Regierungspressekonferenz vom 7. November 2022

im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 7. November 2022

Themen: Seenotrettung von Geflüchteten vor Italien, illegale Migration via Schweiz russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, Medienberichte über den Einsatz von russischen Streubomben in der Provinz Idlib, Gasversorgungssicherheitsverordnung, Quartalsbericht von Uniper, Forderung nach einem Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel, Klage des BSI-Präsidenten gegen seine Abberufung, mögliche Auswirkungen der US-Midterms auf die Ukrainepolitik der USA, Klimaproteste/Forderung nach Strafrechtsverschärfungen, Zukunft von Twitter nach der Übernahme durch Elon Musk, Gespräche auf EU-Ebene über mögliche neue Sanktionen gegen Iran, Verhältnis zwischen Serbien und Kosovo

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 7. November 2022

Sprecher: SRS’in Hoffmann, Sasse (AA), Kall (BMI), Säverin (BMWK), Hauck (BMEL), Hosemann (BMJ)

Vorsitzende Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Frage: Ich habe eine Frage zum Seenotrettungsschiff vor Sizilien. Die Italiener - ich sage es einmal so - haben nicht alle Flüchtlinge aussteigen lassen. Italien sagt, dass Deutschland sich selbst um solche Schiffe kümmern soll, wenn sie unter deutscher Flagge fahren. Teilt die Bundesregierung diese Ansicht?

Nimmt Deutschland diese Flüchtlinge auf, oder wie verfährt man jetzt? Was halten Sie von diesem italienischen Vorschlag? Eine Antwort von Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerin wäre toll.

Sasse: Es geht im Moment im Wesentlichen um zwei Schiffe, nämlich die „Humanity 1“ und die „Geo Barents“. Beide Schiffe haben am Wochenende von den italienischen Behörden die Erlaubnis zur sogenannten Teilausschiffung erhalten. Das heißt, ein Teil der Passagiere durfte an Land gehen. Sie haben auch in den Medien verfolgt, dass das nicht alle Passagiere betrifft. Wir stehen als Bundesregierung zu diesen Ereignissen vom Wochenende sowohl mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen als auch mit den italienischen Behörden in einem engen Austausch.

Ganz grundsätzlich gilt - das kennen Sie aus dem Koalitionsvertrag -, dass zivile Seenotrettung nicht behindert werden darf. Es ist unsere moralische und rechtliche Verpflichtung, Menschen in Seenot nicht ertrinken zu lassen. Das muss natürlich auch das Ziel unseres Handelns sein. Die zivile Seenotrettung im Mittelmeer leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

Aus unserer Sicht ist es natürlich richtig und wichtig, dass hunderte Menschen am Wochenende von der „Humanity 1“ und der „Geo Barents“ an Land gehen konnten, denn so können sie jetzt an Land versorgt werden. Es ist natürlich aber auch wichtig, dass alle geretteten Menschen von den Schiffen an Land gehen können und tatsächlich auch alle angemessen versorgt werden können. Dafür setzen wir uns als Bundesregierung weiter ein. Wir stehen, wie gesagt, mit den italienischen Behörden im engen Austausch zu diesen zwei Schiffen und auch zu den anderen Schiffen, um die es bei diesem Thema geht, und setzen uns ganz konkret für eine angemessene Versorgung der Geflüchteten, der Migrantinnen und Migranten, ein.

Ich kann Ihnen, was die Gespräche am Rande des G7-Außenministertreffens in Münster angeht, sagen, dass Außenministerin Baerbock auch mit dem italienischen Außenminister ein bilaterales Gespräch geführt hat. Das haben Sie vielleicht verfolgen können. Ohne zu sehr auf das Gespräch einzugehen, kann ich sagen, dass es in diesem Gespräch unter anderem auch um das Thema Migration und Seenotrettung ging.

Kall: Sie hatten auch uns gefragt. Ich kann all das, was Frau Sasse für das Auswärtige Amt gesagt hat, für das Bundesinnenministerium nur unterstreichen. Es ist in der Bundesregierung die gemeinsame Haltung, dass es eine humanitäre und rechtliche Pflicht ist, Menschen aus Seenot zu retten, dass zivile Seenotrettung - das hat Frau Sasse schon gesagt - nicht behindert werden darf. Die Bundesregierung hat sich gerade mit Italien und den anderen Mittelmeeranrainerstaaten immer solidarisch bei der Aufnahme von Geflüchteten gezeigt. Sie hat die besondere Belastung der Mittelmeeranrainer immer unterstützt und wird das natürlich auch weiter tun. Das ist Gegenstand der laufenden Gespräche.

Sie wissen, dass im Juni im Innenrat, also zwischen den Innenministerinnen und Innenministern der EU, ein sehr wichtiger Schritt gemacht wurde, um das gemeinsame Asylsystem voranzubringen. Dort ist der gemeinsame Solidaritätsmechanismus von einem Großteil der EU-Staaten beschlossen und unterstützt worden. In diesem Rahmen nimmt Deutschland 3500 Menschen auf, die über das Mittelmeer gekommen sind und sich in den Mittelmeeranrainerstaaten befinden. Ein erster Transfer aus Italien hat schon Mitte Oktober mit 74 Asylsuchenden stattgefunden. Im Rahmen dieses freiwilligen Solidaritätsmechanismus erfolgt auch die weitere Unterstützung der Mittelmeerstaaten.

Frage: Herr Kall, die neue italienische Regierung hat Deutschland aufgefordert, mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Sie haben jetzt auf Vereinbarungen rekurriert, die es schon vorher gegeben hat. Ist die Bundesregierung bereit, über diese 3500 Menschen hinaus mehr Flüchtlinge aus Italien, die über das Mittelmeer kommen, aufzunehmen?

Kall: Es war immer klar, dass diese 3500, die Deutschland zugesagt hat – das ist mit Abstand die höchste Zahl innerhalb der EU -, ein erster Schritt sind und dieser freiwillige Solidaritätsmechanismus ein Prozess ist. Deswegen kann ich jetzt nicht sagen, wie das im nächsten und übernächsten Jahr weitergeht. Aber von den 3500 hat jetzt ein erster Transfer aus Italien nach Deutschland stattgefunden. Das setzen wir erst einmal um. Wir haben, wie gesagt, 74 Asylsuchende aufgenommen. 3500 ist die deutsche Zusage.

Zusatzfrage: Das heißt, es gibt jetzt von deutscher Seite kein neues Angebot an die italienische Regierung?

Kall: Keines, von dem ich Ihnen aktuell berichten kann. Aber natürlich gilt auch für uns - genauso wie für das AA -, dass wir im intensiven Kontakt sind. Die Koordination dieses Verfahrens liegt bei der Europäischen Kommission. Insofern würde ich Sie bitten, vielleicht auch dort nachzufragen.

Frage: Frage an das Auswärtige Amt und BMI: Gehört zur Seenotrettung nur, dass Menschen aus Seenot auf Schiffe gerettet werden, oder gehört zur Seenotrettung auch, dass diese Menschen dann in einem sicheren Hafen das Schiff verlassen können müssen?

Sasse: Noch einmal: Ich verweise auf den Koalitionsvertrag, in dem ganz klar festgehalten ist, dass zivile Seenotrettung nicht behindert werden darf und dass es unsere moralische und rechtliche Verpflichtung ist, Menschen in Seenot nicht ertrinken zu lassen. Da das die Prämisse unseres Handelns ist, gehört dazu natürlich ebenso die Rettung wie die weitere Versorgung der Flüchtlinge.

Zusatzfrage: Genau das ist der Hintergrund der Frage, denn das würde ja bedeuten: Wenn die italienische Regierung, die sozusagen die Hoheit über die Häfen, wo die Schiffe anlegen, hat, verhindert, dass diese Menschen von Bord gelassen werden beziehungsweise nur teilweise, dann ist das nach Ihrer Definition eine Behinderung der Seenotrettung. Richtig?

Sasse: Ich glaube, ich habe dargestellt, dass wir mit den italienischen Behörden zu dem Thema Seenotrettung und wie mit den Migrantinnen und Migranten und den Geflüchteten umgegangen werden muss, im Gespräch sind und dass wir uns auch mit den Italienern abstimmen, wie man ganz konkret weiter mit diesen Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten umgeht, dass man sie nicht nur rettet, sondern dass sie eben auch weiter versorgt werden müssen. Dass wir uns dafür einsetzen, habe ich, glaube ich, auch deutlich gemacht. Mehr als darauf kann ich im Moment nicht Bezug nehmen, auch wenn das Ihre Frage vielleicht nicht so beantwortet, wie Sie sich das wünschen. Das ist das, was wir im Moment tun und was unser Handeln leitet.

Frage: Herr Kall, wie erklärt sich, dass Deutschland erst 74 Asylsuchende aufgenommen hat? Das ist ja noch eine große Lücke zu 3500.

Kall: Dieser Mechanismus hat im Sommer begonnen. Gemeinsam mit der Internationalen Organisation für Migration und anderen Partnern müssen natürlich diejenigen, die wir in Deutschland aufnehmen, ausgewählt werden und muss es vor Ort Verfahren geben. Insofern ist das jetzt der erste Transfer. Weitere werden aber sehr bald folgen.

Frage: Frau Sasse, sind denn die Gespräche mit der neuen italienischen Regierung schwieriger als mit der Vorgängerregierung?

Sasse: Da muss ich Sie um Verständnis bitten, dass das natürlich eine Bewertung des Handelns der italienischen Regierung beinhalten würde. Deswegen muss ich Sie an dieser Stelle tatsächlich darauf verweisen, dass wir Gespräche mit den Vertretern der italienischen Regierung und den italienischen Behörden führen. Diese Gespräche sind natürlich vertraulich, und deswegen kann ich auf Details nicht eingehen. Aber ich kann Ihnen noch einmal sagen, dass auch die Außenministerin in ihrem Gespräch mit dem neuen italienischen Außenminister dieses Thema in aller Deutlichkeit angesprochen hat.

Frage: Wird dieser jüngste Vorfall für die deutsche Regierung eine Gelegenheit für eine neue Abstimmung in Sachen Dubliner Abkommen sein?

Kall: Ich kann für das Bundesinnenministerium sagen, dass wir uns natürlich zu allen Fragen mit der neuen italienischen Regierung austauschen werden. Die erste Gelegenheit ist in der nächsten Woche, wenn sich hier die G7-Innenministerinnen und Innenminister auf Einladung Deutschlands treffen werden. Da wird es sicherlich auch bilaterale Gespräche geben. Insofern gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten. Die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems wird auf der EU-Ebene auch weiter verhandelt.

Frage: Frau Sasse, Herr Kall, ich weiß nicht, wer von Ihnen meine Frage beantworten kann. Die Rechtsauffassung der italienischen Regierung ist ja, dass die Flaggenstaaten der Schiffe die Flüchtlinge aufnehmen müssten. Teilen Sie diese Rechtsauffassung, oder halten Sie die für falsch?

Sasse: Ich würde zur Frage des Flaggenstaats an die Kollegen der zuständigen Ressorts abgeben.

Vorsitzende Szent-Iványi: Das wäre?

Kall: Das wäre aus unserer Sicht das BMDV als das für das Seerecht zuständige Ressort. Vielleicht kann man die Antwort auch nachreichen. Ich kann von hier aus keine seevölkerrechtliche Bewertung abgeben.

Sasse: Ich würde vorschlagen, wir reichen die Antwort gesammelt nach.

Frage: Offenbar nimmt der Unmut über die illegale Einreise via Schweiz zu. Sieht die Bundesregierung, also das Bundesinnenministerium, das auch als ein Problem an?

Kall: Es ist so, dass die Schweiz aufgrund eines Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union dazu verpflichtet ist, die Dublin-III-Verordnung und die Eurodac-Verordnung voll umfänglich anzuwenden und wir als Bundesregierung darauf vertrauen, dass eine solche rechtskonforme Anwendung der Dublin- und der Eurodac-Verordnung durch alle EU-Mitgliedstaaten, aber auch die assoziierten Staaten, also auch die Schweiz, erfolgt. Wir haben bisher keine eigenen Erkenntnisse, dass das in der Schweiz nicht so wäre.

Frage: Frau Hoffmann, eine Frage zum Thema Ukraine. Es gibt mehrere Berichte – ich weiß nicht genau, ob sie zutreffen oder nicht -, dass es Druck auch auf die Ukraine gibt, Verhandlungen mit Russland zu führen. Russland selbst hat sich dazu nicht verhalten. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob die Bundesregierung den Zeitpunkt dafür gekommen sieht, dass es Gespräche zwischen der Ukraine und Russland geben soll.

SRS’in Hoffmann: Wir haben die Berichte natürlich auch zur Kenntnis genommen. Aber die Position der Bundesregierung hat sich nicht verändert, nämlich dass es an der Ukraine ist, zu entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen sie Gespräche mit Russland über eine mögliche Friedenslösung aufnimmt.

Zusatzfrage: Ein anderer Aspekt, nämlich Waffenlieferungen für die Ukraine. Herr Hebestreit hatte letzte Woche zu dem Anliegen, dass die Schweiz Munition für Gepard-Panzer zur Verfügung stellen soll, gesagt, dass man abwartet, wie die Verständigung zwischen den Verteidigungsministern oder -ministerinnen läuft. Die Schweiz hat diese Munitionslieferungen abgelehnt. Die Frage war damals gewesen – ich stelle sie erneut -, ob der Kanzler jetzt den Moment gekommen sieht, dass er sich auf seiner Ebene mit der Schweiz engagiert.

SRS’in Hoffmann: Ich habe keinen neuen Stand in dieser Sache. Es ist ja so, dass die Industrie in Deutschland mit anderen Ländern im Gespräch über Gepard-Munition ist. Aber in Sachen Schweiz habe ich keinen neuen Stand.

Frage: Frau Hoffmann, Frau Sasse, hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die ukrainische Regierung Terrorlisten führt, auf der auch Vertreter deutscher Regierungsparteien gelistet sind?

SRS’in Hoffmann: Wir haben keine Kenntnis von Terrorlisten.

Zusatz: Frau Sasse?

Sasse: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Zusatzfrage: Wenn also der Fraktionsvorsitzende der größten deutschen Regierungspartei sagt – das hat er dokumentiert -, er werde von der ukrainischen Regierung auf einer Terrorliste geführt, dann entsprechen diese Terminologie und der Vorwurf nicht dem Kenntnisstand der Bundesregierung?

SRS’in Hoffmann: Es ist so, dass es offenbar eine Liste gegeben hat, bei der es um Desinformation gegangen ist. Aber diese Liste ist im Internet mittlerweile nicht mehr verfügbar.

Zusatzfrage: Aber sie wurde geführt. Es geht ja darum, wie diese Liste auch in der internationalen Kommunikation und dem Diskurs bezeichnet wird. Es gab aber – das sagten Sie – keine Liste, die den Begriff, die Bezeichnung „Terrorliste“ auch in Zeiten ihrer öffentlichen Existenz gerechtfertigt hätte. Sehe ich das richtig?

SRS’in Hoffmann: Wie gesagt, es hat eine Liste gegeben, in der angebliche Desinformation aufgelistet wurde. Die Bundesregierung ist sehr zufrieden damit, dass es diese Liste jetzt nicht mehr verfügbar im Internet gibt.

Frage: „Spiegel“ und ZDF berichten über mögliche Verstrickungen des deutschen Mineralölkonzerns Wintershall in die Kriegsmaschinerie Russlands. Konkret geht es um Lieferungen für Rohstoffe, letztlich zur Betankung von Bombern, also Treibstoff für den Krieg. Die ukrainische Regierung hat die Bundesregierung aufgefordert, der Sache nachzugehen, jedenfalls tut das das dortige Justizministerium. Wird die Bundesregierung den Vorwürfen, die der Wintershall Dea AG gemacht werden, nachgehen?

SRS’in Hoffmann: Wir haben natürlich diesen Sachverhalt, über den berichtet wurde, auch zur Kenntnis genommen. Das Unternehmen hat sich bereits zu diesen Vorwürfen geäußert. Ich würde an dieser Stelle gerne noch einmal sehr deutlich machen, dass die Bundesregierung fest an der Seite der Ukraine steht und den russischen Bombenkrieg auf das Schärfste verurteilt.

Zusatzfrage: Nun liefert die Wintershall Dea AG Gaskondensat an Gazprom. Diese Beziehungen gehen auf viele Jahre zurück, in denen die Bundesregierung auch die Kooperation deutscher Mineralölkonzerne in Russland gefördert hat. Wird die Bundesregierung nun im Angesicht des Krieges ihren Einfluss geltend machen, dass solche Kooperationen, die möglicherweise den Krieg befördern, ihr Ende nehmen?

SRS’in Hoffmann: Ich kann mich jetzt konkret zu dem Inhalt des Artikels, auf den Sie verweisen, nicht äußern. Wir sind aber mit Wintershall im Gespräch.

Frage: Herr Säverin, wen man sich den Füllstand der Gasspeicher anguckt, gibt es eine erhebliche Differenz zwischen dem, was in der EU durch die EU-Länder erreicht wurde, und der Ukraine. Die liegen immer noch unter 40 Prozent ihres Füllstands. Es gibt Sorgen, dass das ein harter Winter wird. Die Infrastruktur ist zum Teil durch die russischen Angriffe zerstört worden. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob es irgendeine Initiative gibt, die ukrainischen Gasspeicher füllen zu helfen.

Säverin: Der Füllstand der Speicher ist ja nur ein Parameter für die Versorgungssicherheit – ein wichtiger, aber nicht der einzige. Es wird ja auch im Winter ständig Gas importiert werden. Der Gasmarkt wird funktionieren. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine auch im Hinblick auf die Versorgung mit Energie, sodass der Füllstand der Speicher nicht der einzige Parameter dafür ist, wie diese Solidarität ausgestaltet wird.

Zusatzfrage: Das stimmt, dass es nicht der einzige ist. Aber in Deutschland wird er ja als so wichtig erachtet, dass wir unsere Speicher vor dem Winter füllen. Das ist in der Ukraine nicht der Fall. Warum ist dort die Situation anders als bei uns?

Säverin: Ich kann hier, ehrlich gesagt, nichts dazu sagen, wie die Speicherfüllstrategie der Ukraine gestaltet ist. Die Ukraine hat natürlich ganz andere Bedingungen als Deutschland. Die Ukraine befindet sich im Krieg, sodass der Vergleich der Speicherfüllstände und auch der Politik, die dahintersteht, diese Speicher zu füllen, sicherlich nicht vergleichbar ist.

Zusatzfrage: Verstehe ich es richtig, dass es von deutscher oder von europäischer Seite das Angebot gibt, die Ukraine im Notfall im Winter auch mit Gas zu versorgen?

Säverin: Ich kann jetzt nicht aus dem Kopf beantworten, welche Initiativen dort bestehen. Das müsste ich nachreichen.

Frage: Zurück zu der Frage, ob die USA die ukrainische Regierung aufgefordert haben, sich gegenüber Verhandlungen mit Putin offener zu zeigen. War die Bundesregierung von dieser Initiative, Mahnung, wie auch immer, informiert? Ist das in Absprache oder Information geschehen, oder haben Sie dies auch nur aus der medialen Berichterstattung erfahren?

SRS’in Hoffmann: Ich kann dazu nur sagen, dass wir grundsätzlich diese Berichte zur Kenntnis genommen haben. Wir sehen eine grundsätzliche Bereitschaft der Ukraine zu Gesprächen. Wir haben ja selbst immer wieder Kontakt mit der russischen Seite, der Bundeskanzler mit dem russischen Präsidenten. Auch auf anderen Ebenen sind wir im Kontakt. Uns fehlt da bisher tatsächlich die Bereitschaft der russischen Seite, sich auf Gespräche einzulassen. Das ist der jetzige Sachstand zu dieser Frage von Friedensgesprächen.

Zusatzfrage: Das habe ich verstanden. Ich bin auch von nichts anderem ausgegangen. Die Frage war aber, ob diese US-Ermahnung – ich nenne das einmal so -, mit der Bundesregierung abgesprochen war, ob die Bundesregierung darüber informiert war. Das ist ja jenseits der Frage der Verhandlungsbereitschaft Putins.

SRS’in Hoffmann: Wie gesagt, diese Presseberichte haben wir zur Kenntnis genommen. Aber wir kommentieren sie nicht.

Frage: Vor zwei Tagen haben russische Flugzeuge Flüchtlingslager in der Stadt Idlib bombardiert. Verurteilt die Bundesregierung diese Verbrechen von Wladimir Putin und Baschar al-Assad?

Sasse: Da müsste ich nachforschen. Dazu liegen mir im Moment keine genauen Informationen vor. Ich melde mich dazu zurück.

Zusatz : Gestern und vorgestern wurden Streubomben eingesetzt.

Frage: Herr Säverin, eine Frage zu diesem sogenannten SOS-Abkommen, also Security of Supply, für den Fall eines Gasnotfalls im Winter. Es gibt Verhandlungen mit EU-Staaten. Die Kommission will, dass mehrere solcher Abkommen geschlossen werden. Mich würde interessieren, ob es auch möglich, ist, solche bilateralen Abkommen mit Drittstaaten zu treffen. Wir haben hier schon einmal über die Schweiz gesprochen. Meine Frage bezieht sich konkret auf Großbritannien. Ist es möglich, mit Großbritannien so ein Abkommen zu schließen? Gibt es dazu Gespräche?

Säverin: Wie Sie richtig sagten, sind bereits Abkommen im Rahmen der EU-Verordnung geschlossen worden, und Gespräche darüber laufen auch noch mit anderen Ländern. Für Großbritannien gibt es einen solchen Rahmen nicht. Natürlich steht dem grundsätzlich nichts im Wege, auch mit Großbritannien solche Verträge zu schließen. Gegenwärtig ist ein solches Abkommen aber nicht in Sicht.

Zusatzfrage: Wäre es denn im Interesse der Bundesregierung, dass es solche Gespräche mit Großbritannien gäbe?

Säverin: Die Bundesregierung ist natürlich dabei, jede Möglichkeit der Gasversorgung zu eröffnen - durch Gasimport, durch die Möglichkeit, Flüssiggasterminals in Betrieb zu nehmen, und auch dadurch, dass man mit anderen Ländern aus Europa über Gasversorgungsmöglichkeiten spricht. In dieses Konzept würden natürlich auch Gespräche mit Großbritannien passen. Konkreteres kann ich dazu aber nicht sagen.

Frage: Auch zur Gasversorgung: Herr Säverin, es gibt Berichte, dass vor der europäischen Küste etliche LNG-Tanker voll mit Flüssiggas warten und das LNG nicht anlanden, weil die Preise im Moment nicht attraktiv genug sind. Sieht das Wirtschaftsministerium diese Entwicklung, dass sich dort die Tanker stauen, mit Sorge, oder kommt es zu einer anderen Einschätzung?

Säverin: Wir beobachten natürlich sehr genau, wie die Gasversorgung mit Flüssiggas organisiert ist, wie die Märkte funktionieren, wie die Preisbildung funktioniert, und dazu gehört das auch. Kommentieren kann ich das aber nicht. Entsprechende Maßnahmen dazu kann ich auch nicht mitteilen.

Frage: Herr Säverin, Ende letzter Woche hat Uniper ja einen Rekordverlust gemeldet. Inwieweit ist davon jetzt eigentlich das Genehmigungsverfahren zur Verstaatlichung des Konzerns betroffen, beziehungsweise sehen Sie damit das Genehmigungsverfahren über die Verstaatlichung als noch notwendiger und dringender an? Oder ist das Verfahren davon völlig unabhängig?

Säverin: Es geht um den Quartalsbericht vom September. Den haben wir natürlich auch zur Kenntnis genommen. Zurzeit werden ja Verhandlungen darüber geführt, das Vorhaben umzusetzen, die Mehrheitsanteile Unipers durch den Bund übernehmen zu lassen. Diese Verhandlungen dauern an, und die daran beteiligten Personen kennen natürlich die Zahlen der Uniper ganz genau; für die war der Bericht keine Überraschung. Insofern ist die wirtschaftliche Lage Unipers und auch die Frage, wie man darauf reagiert, natürlich ständig Gegenstand dieser Verhandlungen. Das Ziel ist, Uniper zu stabilisieren und Uniper am Markt zu halten, und daran hat sich nichts geändert.

Zusatzfrage: Sieht die Bundesregierung denn akuten Handlungsbedarf aufgrund dieses Quartalsberichtes, oder hat man das im Grunde genommen schon eingepreist?

Säverin: „Eingepreist“ ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck, aber es gibt die Vereinbarung, von Fortum diese Anteile zu übernehmen, und dabei bleibt es. Natürlich werden die Verhandlungen nicht wesentlich dadurch erleichtert, dass sich die Lage auch ständig ändert, aber das ist Teil dieser besonderen Situation. Insofern haben die Beteiligten das auch eingepreist - obwohl es hier nicht um einen Preis geht, denn der steht fest.

Frage: Eine kurze Nachfrage zum Thema Uniper: Sie sagen, das hat jetzt keine großen Konsequenzen und die Anteile würden übernommen. Aber es könnte ja sein, dass wegen dieser großen Negativsumme von 40 Milliarden Euro die Bundesregierung dann als künftiger Anteilsnehmer die Abstoßung von Anteilen von Uniper - es gibt ja verschiedene Geschäftsbereiche - forcieren würde. Ist das geplant?

Säverin: Man muss eins nach dem anderen machen. Erst einmal werden die Anteile übernommen. Dabei wird genau geguckt, in welcher wirtschaftlichen Situation sich Uniper befindet, und es wird auch berücksichtigt, dass sich diese wirtschaftliche Situation ständig verändert. Wenn dort eine gewisse Stabilität hinsichtlich der Anteile und hinsichtlich dessen, wie Uniper sich künftig aufstellt, eingezogen ist, dann kann man weiter über die Unternehmensstrategie nachdenken und möglicherweise auch Maßnahmen treffen. Das ist zurzeit aber nicht Gegenstand der Verhandlungen.

Frage: Ich habe da eine dumme Lernfrage: Sind die 40 Milliarden Euro Verlust, die gemacht wurden, eigentlich im bisherigen Geschäftsgeschehen abgedeckt, oder bedeutet das, dass dafür Kredite aufgenommen wurden, die dann vom zukünftigen Eigner, also dem Staat, zu bedienen und abzulösen wären?

Säverin: Da müsste man ziemlich tief in diesen Quartalsbericht reingehen. Wenn ich mich recht entsinne, ist da zwar von 40 Milliarden Euro die Rede, aber erst 10 Milliarden Euro davon sind realisiert. Die Frage nach dem Unterschied zwischen einem echten Verlust, der realisiert wurde, und einem Verlust, den man trotzdem verbuchen muss, ist eine technische Frage, die ich jetzt auch nicht beantworten kann.

Zusatzfrage: Vielleicht wäre da eine Nachlieferung möglich? Denn wenn wir tatsächlich eine zu bedienende Kreditsumme von 40 Milliarden Euro hätten, dann wäre das ja fast schon wieder ein kleines Sondervermögen.

Säverin: Die Rettung beziehungsweise diese Stabilisierungsmaßnahmen für Uniper sind ja Teil der Planungen des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds und dessen Wirtschaftsplans. Dort geht das ein, und dort gehen natürlich auch die wirtschaftlichen Ergebnisse dieses Quartalsberichts ein.

Was sicherlich nicht geht, ist, dass wir den Quartalbericht interpretieren; das muss das Unternehmen schon selber tun. Wenn sich daraus politische Schlussfolgerungen ergeben oder Schlussfolgerungen, die unmittelbar unsere Zuständigkeit betreffen, dann liefere ich dazu gerne etwas nach.

Frage: An das Landwirtschaftsministerium: Es geht um den Appell eines Bündnisses zu einem Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel zwischen 6 und 23 Uhr. Da ist zum einen die Frage: Wie weit ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Werbeverbot im Umfeld von Kindersendungen und was ist da der zeitliche Plan? Wird dieser Appell einfließen oder geht das aus Sicht des Ministeriums zu weit?

Hauck: Danke für die Frage. Zum aktuellen Sachstand kann ich sagen: Der Gesetzentwurf wird zurzeit erarbeitet. Zum genauen Zeitplan kann ich jetzt noch keine Aussagen machen. Was die Inhalte des Gesetzentwurfs angeht, bitte ich auch noch die Erarbeitung und die anschließende Ressortabstimmung abzuwarten. Wir werden zu gegebener Zeit darüber informieren, welche Eckpunkte der Gesetzentwurf enthalten wird.

Zusatzfrage: Ich habe im Kopf, dass das bis Ende des Jahres in die Ressortabstimmung gehen soll. Ist das korrekt? Geht es da ja nur um ein Werbeverbot im Rahmen der Kindersendungen, so wie es im Koalitionsvertrag steht, oder kann das auch darüber hinausgehen, also ein generelleres Werbeverbot werden?

Hauck: Zum Zeitplan kann ich jetzt tatsächlich noch keine genauen Aussagen machen. Sie sprechen natürlich einen Punkt an: Es gibt zum einen Werbung, die sich an Kinder richtet; es gibt aber auch Werbung, die sich im Umfeld von Kindern bewegt, beispielsweise Plakatwerbung außerhalb von Kitas oder außerhalb von Schulen, von der Kinder auch Kenntnis nehmen können. Diese Aspekte werden wir bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigen, ich kann Ihnen dazu jetzt aber noch keine Details nennen.

Zusatzfrage: Und wie bewerten Sie diesen Appell? Ist das ein sinnvoller Vorstoß?

Hauck: Wir haben den Appell zur Kenntnis genommen. Wie gesagt, das wird alles bei der Erarbeitung berücksichtigt, aber ich kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, ob der Appel sich dann auch tatsächlich im Gesetzentwurf wiederfindet. Wie gesagt, das bleibt jetzt erst einmal der Erarbeitung überlassen.

Frage: An das BMI noch einmal zum BSI: Welche Auswirkungen hat denn die Klage des BSI-Präsidenten auf eine mögliche Nachfolge im Amt?

Kall: Zu der ganzen Personalangelegenheit - dazu gehört das ja - haben wir uns hier mehrfach geäußert. Zu Einzelheiten von Personalangelegenheiten können wir uns hier nicht äußern, das ist so, und deswegen muss ich es jetzt dabei bewenden lassen und kann auch nicht über etwaige Folgen spekulieren.

Zusatzfrage: Ist Frau Faeser nach wie vor der Ansicht, dass Herr Schönbohm für die Ausübung des Amtes des BSI-Präsidenten nicht der richtige ist?

Kall: Wir haben uns dazu geäußert, was der Grund für die Maßnahme war, dass er von seinen Aufgaben freigestellt worden ist, und das gilt auch weiterhin. Im Übrigen ist das BSI vollkommen handlungsfähig; da leisten 1500 Beschäftigte ganz hervorragende Arbeit, um die IT-Sicherheit in Deutschland zu schützen, und ein Vizepräsident führt dort die Geschäfte.

Frage: An das Auswärtige Amt und auch an Frau Hoffmann: In den USA stehen die Midterms unmittelbar vor der Tür, mit möglichen Folgen auch für die Außenpolitik, konkret für die Ukrainepolitik der USA. Ich weiß, dass wir uns da im Bereich des Möglichen bewegen, aber es ist ja quasi angekündigt worden, was die Partei, die künftig möglicherweise die Mehrheit im Kongress hat, da möchte. Was befürchten Sie denn oder was erwarten Sie im Hinblick auf die Ukrainepolitik der USA nach diesen Midterms?

SRS’in Hoffmann: Das ist natürlich eine sehr berechtigte Frage, und vieles davon interessiert uns natürlich auch sehr, aber wir können jetzt nicht gut darüber spekulieren, was passieren wird. Wir warten jetzt zunächst einmal die Wahlen ab. Sie haben ja gesehen, dass der Bundeskanzler - dazu haben wir eine Pressemitteilung herausgegeben - mit dem US-Präsidenten telefoniert hat und sich noch einmal eng ausgetauscht hat, gerade was die Politik gegenüber der Ukraine und dem russischen Angriffskrieg angeht. Ich kann hier jetzt aber schlecht über den Wahlausgang oder die möglichen Folgen spekulieren.

Sasse: Ich natürlich dementsprechend auch nicht.

SRS’in Hoffmann: Würdest du aber bestimmt gerne!

Sasse: Ich werde das aber natürlich auch, genau wie Frau Hoffmann, nicht tun. Ich kann auch nur noch einmal ergänzend darauf hinweisen, dass auch die Außenministerin sich mit ihrem Amtskollegen aus den USA in der letzten Woche ausgetauscht hat und sowie in engem Kontakt mit Außenminister Blinken steht. Da ging es auch um Fragen, die die Ukraine betreffen.

Zusatzfrage: Wie wichtig ist denn ein substanzieller Beitrag der USA sowohl außenpolitisch als auch verteidigungspolitisch für eine Lösung des Kriegs gegen die Ukraine?

SRS’in Hoffmann: Sehr wichtig.

Frage: Ich versuche es auch noch einmal, obwohl wir im Bereich der Spekulationen sind, und möchte zumindest zu den Vorbereitungen der Bundesregierung nachfragen. Es gibt die Aufforderung, dass die Bundesregierung sich für sehr schnelle Handelsgespräche mit der US-Administration nach den Midterms vorbereitet. Das sei, sagt der Transatlantik-Koordinator Link, im Wahlkampf nicht möglich gewesen, weil dieses Thema in den USA wenige Leute an die Wahlurnen treibt; man müsse nach den Midterms aber sehr schnell reagieren. Deswegen wüsste ich gerne: Gibt es Vorbereitungen dafür, dass man sehr schnell über ein neues transatlantisches Wirtschaftsabkommen spricht?

SRS’in Hoffmann: Das ist - das kann ich sagen - ein Thema, das der Bundesregierung wichtig ist, und es gibt den Wunsch, da schnell voranzukommen und diese Gespräche zu führen. Über konkrete Vorbereitungen zum Beispiel terminlicher Art kann ich hier nichts sagen.

Zusatzfrage: Nach der Tonlage, die es im US-Wahlkampf sowohl von Demokraten als auch Republikanern gab: Haben Sie überhaupt noch die Hoffnung, dass es zu so einem Abkommen kommen kann?

SRS’in Hoffmann: Wir gehen davon aus, dass wir da in Gespräche eintreten können, ja.

Frage: An das Justizministerium: Ist es aus Sicht des Justizministeriums geboten, nötig oder angemessen, bei unter anderem Klimaprotesten den Strafrechtsrahmen, sowohl was Tatbestände als auch was Strafmaßnahmen angeht, zu verschärfen?

Hosemann: Der Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann, hat sich in der vergangenen Woche wiederholt zu dem Thema der strafrechtlichen Bewertung der Klimaproteste geäußert. Er hat darauf hingewiesen, dass schon nach geltendem Recht Handlungen, die eine strafrechtliche Nötigung darstellen oder den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllen, nicht nur mit Geldstrafe, sondern auch mit Freiheitsstrafe bestraft werden können.

Davon unabhängig prüft das Bundesministerium der Justiz natürlich fortlaufend und nicht nur in Bezug auf den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt, ob unser Strafgesetzbuch angemessene Strafen für strafwürdiges Verhalten vorsieht.

Zusatzfrage: Das beantwortet noch nicht den Teil der Frage, ob neue Straftatbestände - es gibt da ja konkrete Vorschläge - ins Strafrecht eingeführt werden sollten, etwa was die Beschädigung von Kunstwerken oder anderes angeht. Hält Ihr Haus nach bisher Prüfung die Einführung neuer Straftatbestände für nötig oder angemessen?

Hosemann: Da kann ich nur darauf verweisen, dass wir uns all diese Sachen ansehen, aber zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Äußerung dazu treffen.

Frage: Wie bewertet denn der Bundesjustizminister die Praxis in Bayern, wonach über das Polizeigesetz eine Vorbeugehaft gerade auch gegen Klimaaktivistinnen und -aktivisten möglich ist und diese dann ohne Prozess für bis zu 30 Tage in Gewahrsam genommen werden?

Hosemann: Der Bundesjustizminister ist nicht für das Polizeirecht zuständig und bewertet nicht, was Landespolizeibehörden tun. Jedenfalls ist mir von ihm zum jetzigen Zeitpunkt keine entsprechende Bewertung bekannt.

Zusatzfrage: Ist es denn angemessen, ohne Prozess für 30 Tage in Vorbeugehaft zu kommen?

Hosemann: Wenn ich das beantworten würde, würde ich ja das Verhalten von Landespolizeibehörden bewerten. Das möchte ich als Sprecher des Bundesministeriums der Justiz ausdrücklich nicht tun, weil wir für das Polizeirecht nicht zuständig sind und das Verhalten von Landesbehörden nicht bewerten.

Frage Herzog: Herr Kall, möchten Sie das bewerten?

Kall: Ich möchte das auch nicht bewerten. Letztlich muss die Frage, ob Maßnahmen rechtmäßig sind und ob sie verhältnismäßig sind, nicht von Pressesprechern in der Bundespressekonferenz bewertet werden, sondern von Gerichten im Rechtsstaat. Maßnahmen sind überprüfbar, und das müsste dann hier auch geschehen.

Frage: Herr Kall, es gab Protestaktionen unter anderem am Flughafen Schiphol in Amsterdam. Es wurde angekündigt, dass solche Aktionen auch an deutschen Flughäfen oder anderen öffentlichen Einrichtungen denkbar seien. Wie bereiten sich das BMI und die nachgelagerten oder kooperierenden Behörden auf solche Möglichkeiten vor?

Kall: Ich bin sicher, dass die Polizeibehörden der Länder sich vorbereiten, was Aktionen und Demonstrationsgeschehen angeht. Sollte es tatsächlich Aktionen an Flughäfen geben, dann wäre auch die Bundespolizei zuständig. Auch dort ist man natürlich auf jegliche Szenarien und auch auf aktivistische Aktionen vorbereitet. Ich habe am Freitag in der Regierungspressekonferenz schon vorgetragen, was die Bundesinnenministerin gesagt hatte, die ja eine ganz klare Grenze gezogen hat, wo für sie legitimer Protest endet, nämlich dort, wo Straftaten begangen werden. Dort ist ein hartes und konsequentes Vorgehen der Polizei angezeigt, und wenn es zu weiteren solchen Aktionen kommt, dann sind wir sicher, dass auch sehr konsequent durch die Polizei reagiert werden wird.

Zusatzfrage: Diejenigen, die Strafverschärfungen fordern, begründen das ja unter anderem damit, dass Nachahmung und Trittbretterfahrerei verhindert werden sollen. Ist diese Forderung im Kontext dessen, was wir jetzt von Ihnen hören, selbst eine Form von verbaler Trittbrettfahrerei?

Kall: Es fällt mir jetzt etwas schwer, auf diese Frage einzugehen; vielleicht müssten Sie die Frage noch einmal erläutern.

Zu der Frage, ob Strafverschärfungen notwendig sind: Das wäre Sache des BMJ und dazu hat der Kollege sich gerade geäußert. Für uns als BMI und für den Bereich der Polizei kommt es darauf an, das bestehende Strafrecht konsequent durchzusetzen.

Zusatzfrage: Ich erläutere das gern. Hintergrund ist, dass diejenigen, die jetzt diese Form von zum Teil drastischer Strafverfolgung fordern, eigentlich auch den Kenntnisstand haben, den Sie hier referieren, nämlich dass bisherige Gesetze durchaus ausreichen. Wenn dies dennoch gefordert wird, dann ist die Frage: Welchen Charakter haben diese Forderungen? Es gab aus den Reihen der Regierungsparteien dazu die Bewertung, das sei Populismus. Ich habe jetzt stattdessen danach gefragt, ob es sich um eine Art verbaler Trittbrettfahrerei der Strafverschärfungsforderer handelt.

Kall: Ich würde sagen, das ist Ihre Wertung. Ich kann dazu keine Wertung abgeben und kann auch Äußerungen - es sind ja sehr, sehr viele Äußerungen zu den Aktionen von Klimaaktivisten in der Welt - nicht bewerten. Ich kann Ihnen sagen, was die Bundesinnenministerin dazu gesagt hat, und sie fordert eben ein hartes Durchgreifen der Polizei immer dort, wo die Grenze zur Strafbarkeit überschritten ist.

Frage: Herr Kall, weil Sie auch die Ministerin erwähnt haben: Sie hat ja gesagt, die Polizei habe ihre vollste Unterstützung für ein hartes Durchgreifen. Hat auch die bayerische Polizei die vollste Unterstützung der Ministerin?

Kall: Wenn sie gehen Straftaten vorgeht, hat selbstverständlich jegliche Polizeibehörde, wenn sie das rechtmäßig und verhältnismäßig im Rahmen ihrer Aufgaben tut, die Unterstützung der Bundesinnenministerin. Damit habe ich mich nicht zu einer konkreten Maßnahme oder einem konkreten Einzelfall geäußert. Einen solchen Einzelfall rechtlich zu überprüfen ist Sache der Gerichte in Deutschland.

Zusatzfrage: Aber unterstützt die Ministerin die bayerische Polizei dabei, Klimaaktivistinnen und -aktivisten in sogenannte Vorbeugehaft zu nehmen?

Kall: Dazu habe ich mich nicht geäußert und werde ich mich auch nicht äußern. Wie gesagt, solche Einzelfälle zu bewerten - auch auf Grundlage des bayerischen Gesetzes; das ist ja kein Bundesgesetz, für das wir hier Verantwortung tragen würden, sondern ein bayerisches Landesgesetz, das auch in Bayern, wie Sie wissen, immer umstritten war, immer Gegenstand vieler Diskussionen war -, ist dann eine Sache, die im Bayerischen Landtag im Rahmen von parlamentarischer Verantwortlichkeit oder eben vor Gerichten zu klären ist. Das sind keine Dinge, die wir von hier aus bewerten.

Frage: Mehrere Mitglieder der Bundesregierung bezeichnen die Aktivisten, die auf die Straße gehen, als Kriminelle, wenn ich das in den letzten Tagen richtig verstanden habe. Frau Hoffmann, was sagt denn die Bundesregierung zur Äußerung von Klimaaktivsten, nicht sie seien kriminell, sondern die Bundesregierung, da sie sich nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Klimagesetzgebung halte?

SRS’in Hoffmann: Die Bundesregierung kommentiert diese Art von Äußerungen nicht.

Zusatzfrage: Die Mitglieder der Bundesregierung kommentieren ja auch das Handeln der Aktivisten. Deshalb die Frage: Warum kommentieren Sie nicht die Äußerung, dass die Bundesregierung sich nicht ausreichend an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Klimagesetzgebung halte?

SRS’in Hoffmann: Bei der Frage des Handelns geht es ja um die Frage der Rechtmäßigkeit der Art der Proteste. Da ist die Position der Bundesregierung, dass sie das Anliegen der Klimabewegung grundsätzlich teilt und richtig findet, nämlich den Klimawandel zu bekämpfen. Das ist eigentlich das zentrale Anliegen dieser Bundesregierung. Der Bundeskanzler, der sich auch in dieser Richtung geäußert hat, hält aber eben die Art und Weise, in der die Menschen, die dort protestieren, diesen Protest zum Ausdruck bringen beziehungsweise sich für dieses Anliegen einsetzen, für ungeeignet, und das auch deshalb, weil nur noch über die Form des Protestes geredet wird und überhaupt nicht mehr über das Anliegen selbst. Es ist aber klar, dass jede Art von Protest, die gegen Recht und Gesetz verstößt, nicht akzeptabel ist, auch wenn man das Anliegen grundsätzlich teilt.

Um zu Ihrer Frage noch einmal konkreter zu werden: Auf jede Äußerung dieser Klimabewegung oder auf Vorwürfe, die dort erhoben werden, kann die Bundesregierung nicht eingehen.

Frage: Ich hätte gerne zum Thema Twitter gefragt, nachdem es da jetzt neue Verärgerung über das Vorgehen von Elon Musk gibt, und wüsste vom Justizministerium, das, glaube ich, zuständig, gerne: Sehen Sie Anlass, Twitter-Aktivitäten zu überprüfen? Denn es gibt ja den Vorwurf, dass allein aufgrund der Entlassung von so vielen Twitter-Mitarbeitern die Aufgabe, den Dienst nach Hassbotschaften, die gelöscht werden müssten, und Nutzern, die gesperrt werden müssten, zu durchflöhen, nicht mehr nachgekommen werden kann.

Hosemann: Twitter ist ein soziales Netzwerk im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und muss sich nach wie vor und weiterhin an die Vorgaben des NetzDG halten. Die Aufgabe, diese Einhaltung zu überwachen, liegt beim Bundesamt für Justiz, und das Bundesamt für Justiz überwacht das selbstverständlich. Wir sehen jetzt aber keinen Anlass, unternehmerische Entscheidungen zu kommentieren, sondern es wird einfach weiterhin darauf geachtet werden, dass die Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden.

Zusatzfrage: Das war genau die Frage. Nach jetzigem Stand würden Sie also sagen, die Vorgaben des Gesetzes werden eingehalten?

Hosemann: Wir sind nicht die Behörde, die die Einhaltung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes überwacht, sondern das ist das Bundesamt für Justiz. Den Kenntnisstand dazu müsste man dann in Bonn erfragen. Aber mir ist nichts Gegenteiliges bekannt.

Frage: Ist denn jetzt die Bundesregierung in der Entscheidungsfindung weitergekommen, ob sie mit all den Accounts und dem blauer Haken der Ministerinnen und Minister auf Twitter bleibt, oder wird man Twitter verlassen und vielleicht zu Mastodon wechseln?


SRS’in Hoffmann: Es gibt dazu keinen wirklich neuen Stand. Wir haben ja hier an dieser Stelle schon gesagt: Wir nehmen die Veränderungen und Entwicklungen bei Twitter sehr genau zur Kenntnis. Wir schauen uns das sehr genau an; denn dieser Plattform kommt ja aufgrund der Wirkung, die sie in der Öffentlichkeit hier in Deutschland und darüber hinaus hat, eine große Bedeutung zu. Wir werden gegebenenfalls auch daraus Schlüsse ziehen. Aber das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall.

Weil Sie die Formulierung „zu Mastodon wechseln“ gebraucht haben: Das muss ja nicht ein Entweder-oder sein. Im Moment zeigen wir vonseiten mehrerer Ministerien Präsenz auf beiden Plattformen. Das gilt auch für das Bundespresseamt. Insofern schauen wir uns beides an und schauen uns die Entwicklung von beidem an.

Zusatzfrage: Können Sie kurz sagen, nach welchen Kriterien Sie dabei vorgehen? Wann, würden Sie sagen, ist also sozusagen der Zeitpunkt erreicht, dass Sie bei Twitter als Bundesregierung nicht mehr aktiv sein werden?

SRS’in Hoffmann: Da gibt es jetzt nicht eine genaue Liste von Kriterien, die dafür erfüllt sein müssen. Ich glaube, ehrlich gesagt, es wäre auch nicht wirklich zielführend, wenn man sich da jetzt so ein Korsett anlegte. Wir schauen uns das an. Das ist halt eine Frage von Abwägung und politischer Beurteilung.

Ich möchte hier aber auch noch einmal sagen, was das NetzDG usw. angeht: Es gibt einfach eine Verantwortung dieser Plattformen, und wir können als Bundesregierung und als Politik immer wieder nur daran appellieren, sich dieser Verantwortung auch wirklich bewusst zu sein und sich entsprechend zu verhalten.

Frage: Frau Hoffmann, gibt es irgendwelche Zahlungen seitens der Bundesregierung an Twitter, also beispielsweise für Werbung, die geschaltet wird, oder für andere Punkte? Ich frage deswegen, weil etliche Unternehmen ja ihre Werbeaufträge an Twitter zumindest unterbrochen haben. Fließt also Geld von der Bundesregierung an Twitter?

SRS’in Hoffmann: Damit bin ich jetzt, ehrlich gesagt, für den Moment überfragt. Das würde ich nachreichen. Meines Wissens nicht, aber dazu möchte ich jetzt nichts Falsches sagen.

Zusatzfrage: Könnten Sie uns vielleicht nachliefern, weil Sie eben Mastodon erwähnt haben, welche Ministerien mittlerweile einen Mastodon-Account haben?

SRS’in Hoffmann: Ich weiß, dass das beim AA und beim BMBF der Fall ist, aber dazu können wir einmal eine Liste zusammenstellen.

Zusatzfrage: Ich habe noch eine Frage an das Justizministerium zum Status von Mastodon. Wenn Twitter ermahnt wird, dass es gesetzliche Vorgaben einhalten muss, ist das bei Mastodon auch der Fall, oder ist das aufgrund der geringen Reichweite, die diese soziale Plattform im Moment noch hat, nicht der Fall?

Hosemann: Da muss man differenzieren. Im Netzwerkdurchsetzungsgesetz gelten manche Pflichten nur für Netzwerke mit bestimmter Reichweite, nämlich ab 2 Millionen Nutzern. Es gibt aber auch Pflichten, die zum Beispiel die Benennung als Zustellungsbevollmächtigter im Inland anbelangt, die nicht an die Zahl von 2 Millionen Nutzern im Inland anknüpft.

Zusatzfrage: 2 Millionen Nutzer in Deutschland?

Hosemann: Ja.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Sasse zum Thema Iran. Der „Spiegel“ berichtet über ein neues EU-Sanktionspaket, das die Bundesregierung gegen den Iran vorbereite. Können Sie den Bericht bestätigen? Wenn ja, was ist konkret das Ziel dieser neuen Sanktionen?

Sasse: Ich kann bestätigen, dass es tatsächlich auf EU-Ebene Gespräche über ein solches Sanktionspaket gibt. Sie wissen, wie das ist, und ich habe es an dieser Stelle auch schon einmal ausgeführt: Es ist an der EU, dieses Sanktionspaket zu verabschieden. Die Gespräche laufen durchaus konstruktiv, kann ich Ihnen berichten, aber genauere Details zum Zeitplan kann ich Ihnen zumindest heute noch nicht bekannt geben.

Frage: Frau Sasse, in dem Bericht wird jetzt ein Aspekt nicht mehr erwähnt, der der Bundesregierung oder dem Auswärtigen Amt ja vorher wichtig war, nämlich die Sanktionierung der Revolutionsgarden. Ist es Zufall, dass das nicht auftaucht, oder ist diese Forderung quasi verschwunden, weil das juristisch nicht durchsetzbar ist?

Sasse: Was Details eines möglichen weiteren Sanktionspakets angeht, ist es so, wie ich gerade beschrieben habe: Da kann ich leider heute an dieser Stelle noch nicht auf Details eingehen, schlicht und einfach deswegen, weil die Gespräche darüber mit den EU-Partnern und in den zuständigen EU-Gremien noch laufen. Das betrifft insbesondere die Frage, welche Maßnahmen konkret unter dieses Sanktionspaket fallen sollen. Sie wissen, dass wir uns sehr stark für weitere Maßnahmen ausgesprochen haben. Außenministerin Baerbock hat ein Maßnahmenpaket angekündigt. Die Äußerungen dazu kennen Sie. Wir arbeiten weiterhin an der Umsetzung dieses Maßnahmenpakets.

Zusatz: Jetzt haben Sie das eine Stichwort aber nicht erwähnt. Ich wollte wissen, ob dieses Ziel, dass man auch die Revolutionsgarden irgendwie verantwortlich machen kann, noch weiterverfolgt wird oder nicht.

Sasse: Das habe ich deswegen nicht erwähnt, weil ich nicht auf Details der Gespräche auf EU-Ebene eingegangen bin. Ich hatte an dieser Stelle schon bei einer der vergangenen Regierungspressekonferenzen darauf verwiesen, dass eine Listung der Revolutionsgarden als Terrororganisation eine Entscheidung ist, die eben nicht eine nationale Maßnahme darstellt, sondern die auf EU-Ebene getroffen werden muss. Dementsprechend laufen die Gespräche zu diesem Thema auch auf EU-Ebene. Wie gerade schon dargestellt, kann ich Ihnen nicht über Details aus den laufenden Gesprächen berichten, werde aber gerne noch einmal auf diese Frage zurückkommen.

Frage: Frau Sasse, ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung eine Einschätzung hat, wie viele Kampfdrohnen Iran an Russland geliefert hat. Von welcher Zahlen-„range“ gehen Sie da aus?

Sasse: Sie wissen, wie es in diesen Fällen ist: Dabei handelt es sich um Informationen, die auch den Bereich der Nachrichtendienste betreffen, und dazu kann ich Ihnen an dieser Stelle keine Informationen geben.

Frage: Ich habe noch eine Frage an das Auswärtige Amt, und zwar zum Kosovo. In der letzten Woche gab es ja zwei Entwicklungen, die ein bisschen widersprüchlich sind, einerseits eine positive Stimmung bei der Westbalkankonferenz im Rahmen des Berliner Prozesses, dann aber am Wochenende Berichte darüber, dass sich zwischen Serbien und Kosovo die Spannungen wieder erhöhen und das serbische Beamte jetzt aufhören, in dieser Selbstverwaltung im Kosovo mitzuarbeiten. Deshalb hätte ich ganz gerne gewusst, wie das Auswärtige Amt diese Entwicklung einschätzt.

Sasse: Was die Ergebnisse des Westbalkangipfels angeht, kann die Regierungssprecherin vielleicht noch einmal ein paar Details beitragen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir die Eskalation im Verhältnis zwischen Kosovo und Serbien, und eine solche stellt das dar, mit sehr großer Sorge sehen. Sie haben vielleicht verfolgt, dass sich der Hohe Vertreter für Außenpolitik der EU, Herr Borrell, am Wochenende im Namen der EU-27 in einer Erklärung ganz klar dazu geäußert hat. Wir unterstützen diese Bemühungen, die Herr Borrell zum Ausdruck gebracht hat, was eine Deeskalation im Verhältnis zwischen Serbien und Kosovo angeht. Auch die Bemühungen des EU-Sonderbeauftragten Lajčák unterstützen wir natürlich mit aller Kraft.

Wir haben schon öfter an dieser Stelle gesagt, dass wir mit Blick auf den Westbalkan, aber insbesondere im Verhältnis von Kosovo und Serbien davon wegkommen müssen, sozusagen regelmäßig in den Abgrund ablaufender Fristen zu schauen. Um so eine Frist handelt es sich hierbei. Es geht darum, dass man jetzt Kompromisse beschließen muss. Unser dringender Appell geht insofern an beide Konfliktparteien, Kosovo und Serbien, von weiteren Eskalationen abzusehen und tatsächlich im direkten Gespräch miteinander diesen Konflikt zu lösen.

SRS’in Hoffmann: Ich kann dem im Grunde gar nicht viel hinzufügen. Frau Sasse hat das ja sehr, sehr umfangreich beantwortet. Es ist ja auch bei der Konferenz klar geworden - das hat der Bundeskanzler am Schluss noch einmal gesagt -, dass es eben wichtig ist, dass diese Verständigung gelingt, und dass daran, wie seine Worte waren, mit Geduld und großer Kraft gearbeitet werden muss. Wir werden also weiter gemeinsam mit Frankreich und mit anderen europäischen Partnern schauen, dass Gespräche stattfinden und dass man in dieser Frage vorankommt.

Frage: Es gab ja auch Appelle seitens der Bundesregierung, genau diese Entscheidung bezüglich der Kennzeichen erst einmal nicht zu implementieren. Gibt es neben den kontinuierlich geführten Gesprächen mit der kosovarischen Seite weitere Mittel, um sie da zum Einlenken zu bewegen? Gibt es da Dinge, die vorstellbar sind, wie die, bestimmte Prozesse auf Eis zu legen oder in irgendeiner Form Sanktionen zu ergreifen?

SRS’in Hoffmann: Wir setzen da im Moment auf Gespräche.

Sasse: Ich habe noch eine Nachlieferung für den Kollegen. Sie hatten nach dem Angriff in Idlib gefragt. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir die Berichte über Angriffe des syrischen Regimes und auch russischer Einheiten in der Region gesehen haben. Diesen Berichten zufolge hat es zehn zivile Opfer gegeben, darunter auch Kinder. Ganz grundsätzlich gilt natürlich: Wir verurteilen gerade den Einsatz von Streumunition, die international geächtet ist, und wir verurteilen auch Angriffe auf zivile und humanitäre Infrastruktur, insbesondere natürlich auf Flüchtlingslager.

SRS’in Hoffmann: Dann kann ich auch gleich meine Schuld in Bezug auf Twitter begleichen. Es war, wie ich vermutet hatte: Es gibt keine Werbung seitens der Bundesregierung auf Twitter. Es können auch gar keine politischen Inhalte auf Twitter beworben werden. Insofern ist das sogar ausgeschlossen.

Es gibt auch eine sehr umfangreiche und aktuelle Liste darüber, welche Behörden und Ministerien bei Mastodon schon vertreten sind. Die wird unser CvD gleich zur Verfügung stellen.