Regierungspressekonferenz vom 30. Mai 2022

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 30. Mai 2022

Themen: erleichterte Visumsvergabe und Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für russische Oppositionelle, Spannungen in der Ägäis zwischen der Türkei und Griechenland, Export von U-Booten an die Türkei, angeblicher Nazivergleich des Bundeskanzlers auf dem diesjährigen Katholikentag, Senkung der Besteuerung von Benzin und Diesel, Ermittlungsverfahren gegen VW in Brasilien, irakisches Gesetz hinsichtlich des Verbots von Kontakten zu Israel und Israelis, sexualisierte Gewalt gegen Kinder, geplanter bundesweiter Warntag, Zahl der Einreisen von ehemaligen afghanischen Ortskräften nach Deutschland, Sondervermögen für die Bundeswehr, Forderungen nach einem zentralen Immobilienregister, Cyberabwehr, Kindesmissbrauch in Deutschland, Fußballer Toni Kroos, Kritik am Verhalten des Bundeskanzlers nach PCR-positiven Testungen von Mitgliedern der offiziellen Delegation im Nachgang seiner Reise nach Afrika, Infektionen mit Affenpocken

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Montag, 30. Mai 2022

Sprecher: SRS’in Hoffmann, Lawrenz (BMI), Sasse (AA), Einhorn (BMWK), Kalwey (BMF), Thiels (BMVg), Zimmermann (BMJ), Gülde (BMG)

Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.


Frage: Meine Frage geht wahrscheinlich an das Innenministerium oder an das Außenministerium, je nachdem, wer federführend ist. Es geht um die erleichterte Visavergabe beziehungsweise Aufenthaltsgenehmigung für Putingegner aus Russland. So viel ich weiß, wurde die Entscheidung dafür jetzt getroffen. Mich interessiert das konkrete Prozedere. Welche Nachweise müssen diese Personen dafür vorbringen, dass sie politisch verfolgt oder gefährdet sind? Was sollen sie konkret tun?

 Lawrenz: Ich kann dazu erst einmal anfangen. Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, besonders gefährdeten Personengruppen aus Russland wie Journalistinnen und Journalisten, aber auch Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten, die aufgrund ihres Einsatzes für Menschenrechte und gegen den Krieg besonders gefährdet sind, eine Aufnahme auf Grundlage von § 22 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes zu gewähren. Von dieser Aufnahmemöglichkeit wird derzeit bereits mittels schneller und unbürokratischer Verfahren Gebrauch gemacht, sodass bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Visum erteilt und die Einreise sowie ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden kann.

Die Bundesregierung hat sich auf ein Profil für die Aufnahme von Personen verständigt, die in Russland besonders von politischer Verfolgung bedroht sind. Dies umfasst insbesondere Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger mit einem Bezug zu Deutschland, Personen, die für Organisationen oder Personen gearbeitet oder mit ihnen kooperiert haben, die in Russland als ausländische unerwünschte Organisationen oder als ausländische Agenten eingestuft werden, und die durch ihre bisherige Tätigkeit einen Bezug zu Deutschland haben, weiterhin Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Opposition, die sich öffentlich gegen den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine positioniert haben, Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und der Zivilgesellschaft, bei denen ein Bezug zu Deutschland besteht und die sich ebenfalls in besonderer Weise gegen den Krieg engagiert haben, Journalistinnen und Journalisten von unabhängigen Medien, die Repressalien und Gefährdungen in Russland ausgesetzt sind, insbesondere aufgrund ihrer kritischen Berichterstattung - diese sollen die Möglichkeit erhalten, aus Deutschland heraus weiter frei und unabhängig zu berichten - und Journalistinnen und Journalisten, die sich öffentlich gegen den russischen Krieg gestellt haben oder aufgrund ihrer Berichterstattung in staatlich kontrollierten Medien entlassen worden sind und hier weiter berichten können sollen - auch diese Gruppe wird davon umfasst. Weiterhin geht es um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich öffentlich gegen den Krieg positioniert haben und ihre Wissenschaft nicht mehr frei und unabhängig ausüben dürfen.

Die Aufnahme kann auch eine Aufnahme der Kernfamilie umfassen. Sie kann auch über Drittstaaten organisiert werden. Das ist eine Entscheidung im jeweiligen Einzelfall.

Das Verfahren gestaltet sich so: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Auswärtige Amt stimmen sich über Personen ab. Das BMI erteilt dann nach einer Überprüfung durch die Sicherheitsbehörden eine Aufnahmezusage für diese Personen. Nach Abschluss des Visumsverfahrens erteilt die deutsche Botschaft der jeweiligen Person ein nationales Visum für Deutschland. Das ist das Grundgerüst für das Verfahren, auf das sich die Bundesregierung jetzt verständigt hat. Weitere Details dazu befinden sich in Klärung.

Zusatzfrage: Dankeschön. Mich würde trotzdem interessieren, wie ein Mensch konkret handeln soll, wenn er gefährdet ist. Welche Nachweise muss er dafür vorbringen, dass er gefährdet oder dass er gegen den Krieg ist? Reicht zum Beispiel ein Post in sozialen Netzwerken, oder muss das schon irgendwie anders sein?

Habe ich es richtig verstanden, dass zuerst das Auswärtige Amt mit der Kulturstaatsministerin die konkreten Personen abstimmt und dass diese Personen erst danach ein Visum beantragen können beziehungsweise das BMI dann den Aufenthalt erlaubt?

Lawrenz: Diese Personen müssen in jedem Fall ihre Verfolgung im Einzelfall glaubhaft machen. Es besteht durchaus eine gewisse Darlegungslast.

Das Verfahren habe ich Ihnen gerade skizziert. BKM und AA stimmen sich dazu ab und benennen die Person. Das BMI macht dann die Sicherheitsüberprüfung und erteilt die Aufnahmezusage.

Frage: Was ist mit der Formulierung „längerfristiger Aufenthalt“ gemeint? Können Sie das in Monaten oder Jahren konkretisieren?

Wie viele Personen aus diesem Kreis sind Ihrer Schätzung nach seit Beginn des Krieges in Deutschland eingetroffen und haben einen Aufenthalt beantragt?

Lawrenz: Ich glaube, die Anzahl von Personen, die das betrifft, ist nicht seriös zu prognostizieren.

Zusatzfrage: Wie lange Zeit wird der „längerfristige Aufenthalt“ umfassen?

Lawrenz: Soweit ich weiß, sind Visa immer zeitlich begrenzt. Vielleicht kann die Kollegin dazu noch etwas ergänzen.

Sasse: Ich habe an dieser Stelle nichts zu ergänzen.

Frage: Herr Lawrenz, Sie haben mehrmals die Voraussetzung eines Bezugs zu Deutschland betont. Was bedeutet das?

Lawrenz: Ich bitte Sie um Verständnis. Das ist die Entscheidung, die zwischen den drei beteiligten Ressorts getroffen worden ist. Es waren intensive Beratungen. Das ist das politische Grundgerüst, das dahintersteht. Die operativen Details, wie das im Einzelfall vonstattengeht, befinden sich noch in Abstimmung.

Zusatzfrage: Aber das meint nicht zum Beispiel die Kenntnis der deutschen Sprache oder irgendwelche Verbindungen nach Deutschland, oder?

Lawrenz: Das kann ich Ihnen jetzt gerade nicht sagen.

Frage: Frau Hoffmann, die Spannungen in der Ägäis nehmen in der jüngsten Zeit wieder zu. Viele Beobachter befürchten eine Eskalation wie im Sommer 2020, als beide Länder, Griechenland und die Türkei, wegen der türkischen Gasexplorationen am Rande eines militärischen Konflikts standen. Für kommenden Juli hat die Türkei neue Bohrungen im östlichen Mittelmeer angekündigt. Zwei Schiffe sind schon vergangene Woche in die Ägäis ausgelaufen. Türkische Militärflugzeuge überfliegen massiv nicht nur griechische Ägäisinseln, sondern sie sind zum ersten Mal auch bis 2,5 Meilen vor die Stadt Alexandroupolis auf dem nordgriechischen Festland vorgedrungen. Das türkische Außenministerium spricht Griechenland jetzt die Hoheitsrechte über Inseln wie Rhodos, Lesbos und Samos ab.

Das alles wird von aggressiven Äußerungen des türkischen Präsidenten Erdoğan begleitet. Erdoğan sagte vergangene Woche, Mitsotakis existiere für ihn nicht mehr. Er werde sich nie mehr mit dem griechischen Ministerpräsidenten treffen.

Der Regierungssprecher hat auf eine entsprechende Frage auf der letzten Regierungspressekonferenz vorige Woche mit einem Appell reagiert, einem Appell an den türkischen Präsidenten, aber auch an den griechischen Ministerpräsidenten, sich doch zusammenzuraufen. Das ist in meinen Augen eine Gleichsetzung des Aggressors, in diesem Falle der Türkei, mit dem Opfer der Aggression, Griechenland.

Meine Frage: Bleibt die Bundesregierung bei diesem Appell an beide Seiten, sich zusammenzuraufen?

SRS’in Hoffmann: Guten Tag erstmal! Ich habe dem, was mein Kollege hier in der vergangenen Woche gesagt hat, nichts hinzuzufügen. Das gilt natürlich.

Ich kann nur generell sagen, dass wir das alles sehr aufmerksam beobachten, was dort passiert und was dort geäußert wird, und wirklich nur appellieren können, auch gerade innerhalb der Nato und unter Nato-Bündnispartnern, sich im Gespräch miteinander zu verständigen.

Zusatzfrage : Wem gilt dieser Appell?

SRS’in Hoffmann: An dem, was mein Kollege hier gesagt hat, hat sich nichts geändert.

Zusatzfrage : Gilt er beiden, sowohl dem türkischen Präsidenten als auch dem griechischen Ministerpräsidenten?

Vorsitzender Feldhoff: Der Appell, an wen er geht, also Ihr Appell.

SRS’in Hoffmann: Es gilt: eine Nachfrage. Die hatte ich beantwortet.

Vorsitzender Feldhoff: Die Regeln mache immer noch ich, Frau Hoffmann. - Die Frage war, denke ich, nicht richtig beantwortet, die Frage nämlich, an wen sich der Appell richtet. Das war die Frage.

SRS’in Hoffmann: Ich glaube nicht, dass Sie entscheiden, was hier richtig beantwortet wird. Ich habe die Frage beantwortet.

Vorsitzender Feldhoff: Wenn das Ihre Antwort ist, dann ist das so.

Frage : Ich habe es auch nicht verstanden. An wen richtet sich der Appell?

SRS’in Hoffmann: Ich habe den Worten meines Kollegen von vor einer Woche hier nichts hinzuzufügen. Sie gelten.

Zusatz : Aber das ist eine Verständnisfrage, damit wir verstehen, was diese Worte bedeuten. Das ist doch ganz einfach zu beantworten.

SRS’in Hoffmann: Wie gesagt, erklären sich die Worte selbst und stehen für sich. Da habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage : Ich habe eine Frage an das Außenministerium. Es geht um den Export hochmoderner U-Boote in die Türkei. Diese Waffensysteme können naturgemäß nicht an der Front der Türkei in Syrien oder Irak eingesetzt werden, sondern eigentlich nur gegen Griechenland. Vergangene Woche wurde ein U-Boot von der Türkei in Dienst genommen, und es gibt eine Vereinbarung über weitere fünf.

Wann werden die übrigen fünf geliefert werden? Gibt es eine bestimmte Planung darüber?

Sasse: Ich denke, diese Frage müsste ich an das BMWK weitergeben, weil es für Rüstungsexporte zuständig ist.

Einhorn: Oh, jetzt habe ich gerade nicht richtig aufgepasst, sorry!

Vorsitzender Feldhoff: U-Bootlieferung an die Türkei ist das Stichwort.

Einhorn: Und da wollte man den Stand wissen?

Vorsitzender Feldhoff: Genau.

Einhorn: Den kann ich hier nicht geben, weil wir über einzelne Projekte keine Auskunft geben. Das alles wird im Ressortkreis beschlossen, wenn es dort Genehmigungen gibt, und wir informieren dann immer in den Rüstungsexportberichten darüber, aber nicht heruntergebrochen auf die einzelnen Genehmigungen und die einzelnen Projekte.

Zusatzfrage : Gibt es keine bestimmte Planung, wann diese U-Boote geliefert werden?

Einhorn: Die Genehmigung eines Exports ist das eine. Die Lieferung selbst ist unabhängig davon. Sie kann auch Monate später erfolgen, weil sich solche Rüstungsprojekte beziehungsweise die Herstellung hinziehen können. Insofern ist der konkrete Export getrennt von der Genehmigung. Das wiederum ist eine Sache, die der Zoll mitkriegt, wenn sie stattfindet.

Frage: Was genau hat der Kanzler damit gemeint?

SRS’in Hoffmann: Diese Äußerungen des Kanzlers stehen für sich, und ich würde sie jetzt im Grunde hier nicht kommentieren wollen. Ich kann aber sagen, dass ein solcher Vergleich natürlich vollkommen absurd ist. Der Kanzler hat den Klimaschutz zu einem prioritären Thema dieser Legislaturperiode, seiner Kanzlerschaft gemacht. Er ist natürlich jederzeit bereit, sich inhaltlich zu diesem Thema auseinanderzusetzen und darüber zu diskutieren. Aber vehemente Störungen öffentlicher Podiumsveranstaltungen sind natürlich überhaupt kein Beitrag zu einer inhaltlichen Diskussion. Sie verhindern im Gegenteil einen sachlichen Diskurs. Ein solcher Diskurs ist natürlich auch gerade für Menschen nötig, die zum Beispiel darum fürchten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Die Basis für einen sachdienlichen, weiterführenden Austausch bleibt die Beachtung allgemeiner Diskursregeln. Das hat der Kanzler eingefordert.

Frage: Mich würde interessieren, um auch den Kanzler mal zu zitieren - - - Er sagt, das erinnere ihn an eine Zeit, die lange zurückliege, und Gott sei Dank! - Können Sie erklären, welche Zeit der Kanzler meinte?

SRS’in Hoffmann: Die Äußerungen des Kanzlers stehen für sich, und ich werde sie jetzt hier nicht interpretieren.

Zusatz: Aber es wäre schon hilfreich, zu wissen, welche Zeit er meinte.

SRS’in Hoffmann: Ich kann nur sagen, dass ich das nicht kommentieren und hier nicht interpretieren werde. Der Kanzler hat sich klar ausgedrückt.

Frage : Ich verstehe es auch nicht ganz. Wenn in Deutschland von einer dunklen Zeit im historischen Sinne gesprochen wird, dann meinen wir doch die Nazizeit. Sie sagen: Das war nicht gemeint. - Dann müssen Sie ja vielleicht erklären, welche andere Zeit denn gemeint war.

SRS’in Hoffmann: Ich habe gar nicht gesagt, was gemeint oder was nicht gemeint war, sondern ich habe nur gesagt, dass ich das hier nicht kommentiere und dass die Äußerungen für sich stehen.

Zusatz : Sie hatten doch gesagt, dass das kein Nazivergleich sei.

SRS’in Hoffmann: Ich habe gesagt, dass es absurd ist, zu glauben - - -

Zusatzfrage : Ja? Was dann? Wenn das absurd ist, was hat er denn gemeint?

SRS’in Hoffmann: Ich werde hier keine weitere Exegese betreiben, was gemeint oder nicht gemeint war, sondern das steht für sich. Ich kann nur sagen: Es geht darum, dass wir einen sachlichen Diskurs und eine inhaltliche Auseinandersetzung brauchen und dass das Stören öffentlicher Podiumsdiskussionen, in denen es um sehr gerechtfertigte Fragen und Belange von Menschen geht, nicht dazu beiträgt, dass wir uns sachlich über das überaus notwendige Thema des Klimaschutzes auseinandersetzen.

Frage: Vielleicht eine einfachere Frage: Am 1. Juni sollen Benzin und Diesel an deutschen Tankstellen preiswerter werden. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die beschlossene Steuersenkung schnell verpufft und die Mineralölkonzerne das Geschenk der Regierung an die Bürger einkassieren? - Die Frage geht wahrscheinlich an das Bundesfinanzministerium oder an die Bundesregierung.

Vorsitzender Feldhoff: Wer möchte, das Wirtschaftsministerium oder das Finanzministerium?

Kalwey: Vielen Dank für Ihre Frage. Der Minister hat sich dazu erst jüngst noch einmal geäußert. Natürlich besteht die Erwartung, dass die Steuersenkung vollständig an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weitergegeben wird. Dazu gibt es schon Berichterstattung. Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat sich schon entsprechend geäußert und darauf hingewiesen, dass auch das Bundeskartellamt in Zukunft genauer prüfen kann, wie Mineralölgesellschaften ihre Preise setzen. Das soll mit diesem eindringlichen Appell am Ende dazu führen und sicherstellen, dass, wie gesagt, die Preise auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden.

Vielleicht noch dieser Hinweis: Es handelt sich um eine indirekte Steuer. Das heißt, dass die Steuer quasi von den Betreibern der Tankstellen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher überwälzt wird. Das heißt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sehr gut sehen können, ob sich bei dem Preis am Ende etwas getan hat oder nicht, ob sich die Steuer gesenkt hat oder nicht.

Zusatzfrage: Wissenschaftler und auch der ADAC befürchten, dass genau das nicht passiert. In Frankreich habe sich das gezeigt. Dort sei Ähnliches beschlossen worden. Also nicht die Autofahrer, sondern die Mineralölkonzerne werden von der Steuersenkung profitieren. Wie wollen Sie das angesichts der Ergebnisse zum Beispiel in Frankreich verhindern?

Kalwey: Ich habe, wie gesagt, jetzt gerade etwas dazu ausgeführt. Natürlich gibt es bestimmte Erfahrungen, aber natürlich sollten wir jetzt auch einfach einmal abwarten und schauen, welche Auswirkungen sich aus dieser Steuerpreissenkung am Ende ergeben werden.

Frage: Ich habe eine Frage, die auch mit dem Thema der Energiepreise zu tun hat. Am Wochenende wurde ja über das Klimageld diskutiert, das die Koalition einführen will, das aber nur Sinn ergibt, wenn der Staat eine Kontoverbindung kennt oder den Bürgern irgendwie das Geld überweisen kann. Wie könnte das dem BMF nach aussehen?

Kalwey: Grundsätzlich kann ich Ihnen zu diesem Thema des Auszahlungsmechanismus nur sagen, dass das sicherlich - das haben wir hier auch schon häufiger thematisiert - komplex ist, gerade weil es natürlich ein schneller, einfacher und unbürokratische Weg sein soll. Daran wird zurzeit bei uns im Haus auch gearbeitet.

Frage : Frau Kalwey, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie lediglich erwarten, dass der Tankrabatt weitergegeben wird, und dass Sie an die Konzerne appellieren?

Kalwey: Was heißt „lediglich“?

Zusatzfrage : Die müssen den Tankrabatt nicht weitergeben, korrekt? Dass das passieren muss, hätten Sie ja einführen können. Sie hoffen ja jetzt einfach nur.

Kalwey: Es ist nicht so, dass wir hoffen. Wir haben jetzt hier, wie gesagt, schon mehrfach ausgeführt, dass das Bundeskartellamt bestimmte Möglichkeiten hat, das zu überprüfen, und es gibt die eindringliche Erwartung, dass diese Steuerpreissenkung weitergegeben wird. Es besteht, wie gesagt, auch für Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus die Möglichkeit, Preise zu vergleichen, nämlich dadurch, dass es eine indirekte Steuer ist und man sehr gut absehen kann, wie sich der Preis entwickelt und wie die Steuersenkung letztendlich ausgestaltet ist.

Zusatzfrage : Ab wann erwarten Sie denn, dass die Preise tatsächlich an den Tankstellen sinken? Die Tankstellenbetreiber und Mineralölkonzerne sagen ja jetzt schon, da sei immer noch Restsprit in den Tanks, und dann gehe das nicht sofort. Da werden also jetzt schon Ihre Erwartungen gedämpft.

Kalwey: Es ist grundsätzlich so: Es gibt diesen besonderen steuerlichen Mechanismus bei der Energiepreissteuer, dass der Zeitpunkt der Besteuerung zeitlich anders fällt. Das heißt, die Betreiber kaufen das Benzin zu einem jetzt noch höher versteuerten Preis ein, haben es in ihren Lagern und werden es natürlich zu diesem Preis abverkaufen. Deswegen kann es tatsächlich sein, dass das nicht sofort ab dem 1. Juni an den Tankstellen sichtbar ist. Aber dann, wenn diese Tanks leer sind, haben die Tankstellenbetreiber die Möglichkeit, das niedrig versteuerte Benzin einzukaufen, und das sollte man dann auch beobachten.

Frage: Jetzt wollte ich die Frage nach dem Kartellamt doch noch einmal an das BMWK stellen, weil ich glaube, das ist hauptsächlich dafür zuständig, welche Möglichkeiten das Bundeskartellamt hat, durch Kontrollen aufzuzeigen, ob die Steuersenkung weitergegeben wird. Welche Möglichkeiten hat das Bundeskartellamt?

Einhorn: Ich kann das gerne noch ergänzen. Das Bundeskartellamt hat ja schon angekündigt, dass es auch die Instrumente, die ihm zur Verfügung stehen, nutzen wird, um die Weitergabe des dann ab dem 1. Juni geltenden Tankrabatts zu überprüfen, genau zu beobachten und zu analysieren und dann im nächsten Schritt eben auch gegenüber der Öffentlichkeit transparent zu machen. Dafür gibt es die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, die das auch schon aktuell tut.

Wir haben ja hier auch in den letzten Wochen schon häufig über das Thema gesprochen. Das Bundeskartellamt hat auch schon mitgeteilt - das war Anfang April -, dass es eine Ad-hoc-Sektoruntersuchung eingeleitet hat. Das kann das Bundeskartellamt tun, um eben bestimmte Sektoren zu untersuchen, dort genauer auf die Preise zu schauen und zu schauen, ob Marktmissbrauch vorliegt. Hierbei geht es jetzt besonders um die Raffinerie- und Großhandelsebene, die das Bundeskartellamt eben beobachtet. Es analysiert aktuell, ob die dortige Preisbildung den aktuell gültigen Preisen auch entspricht, in diesem Sinne auch Sinn ergibt und letztlich auch bei den Tankstellen und beim Endverbraucher ankommt. Das ist das, was das Bundeskartellamt jetzt schon tut.

Dann haben wir auch einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt. Das war Teil des Osterpakets, ebenfalls im April. Dieser Teil befindet sich jetzt wie das gesamte Osterpaket im parlamentarischen Verfahren. Dabei geht es darum, dass diese Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zukünftig eben die gesamte Wertschöpfungskette beobachten soll, angefangen mit der Beschaffung des Rohöls, wovon die Kollegin eben schon gesprochen hat, über die Verarbeitung, die Raffinerien, den Groß- und Einzelhandel bis eben zur Tankstelle. Dort werden die Ermittlungsmöglichkeiten und die Untersuchungsmöglichkeiten auf diese Bereiche erweitert, und es gibt auch neue Befugnisse, die die Markttransparenzstelle dann erhalten soll. Sie kann dann Auskunft bei den Marktakteuren, den Unternehmen, verlangen. Sie kann geschäftliche Unterlagen prüfen und gegebenenfalls auch Durchsuchungen durchführen. - Das ist das, was also jetzt schon getan wird, und das, was dann in Kürze möglich sein wird.

Dann noch einmal das ergänzend, was die Kollegin eben gesagt hat: Man muss jetzt aber natürlich trotzdem ab dem 1. Juni auch ein bisschen auseinanderhalten, wie sich Preise am Markt bilden. Es ist ja so, dass Preise durch Nachfrage und Angebot zustande kommen. Sollte es also der Fall sein, dass am 1. Juni oder am 2. Juni ungewöhnlich viele Menschen zur Tankstelle fahren, um dort zu tanken, dann kann es natürlich sein, dass es trotzdem kurzfristig zu Preissprüngen kommt, die dann aber natürlich in den Folgetagen wiederum ausgeglichen werden müssen und sich sozusagen relativieren müssen. Für diese normalen Preissprünge ist das Bundeskartellamt nicht zuständig. Das ist normales Marktgeschehen. Aber wenn es eben um Preise geht, die offensichtlich marktmissbräuchlich sind oder eben nicht die wahren Gegebenheiten widerspiegeln, dann ist das Bundeskartellamt aufgerufen, darüber zu berichten und das zu analysieren.

Zusatzfrage: Wie schnell kann das Bundeskartellamt reagieren? Um das zu karikieren: Es würde ja nichts nützen, wenn es nach vier Monaten reagieren könnte.

Einhorn: Wie gesagt: Die untersuchen das ja schon und analysieren das jetzt seit Wochen fortlaufend, also im Grunde seit dem Anstieg der Ölpreise. Dann haben wir ja beobachtet, dass die Ölpreise beziehungsweise Rohstoffpreise auf dem Großmarkt wieder zurückgegangen sind und das an der Tankstelle teilweise eben nicht nachvollzogen wurde. Das war dann der Moment, in dem das Bundeskartellamt die Untersuchung eingeleitet hat. Diese läuft. Jetzt ist natürlich, und das hat das Bundeskartellamt auch angekündigt, mit der Steuersenkung ab dem 1. Juni noch einmal ein besonderes Augenmerk darauf zu richten. Das geht relativ schnell, weil sich das ja dann an den Daten zeigt.

Frage: Die Transparenzstellen beobachten und stellen sicherlich fest, dass die Preise an den Tankstellen deutlich stärker steigen als die Rohölpreise auf den Weltmärkten. Die Frage geht jetzt noch einmal an das BMF. Diese milliardenschweren Gewinne - man könnte ja auch von Kriegsgewinnen sprechen - könnte man ja mit einer Übergewinnsteuer besteuern, wie das andere Länder machen. Warum macht Deutschland das nicht?

Kalwey: Da würde ich Sie gerne auf die Äußerungen des Ministers verweisen. Er hat sich jetzt wiederholt dazu geäußert.

Zusatzfrage: Nein. Ich frage jetzt noch einmal, weil es aktuell ist: Warum macht Deutschland das nicht?

Kalwey: Es gibt, wie gesagt, verschiedene Interviews, in denen er sich dazu geäußert hat. Diese Aussagen finden Sie auch bei uns auf der Internetseite, und darauf würde ich Sie gerne verweisen.

Frage: Frau Hoffmann, es gibt gerade Ermittlungen in Brasilien gegen VW wegen Sklavenarbeit und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen auf einer Farm. Die bewährte die Bundesregierung diese Vorwürfe?

SRS’in Hoffmann: Von diesen Vorgängen, muss ich sagen, ist mir im Moment nichts bekannt. Aber generell nimmt die Bundesregierung diese Menschenrechtsfragen natürlich sehr ernst. Es gibt ja ein Lieferkettengesetz, das erlassen wurde und auch den Firmen auferlegt, sich um diese Standards zu kümmern. Aber von dem konkreten Fall in Brasilien ist mir nichts bekannt. Dazu würde ich gegebenenfalls etwas nachreichen, wenn nicht einer der hier anwesenden Kollegen etwas dazu zu sagen hat.

Frage : Frau Sasse, es geht um Irak und Israel. Das irakische Parlament hat vor ein paar Tagen ein Gesetz erlassen, das Kontakte zu Israelis unter Strafe stellt. Jegliche Verbindungen zu dem Land und seinen Menschen sind demnach verboten und können mit lebenslanger Haft oder gar dem Tod bestraft werden. Das gilt nicht nur für Iraker, sondern auch für Ausländer im Irak. Wie bewerte die Bundesregierung das?

Sasse: Ich höre das zum ersten Mal. Ich müsste recherchieren und mich bei Ihnen zurückmelden.

Vorsitzender Feldhoff: Dann habe ich eine Frage von einem Kollegen an das BMI und die Regierungssprecherin hinsichtlich der Zahlen im Zusammenhang mit Gewalt gegen Kindern, die hier vor gut einer Stunde vorgestellt worden sind. Die Innenministerin hat sich gegen die von der EU geplante Chat-Kontrolle ausgesprochen. Wird die Bundesregierung im Trilog Vorgaben verhindern, die dazu führen, dass verschlüsselte Kommunikation vor oder nach dem Versenden kontrolliert wird?

SRS’in Hoffmann: Das würde ich gerne dem Kollegen überlassen.

Lawrenz: Die Bundesinnenministerin hat sich zu dem Thema ja mehrfach geäußert, zuletzt gestern Abend im „Bericht aus Berlin“. Sie ist davon überzeugt, dass es dabei um Ausgewogenheit geht. Der Kampf gegen Kindesmissbrauch und gegen die Verbreitung dessen im Internet hat für die Bundesregierung allerhöchste Priorität. Gleichzeitig geht es darum, dass nicht anlasslos jeder Chat-Inhalt automatisiert überwacht werden darf.

Frage : Herr Lawrenz, es geht um den bundesweiten Warntag am 8. September. Dann sollte ja das neue Cell-Broadcast-System getestet werden. Nun gibt es Berichte darüber, dass dieser Cell-Broadcast-Testtag verschoben wird. Können Sie das bestätigen und uns erklären, warum? Stimmt es, dass die meisten Smartphones in Deutschland gar nicht für dieses Warnsystem geeignet sind?

Lawrenz: In dieser Woche beschäftigt sich unter anderem auch die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern mit diesem Thema. Dabei wird dieses Thema im Mittelpunkt stehen.

Zusatzfrage : Aber es gibt ja jetzt schon Berichte darüber, dass der Warntag wegen der mangelnden Kompatibilität verschoben wird. Möchten Sie sich dazu vielleicht äußern? Das ist ja ein wichtiges Thema, gerade angesichts der Katastrophe im letzten Jahr und der verschobenen Warntage in den Jahren zuvor.

Lawrenz: Genau, Cell Broadcast und auch der Warntag werden in dieser Woche noch Thema bei der Innenministerkonferenz sein, und wir werden sicherlich im Nachgang über die Ergebnisse berichten.

Zusatzfrage : Möchte denn das BMI, dass dieses Jahr am 8. September der Cell-Broadcast-Testtag stattfindet? Möchten Sie das? Erwarten Sie das?

Lawrenz: Das BMI möchte, dass der Warntag stattfindet. Über Zeit, Ort und Modalitäten werden wir sicherlich zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Vorsitzender Feldhoff: Dann habe ich eine Frage von einem Kollegen an, glaube ich, auch das BMI zum Stichwort der Ortskräfte in Afghanistan. Er bittet um die aktuellen Zahlen bezüglich der erteilten Visa und der erfolgten Einreisen sowie eventuell um Neuigkeiten bezüglich der Verbesserung der Evakuierungslage.

Lawrenz: Ich kann sicherlich mit der Anzahl der eingereisten Personen anfangen. Die Zahl der Visaerteilungen kann sicherlich ergänzt werden. Die Gesamtzahl der eingereisten Personen seit dem 16. August 2021 beträgt mit Stand vom 27. Mai 21 736 Personen. Darunter befinden sich 20 741 afghanische Staatsangehörige, 655 deutsche Staatsangehörige und an eingereisten Ortskräften plus Familienangehörigen insgesamt 14 551. Es gibt 1204 eingereiste Personen von der Liste der besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen. Inklusive der Familienangehörigen sind das 4366.

Sasse: Zur Zahl der Visa kann ich sagen, dass im Rahmen der sicheren Ausreise, die wir unseren ehemaligen Ortskräften und den schutzbedürftigen Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmeerklärung ermöglichen, mittlerweile rund 18 600 Visa ausgestellt wurden.

Vorsitzender Feldhoff: Dann gab es noch die Frage nach Neuigkeiten zur Verbesserung der Evakuierungslage.

Sasse: Dazu kann ich nur wiederholen, dass wir weiterhin sehr an dem Thema arbeiten. Das habe ich an dieser Stelle schon in der Vergangenheit häufig deutlich gemacht. Auch weiterhin finden pro Woche mehrere Hundert Ausreisen aus Afghanistan statt. Die meisten erfolgen dabei über den Land- und Luftweg nach Pakistan, eine gewisse Anzahl auch über Iran. Wir organisieren weiterhin regelmäßig Charterflüge für die Weiterflüge von Islamabad nach Deutschland.

Frage: In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hat das Auswärtige Amt geantwortet, um das Verfahren beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu beschleunigen, sollten Stellen aufgestockt werden. Dazu wäre meine Frage, um wie viele Stellen es sich dabei handelt.

Es hat mich ein bisschen gewundert. War das Bundesamt nicht gegründet wurden, um die Visaverfahren zu beschleunigen?

Sasse: Das BfAA, also das neue Bundesamt, erfüllt ja verschiedenste Aufgaben. Was genau mit Blick auf die Ausreisen aus Afghanistan unternommen wird, müsste ich Ihnen nachreichen.

Frage: Das Sondervermögen bedeutet ja einen Auswuchs von 30 Milliarden Euro für den EP 14. Wie soll nach Verbrauch der 100 Milliarden Euro das weitere Erreichen der Zwei-Prozent-Marke sichergestellt werden?

Kalwey: Es gibt ja eine Einigung - das haben Sie ja gesehen -, und es gibt auch eine Erklärung. In dieser Erklärung steht ein Passus, der aussagt, dass, nachdem das Sondervermögen in Anspruch genommen wurde, weiterhin die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden sollen. Das ist das, was ich Ihnen jetzt dazu sagen kann. Wie das sichergestellt wird, wird dann natürlich Gegenstand der Diskussion sein.

Zusatzfrage: In dem Kompromisspapier von heute Nacht werden die Nato-Fähigkeitsziele erwähnt. Ist damit womöglich gar nicht das Zwei-Prozent-Ziel gemeint? Gibt es da also einen Definitionsspielraum?

Kalwey: Ich glaube, dafür müsste ich einmal an die Kollegen abgeben, weil dafür, was die Nato-Fähigkeiten inhaltlich bedeuten, glaube ich, das BMVg der richtige Ansprechpartner ist.

Thiels: Ich kann gerne etwas dazu sagen. Das Zwei-Prozent-Ziel der Nato ist ja eine Kennziffer, hinsichtlich der sich die Nato-Staaten darauf verständigt haben, dass sie darauf hinarbeiten werden. Jetzt ist es aber so, dass die Nato natürlich in regelmäßigen Abständen ihre Zielsetzungen noch einmal überarbeitet beziehungsweise überdenkt. Das ist jetzt natürlich gerade mit Blick auf den schrecklichen Krieg in der Ukraine noch einmal dringend notwendig geworden. Ich kann den Ergebnissen einer solchen Überarbeitung jetzt nicht vorgreifen. Deswegen, glaube ich, ist diese Formel von dem Fähigkeitsprofil auch eine kluge, weil die Nato ihre Fähigkeit ja möglicherweise ändern und „Wir setzen andere Schwerpunkte“ sagen kann. Das hat dann möglicherweise auch Auswirkungen.

Für uns gilt natürlich weiterhin, und darauf hat sich die Bundesregierung ja auch verständigt, dass man sagt: Wir gehen in Richtung dieses Zwei-Prozent-Ziels. Aber es ist ja durchaus möglich, dass die Nato ihre Schwerpunkte da verändert und sagt „Wir möchten jetzt in größerem Schwerpunkt Fähigkeiten in anderen Bereichen sehen“, sodass das vor diesem Hintergrund betrachtet werden muss.

Frage: Wann wird das Ganze in den Bundestag kommen? Ist Ihnen das schon bekannt? Ich gehe einmal davon aus, dass es diese Woche nicht mehr der Fall sein wird, oder doch?

Kalwey: Ich würde mich jetzt nicht an diesen Spekulationen beteiligen, ob das nun diese Woche oder nächste Woche oder wann auch immer der Fall sein wird. Ziel ist natürlich, dass die entsprechenden Formulierungen jetzt schnellstmöglich ins Parlament eingebracht werden.

Frage : Frau Hoffmann, mir ist aufgefallen, dass Herr Hebestreit eine Nachreichung zum Thema zentrales Immobilienregister und die Haltung der Bundesregierung dazu versprochen hatte.

SRS’in Hoffmann: Diese ist er schuldig geblieben, entnehme ich Ihrer Äußerung.

Zusatz : Jawohl.

SRS’in Hoffmann: Dann werden wir das ändern.

Zusatzfrage : Kommt das heute noch?

SRS’in Hoffmann: Ich will jetzt nichts versprechen, was ich nicht halten kann, aber so schnell wie möglich.

Der Kollege hilft aus. Das ist gut.

Zimmermann: Das Bundesjustizministerium hat im Jahr 2013 die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Datenbankgrundbuchs geschaffen. Die technische Einführung des Datenbankgrundbuchs ist allerdings Angelegenheit der Bundesländer. Das Projekt wird von den Ländern organisiert und finanziert. Aufgrund der komplexen Materie ist das Projekt ein langwieriges Projekt. Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass sich die Inbetriebnahme des Datenbankgrundbuchs über das Jahr 2024 hinaus verzögern wird.

Wegen der Einzelheiten zur weiteren Projektplanung müsste ich Sie allerdings bitten, sich an die Länder zu wenden. Den Vorsitz im Lenkungsausschuss hat das Land Bayern.

Dass es dieses Datenbankgrundbuch noch nicht gibt, bedeutet allerdings nicht, dass es auch nicht schon heute möglich ist, Informationen über Immobilienbesitz von Personen zu bekommen, die unter Sanktionen der EU gegen Russland fallen. In allen Bundesländern besteht bereits die Möglichkeit, in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen. Dabei ist die Suche nach einem unbekannten Grundbuchblatt anhand von Angaben über Flurstück oder Eigentümer möglich. Das Datenbankgrundbuch wird eine Informationsbeschaffung allerdings erleichtern. Auch deshalb beobachten wir das Länderprojekt aufmerksam und haben großes Interesse an seiner erfolgreichen Fertigstellung.

Zusatzfrage : Ein Datenbankgrundbuch ist also identisch mit einem zentralen Immobilienregister? Habe ich das richtig verstanden? Und was tut die Bundesregierung, damit sich die Einführung dieses Grundbuches beschleunigt, also wenn Sie daran Interesse haben?

Zimmermann: Genau. Die Bundesregierung hat ihren Teil des Projekts erledigt, indem es die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat. Die Führung der Grundbücher selber liegt in der Hand der Bundesländer, und sie arbeiten an der Umsetzung dieses Projekts.

Zusatzfrage : Das ist auch mit einem zentralen Immobilienregister identisch?

Zimmermann: Das ermöglicht einen zentralen elektronischen Zugang auf die Grundbuchdaten.

SRS’in Hoffmann: Ich gehe davon aus, dass auch unser Teil damit beantwortet ist.

Frage : Können Sie vielleicht einen Tipp geben? Sie sagten, man könne jetzt schon eine Immobilie einer sanktionierten Person ausfindig machen. Wie geht das?

Zimmermann: Die Grundbücher werden von den Ländern geführt. Ein elektronischer Zugriff ist möglich. Zu Einzelheiten oder einzelnen Anfragen wäre es sinnvoll, sich an das jeweilige Bundesland zu wenden.

Frage: Wie wird der steigenden Bedeutung der Cyberabwehr durch die Bundesregierung künftig organisatorisch wie finanziell Rechnung getragen?

Thiels: Das ist, glaube ich, eine sehr berechtigte Frage, weil es da auch immer ein bisschen durcheinandergeht.

Die Cyberabwehrfähigkeiten der Bundeswehr beziehen sich vor allen Dingen auf die Abwehr von Cyberangriffen auf die IT-Infrastruktur der Bundeswehr. Die Bundeswehr ist also nicht dafür zuständig - Stand heute -, die zivile Infrastruktur unseres Landes gegen Cyberangriffe zu verteidigen. Das ressortiert beim Innenministerium, auch aus guten Gründen. Deswegen muss man genau darauf schauen. Wie man das gegebenenfalls anpasst, das muss man sich überlegen. Das ist auch Teil des Prozesses, den wir jetzt doppelt durchgehen.

Ich glaube, dazu kann der Kollege vom BMI sicherlich auch noch etwas sagen.

Lawrenz: Genau. Wie gesagt: Fragen zum Sondervermögen kann ich da nicht beantworten.

Cyberfähigkeit ist im BMI angesiedelt. Die Ministerin hat sich gestern Abend auch im „Bericht aus Berlin“ dazu geäußert, dass es in diesem Bereich einen bestimmten Nachholbedarf gibt. Der wird jetzt natürlich angegangen.

Frage: Eine Frage an das BMI: Die Zahl der polizeibekannten Fälle von Kindesmissbrauch ist deutlich gestiegen. Mich würde einmal interessieren: Was will das BMI? Was kann das BMI tun, um das Problem zu lösen?

Lawrenz: Wir hatten ja vorhin zu diesem Lagebild um 10 Uhr im gleichen Raum eine Pressekonferenz mit der UBSKM und dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes. Die Bundesinnenministerin hat sich auch kürzlich dazu geäußert. Heute Morgen hat sie sich zu diesen Zahlen, die heute vorgestellt wurden, wie folgt erklärt:

Es ist erschütternd, dass 2021 im Jahresdurchschnitt jeden Tag 49 Kinder in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt wurden. Kinder zu schützen hat für mich als Bundesinnenministerin und für unsere Ermittlungsbehörden höchste Priorität. Kein Täter darf sich sicher fühlen vor Strafverfolgung.

Unter anderem hat sie dann auch gesagt:

Dafür sorgen wir im Bundeskriminalamt, für mehr Personal und die notwendige Ausstattung. Wir stärken die Ermittlungsteams deutlich. Genauso muss das auch bei den Strafverfolgungsbehörden in den Ländern passieren. Darüber werden wir auch in dieser Woche bei der Innenministerkonferenz beraten.

Ich hatte ja in meiner Antwort auf einige Fragen davor schon einmal gesagt, dass in dieser Woche die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern stattfindet. Da ist ein ganzer Strauß an Themen, die die innere Sicherheit betreffen, es sind aber auch solche Themen, die dort beraten werden. Die Ergebnisse fließen natürlich auch in die Arbeit der Bundesinnenministerin ein.

Zusatzfrage: Mich würde noch einmal explizit interessieren: Kinder und Jugendliche machen inzwischen 40 Prozent der Verdächtigen bei der Verbreitung von Kinderpornographie aus. Das ist oft auch unbedacht. Was will denn die Bundesministerin mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen tun, damit die Polizei noch richtig die Schwerpunkte der Ermittlungen setzen kann?

Lawrenz: Ich glaube, das ist auch so ein Schwerpunkt, der bei der Innenministerkonferenz in dieser Woche thematisiert wird. Das ist ein sehr schwieriges Thema mit komplexen Fragestellungen, aber auch komplexen Antworten. Diesen Beratungen möchte ich tatsächlich nicht vorgreifen.

Frage : Frau Hoffmann, hat der Kanzler Toni Kroos gratuliert? Er ist jetzt ja Rekord-Champions-League-Sieger auf dieser Welt mit Christiano Ronaldo. Das war jetzt auch groß Thema in den letzten beiden Tagen. Hat er ihm gratuliert? Die Frage richtet sich auch an das Sportministerium.

SRS’in Hoffmann: Nicht dass ich wüsste.

Lawrenz: Wir haben das Fußballspiel alle verfolgt. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, ob Glückwünsche herausgegangen sind.

Zusatzfrage : Kann Herr Kroos denn noch erwarten, dass der Kanzler anruft?

SRS’in Hoffmann: Dazu liegen mir keine Informationen vor.

Frage: Ich habe eine Frage an das BMVg, und zwar zur Beschleunigung der Beschaffung, die ja das Ziel der Regierung ist. Wird dafür denn das BAAINBw reformiert und personell aufgestockt, und wenn ja, wie schnell kann das gehen?

Thiels: Wie Sie wissen, ist die Umgestaltung des Beschaffungswesens auch ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit von Ministerin Lambrecht. Da geht es jetzt erst einmal darum, den rechtlichen Rahmen - dafür ist ja im Kabinett bereits das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz in den Eckpunkten eingebracht worden - auf die Schiene zu geben, um den rechtlichen Rahmen für die Mitarbeitenden beim BAAINBw so zu gestalten, dass sie ihre Arbeit auch tatsächlich gut durchführen können. Das ist der wesentliche Punkt.

Es gibt ja Menschen, die fordern, dass wir jetzt eine Großreform des Beschaffungsamtes durchführen sollen. Ich gebe dabei zu bedenken: Wenn man so etwas allein starten würde, wäre das Beschaffungsamt aller Voraussicht nach für die nächsten paar Jahre außerordentlich geschwächt, was die Durchführung von wichtigen Beschaffungsvorhaben betrifft. Eine solche Zeitverzögerung können wir uns gerade mit dem Blick auf die globale Sicherheitslage und das heute ja hier auch schon diskutierte Sondervermögen sicherlich nicht leisten.

Das heißt, es geht jetzt erst einmal und vordringlich darum, Beschaffungsverfahren durch gesetzliche Anpassungen, aber auch durch die Ausnutzung des gesetzlichen Spielraums, den es zum Beispiel schon beim europäischen Vergaberecht gibt, zu beschleunigen. Dazu hat sich die Ministerin in der Vergangenheit schon mehrfach geäußert.

Frage: Eine Frage an Frau Hoffmann. Warum trägt der Bundeskanzler in einem Flugzeug keine Maske, auf dem Rollfeld oder unter freiem Himmel aber schon und gibt sich nach Coronakontakt mit seiner Delegation nicht in Isolation?

Eine weitere Frage an Sie und vielleicht auch an das BMG: Wenn selbst der Bundeskanzler die noch geltenden Regeln im ÖPNV und in Flugzeugen und auch die dringende Empfehlung des RKI, sich nach Coronakontakt zu isolieren, mit seinem Handeln konterkariert, welche Schlüsse sollen daraus die Bürger ziehen? – Danke.

SRS’in Hoffmann: Ich kann zunächst einmal sagen, dass es stimmt, dass im Nachgang der Reise des Bundeskanzlers nach Afrika Teilnehmer der offiziellen Delegation PCR-positiv auf Corona getestet wurden, darunter auch Staatssekretär Hebestreit. Zu weiteren Personen kann ich hier keine Auskunft erteilen.

Der Kanzler ist nach der Rückkehr täglich per PCR-Test getestet worden und ist seither immer negativ gewesen. Das heißt, er hat dann seine Dienstgeschäfte im Einklang mit den geltenden Infektionsschutzregeln weiter wahrgenommen.

Vorsitzender Feldhoff: Ergänzungen durch das BMG?

Gülde: Nein.

Zusatz: Das war nicht ganz die Antwort auf meine Frage, weil er sich ja sozusagen entgegen der Regelungen und entgegen der Empfehlung des RKI verhält. Es geht ja nicht darum, ob ich einen positiven Schnelltest habe oder nicht, sondern es wird mir sehr stark empfohlen, mich nach Coronakontakt zu isolieren, um andere Menschen nicht infizieren zu können.

SRS’in Hoffmann: Aber es geht nicht um einen positiven Schnelltest, sondern um mehrfach negative PCR-Tests. Damit hat sich der Kanzler im Einklang mit den geltenden Infektionsschutzregeln weiter um seine Dienstgeschäfte gekümmert.

Zusatzfrage: Also können sich Bürger, die sich täglich per PCR-Test testen, ohne Maske im ÖPNV bewegen?

SRS’in Hoffmann: Ich wüsste nicht, dass sich der Kanzler im ÖPNV bewegt.

Zusatz: In dem Fall im Flugzeug, aber das ist ja sozusagen das Gleiche. Da gelten ja noch die Maskenregeln.

SRS’in Hoffmann: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Frage: Herr Gülde, eine Frage zum Thema Affenpocken. Es soll jetzt eine Art Teststrategie geben. Mich würde interessieren, wie viele Testkits die Bundesregierung diesbezüglich im Blick hat und wer genau getestet werden soll. Können Sie uns auf den Stand bringen, wie die Strategie aussieht?

Gülde: Zurzeit ist es so, dass die Strategie diesbezüglich noch erarbeitet wird. Gleiches gilt auch für die Impfstrategie. Sie wissen ja, wir haben dazu Impfstoff beschafft. Inwieweit es jetzt beispielsweise Tests von Kontakten geben soll, also solche Ringtests analog zu den Ringimpfungen, kann ich derzeit noch nicht sagen. Das wird aktuell noch erarbeitet.

Vorsitzender Feldhoff: Frau Sasse hat noch eine Nachreichung.

Sasse: Ich habe noch eine Nachreichung auf die Frage von dem Kollegen zum neuen Gesetz in Irak. Ich kann zum einen darauf verweisen, dass sich der Beauftragte des Auswärtigen Amtes für den Nahen und Mittleren Osten am Freitag schon über Twitter dazu geäußert beziehungsweise positioniert hat.

Es ist natürlich so, dass das jetzt neu beschlossene Gesetz die Gesetze, die bereits in Irak gelten, verstärkt und auch in völlig inakzeptabler Art und Weise die Meinungsfreiheit einschränkt. Wir halten das für das völlig falsche Signal. Statt Beziehungen zu Israel zu kriminalisieren, wäre es aus unserer Sicht an der Zeit, sich darauf zu konzentrieren, wie man die regionalen Beziehungen natürlich auch zu Israel stärkt - mit engeren Wirtschaftsbeziehungen, mit mehr Austausch der Zivilgesellschaft. Das passiert ja schon seit einigen Jahren mit einer ganzen Reihe von Ländern in der Region und ist ein Weg, den wir auch anderen Ländern der Region nahelegen.