatmenschen?

Baron: Diese Frage müssten Sie an die Länder richten. Das ist sozusagen auszubuchstabieren. Im Föderalismus ist es ja so: Wenn den Ländern Bundesgeld zur Verfügung gestellt wird, dann gibt es in der Folge Verwaltungsvereinbarungen, über die das Geld dann zur Verfügung gestellt wird, und die Ausbuchstabierung der Kriterien dessen, wer welche Hilfen bekommt und an welche Landesbehörde er sich wenden muss, obliegt dann den Ländern.

Frage: Ich würde das Umwelt- und das Verkehrsministerium etwas fragen. Es gibt ja ganz offensichtlich Streit um den Ausbau der Straße. Der Bundesverkehrsminister war heute auch im „Morgenmagazin“. Es geht konkret um das Thema der Planungsbeschleunigung, um die Frage, wohin die Mittel denn nun fließen sollen. Während das Verkehrsministerium die Straße zu fördern versucht, scheint aus dem Umweltministerium eher der Schwerpunkt auf der Schiene zu liegen. Könnten Sie noch einmal Ihre Standpunkte schildern und sagen, ob es da Gespräche gibt, die zu einer Lösung führen können?

Alexandrin: Ich mache gerne den Anfang und möchte zunächst einmal der Aussage entgegenwirken, dass das Bundesverkehrsministerium hier nur die Straße fördern wollte und das BMU hier nur die Schiene fördern wollte, sondern es geht darum, dass wir Infrastrukturprojekte in unserem Land beschleunigen können. Wie wir hier auch schon am Mittwoch dargelegt haben, geht es in diesem Koalitionsvertrag darum, dass wir natürlich einen Schwerpunkt auf klimafreundliche Verkehrsträger legen, dass es aber wenig Sinn ergibt, zwischen guter und schlechter Infrastruktur zu unterscheiden. Wie wir auch deutlich gemacht haben, laufen dazu die Gespräche. Das sind regierungsinterne Gespräche. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir diese hier nicht weiter kommentieren können.

Zimmermann: Ich will das nur kurz ergänzen. Sie wissen, dass sich die Ministerin am Dienstag zu der Thematik geäußert hat. Der Kollege hat schon gesagt, dass es dazu am vergangenen Mittwoch von meinem Kollegen für das BMUV eine Stellungnahme gab. Insofern sind die Positionen klar. Ich kann auch nur bestätigen, dass die Gespräche noch laufen. Mein letzter Stand ist, dass das in guter, konstruktiver Atmosphäre geschieht.

Zusatzfrage: Es gibt auch schon Rufe nach dem Kanzler, der doch bitte schlichtend eingreifen möge. Frau Hoffmann, glauben Sie, dass das nötig sein wird?

SRS’in Hoffmann: Der Kanzler ist mit den Ministern in einem guten Austausch. Ich kann bestätigen, dass diese Gespräche in konstruktiver Atmosphäre stattfinden und wir zuversichtlich sind, dass es zu einem Ergebnis kommen wird. Denn das Ziel der Planungsbeschleunigung eint uns alle.

Frage: Frau Hoffmann, nach einem Bericht überlegt der Bundeskanzler, sich bei Twitter abzumelden. Können Sie das schon irgendwie konkretisieren?

SRS’in Hoffmann: Nein, das kann ich nicht konkretisieren. Ich würde es nicht so formulieren, wie Sie es formuliert haben, sondern nach dem Eigentümerwechsel bei Twitter beobachten wir sehr genau und auch mit einer gewissen Besorgnis, was dort passiert, und werden daraus unsere Schlüsse ziehen. Aber der Satz, der Kanzler überlege, sich dort abzumelden, ist deutlich zu weitgehend und zu konkret. Wir beobachten, was dort passiert.

Grundsätzlich halten wir auch für uns als Bundesregierung und für den Bundeskanzler soziale Medien auch in der Art von Twitter für ein wichtiges Kommunikationsmittel. Wir schauen uns natürlich auch an, welche Alternativen zu Twitter es geben könnte und wie sich insbesondere auch Mastodon entwickelt. Das alles haben wir im Blick. Aber wir sind dabei, das zu beobachten.

Frage: Frau Hoffmann, ist dieses Wir ein Kanzler-Wir oder ein Regierungs-Wir?

SRS’in Hoffmann: Das ist ein Kanzler-Wir.

Zusatz: Aha, Pluralis Majestatis!

SRS’in Hoffmann: Wie Sie wissen, wird das in den Ministerien durchaus unterschiedlich gehandhabt. Etwa der Vizekanzler ist schon seit längerer Zeit nicht mehr bei Twitter. Das ist in dem Fall jetzt ein Kanzler-Wir.

Zusatz: Genau das war der Hintergrund meiner Frage. Es gibt keine abgestimmte Regelung.

SRS’in Hoffmann: Das habe ich gut verstanden. Es ist auch eine sehr berechtigte Frage. Aber wir stehen auch darüber natürlich im Austausch mit anderen Ressorts, weil wir es wichtig finden, zu schauen, wie andere darüber denken.

Frage: Es ist nicht verboten, in mehreren sozialen Netzwerken unterwegs zu sein. Wird erwogen, sich auf Mastodon anzumelden und auf Twitter noch zu bleiben?

SRS’in Hoffmann: Etwa mit dem BPA sind wir schon lange auch auf Mastodon aktiv. Im Moment gibt es keine konkreten Überlegungen, darüber hinauszugehen.

Frage: Frau Hoffmann, gibt es aus Sicht der Bundesregierung prinzipielle Einwände dagegen, TikTok zu nutzen, weil es eine von einem chinesischen Unternehmen betriebene Plattform ist?

SRS’in Hoffmann: Ich glaube, Herr Hebestreit hat irgendwann ganz früh einmal angekündigt, dass man das erwägen würde. Aber soweit ich weiß, hat er das noch nicht einmal so weit getrieben, dass er das mit dem Kanzler direkt aufgenommen hätte, sondern wir im BPA haben uns das sehr gründlich angeschaut und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass TikTok kein geeigneter Kanal für einen Bundeskanzleraccount ist.

Zusatzfrage: Darf ich jetzt nach dem Regierungs-Wir fragen? Denn einige Ministerien sind ja sehr wohl auf TikTok. Die Frage zielte darauf, ob TikTok als chinesische Plattform generell nicht genutzt werden sollte.

SRS’in Hoffmann: Nein, da würde ich jetzt nur für uns, also für das BPA und für den Bundeskanzler, sprechen wollen und es den anderen Ressorts in der Abwägung überlassen. Das sind immer Abwägungsfragen. Natürlich erreicht man mit bestimmten Netzwerken Menschen, die man über andere Netzwerke vielleicht nicht erreichen würde. Dann gilt es immer abzuwägen mit Blick auf Datenschutzfragen oder die Frage, wem die jeweilige Plattform gehört, wen man verantwortlich machen kann und wie solche eine Plattform geführt wird. Das hat ja sehr viele Aspekte. Wir haben uns im Zusammenhang mit TikTok dagegen entschieden. Wir: BPA, Kanzler.

Frage: Frau Hoffmann, wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass manche Medien offenbar im Vorfeld von der Terrorrazzia am Mittwoch wussten? Es gibt die Kritik, dass das ein mögliches Sicherheitsrisiko dargestellt habe.

SRS’in Hoffmann: Ich denke, dass sich das Innenministerium dazu schon geäußert hat. Ich würde darüber an dieser Stelle nicht weiter spekulieren wollen. Diese Frage wäre im Grunde an den Generalbundesanwalt zu richten oder gegebenenfalls an das Innenministerium. Aber das hat sich, wie gesagt, dazu schon geäußert.

Dr. Kock: Wir können gern kurz ergänzen. Ich kann das, was Frau Hoffmann gesagt hat, selbstverständlich nur bestätigen, aber ich kann gern zur Frage der Gefährdung Stellung nehmen.

Einsätze wie der, der gelaufen ist, sind immer auch mit einer möglichen Gefährdung der Einsatzkräfte verbunden. Dass es sich um einen besonders gefährlichen Einsatz gehandelt hat, können Sie allein schon daran erkennen, dass so viele Spezialkräfte eingesetzt waren. Die Anwesenheit von Medienvertretern vor Ort bei Durchsuchungs- oder auch Festnahmemaßnahmen - darüber muss man sich immer im Klaren sein - gefährdet nicht nur die Medienvertreter selbst, sondern auch die Einsatzkräfte, weil sie möglicherweise behindert werden. Daher ist für uns die Weitergabe von Informationen an Außenstehende im Vorfeld solcher Maßnahmen unverantwortlich.

Frage: Frau Kock, wie stehen Sie zu den Forderungen, dass die AfD jetzt bundesweit überwacht werden sollte?

Dr. Kock: Diese Prüfung nimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz vor. Dazu möchte ich hier ungern Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Es gibt noch eine zweite Forderung, dass nämlich Beschäftigte im öffentlichen Dienst, vor allem diejenigen, die mit Waffen zu tun haben, systematisch auf einen rechtsradikalen Hintergrund durchleuchtet beziehungsweise abgefragt werden, wenn sie eingestellt werden. Teil das Innenministerium diese Überlegung?

Dr. Kock: Es gibt bereits verschiedene Regelungen. Wir sind für das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig. Jede Behörde hat eigene Regelungen, was auch damit zusammenhängt, dass es sehr große Behörden mit sehr unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen sind. Auch im Bundeskriminalamt gibt es Vollzugsbeamte und Verwaltungsbeamte. Gleiches gilt für die Bundespolizei. Es gibt Vorschriften zur Sicherheitsüberprüfung. Im Rahmen einer solchen Sicherheitsüberprüfung würde auch so etwas gesehen werden.

Ich kann für Sie gern ausführen, wie die Regelungen sind. In das BKA-Gesetz wurde schon vor einigen Jahren eine Regelung aufgenommen, nach der sich alle neu in das Bundeskriminalamt eingestellten Mitarbeitenden einer einfachen Sicherheitsüberprüfung - das ist die sogenannte Ü1 - zu unterziehen haben. Bei der Bundespolizei wird jetzt mit einer gleichen Regelung im Rahmen der laufenden Novellierung des Bundespolizeigesetzes nachgezogen. Beim Bundesamt für Verfassungsschutz verhält es sich etwas anders. Die Beschäftigten dort, und zwar alle Beschäftigten, haben sich wie auch beim Bundesnachrichtendienst und beim BAMAD von Gesetzes wegen seit jeher vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einer vorherigen sogenannten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen - das ist die sogenannte Ü3, die höchste Stufe der Sicherheitsüberprüfung - zu unterziehen.

Frage: Als Ergebnis der Razzien ist bekannt geworden, dass es offenbar Versuche gab, weiter Angehörige von Sicherheitskräften, Soldaten oder Polizisten, anzuwerben. Wie gehen Sie mit dieser Information um? Wird das jeweils einzelfallbezogen da, wo sich konkrete Verdachtshinweise ergeben, verfolgt, oder gibt es so etwas wie eine neue Systematik, die sagt: „Wir müssen irgendeine Form von Überprüfung, Feststellung, Erklärung finden, damit diejenigen, die möglicherweise angesprochen werden, von sich aus in eine Pflicht zum Bericht über solche Versuche geraten“? Gibt es als Reaktion auf die Ergebnisse der Razzien also eine neue Systematik, um solchen Anwerbeversuchen einen Riegel vorzuschieben?

Dr. Kock: Zu den Maßnahmen selbst und auch den Ergebnissen äußert sich nur der Generalbundesanwalt. Das hat Herr Kall hier schon am Mittwoch sehr deutlich gemacht. Dabei bleiben wir.

Die Frage ist, ob es einer solchen Systematik bedarf, da wir grundsätzlich davon ausgehen, dass die Beschäftigten der Sicherheitsbehörden fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Wie Sie sicherlich wissen, gibt es verschiedene Studien. Ich kann das gern für uns ausführen. Wir führen eine Studie zu Polizeivollzugsbeamten durch, auch zu Einstellungen, zu politischen Einstellungen. Im kommenden Jahr wird es voraussichtlich erste Zwischenergebnisse geben. Ich kann vom Bundeskriminalamt berichten, das sich sehr stark mit Werteorientierung und Festigung demokratischer Werte bei den Beschäftigten befasst. Auch bei der Bundespolizei, also bei den Sicherheitsbehörden, für die wir zuständig sind, spielt das bereits in der Ausbildung eine große Rolle, aber auch in der fortlaufenden Fortbildung, die regulär alle paar Jahre wieder durchlaufen wird.

Frage: Ich habe einen Bericht gelesen, wonach ein ehemaliger nordrheinwestfälischer Landtagsabgeordneter behaupte, dass der Putschversuch gegen Deutschland eine Verschwörung Putins sei. Glauben Sie das?

Dr. Kock: Ob ich so etwas glaube oder nicht, spielt hier, denke ich, keine Rolle.

Frage: Frau Kock, nach einem Bericht seien auf einer Liste der Terrorverdächtigen auch Mitglieder der Bundesregierung als mögliche Opfer von Anschlägen gefunden worden. Können Sie das bestätigen?

Dr. Kock: Ich kann Ihnen zu den Einzelheiten des Ermittlungsverfahrens überhaupt keine Auskunft geben. Dafür müssten Sie sich wirklich an den Generalbundesanwalt wenden.

Frage: Frau Hoffmann, unter anderem das Wort „Zeitenwende“ wurde zum Wort des Jahres gekürt. Fühlt sich der Kanzler geehrte, dass ein von ihm im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine mitgeprägtes Wort gekürt wurde?

SRS Hoffmann: Vielen Dank. Das ist erst heute Vormittag passiert. Ich hatte keine Gelegenheit, mit dem Kanzler darüber zu sprechen, was er darüber denkt oder wie er sich mit Blick darauf fühlt. Dieses Wort hat er in seiner Bundestagsrede unmittelbar nach dem russischen Überfall auf die Ukraine geprägt. Wenn ich einmal spekulieren darf, würde ich davon ausgehen, dass er die Entscheidung der Gesellschaft für deutsche Sprache teilt, dass dieses Wort eines der entscheidenden Worte des Jahres 2022 ist.

Frage: Frau Hoffmann, die Finanzierung des Deutschlandtickets ist offenbar zumindest für das kommende Jahr gesichert. Der Kanzler sagte, es werde jetzt sehr zügig kommen. Das ist ein dehnbarer, aber kein beliebiger Begriff. Fiele ein Startzeitpunkt, der von jetzt ab mehr als ein Vierteljahr in der Zukunft läge, noch in die Kategorie „sehr zügig“?

SRS’in Hoffmann: Das wurde gestern auf der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten beschlossen, und es ist eine sehr erfreuliche Nachricht. Sie haben ihn zitiert. Er hat „sehr zügig“ gesagt. Es ist von „schnellstmöglich“ die Rede. Ich will das jetzt nicht weiter spezifizieren und mich nicht auf Daten festlegen.

Zusatzfrage: Strebt die Bundesregierung an, dass das Ticket spätestens zum 1. April Gültigkeit hat?

SRS’in Hoffmann: Das Ticket soll jetzt schnellstmöglich kommen. Das umzusetzen, liegt zunächst einmal bei den Verkehrsministern der Länder.